|
Schultyp |
|
Gymnasium - Oberstufe |
|
Stellenanzahl/Standorte |
|
1 Stelle ab dem Schuljahr 2026/27 |
|
Tätigkeitsdauer |
|
10 Monate: 1. September bis 30. Juni |
|
Verdienst/Dotierung/Beschäftigungsausmaß |
|
Monatliches Gehalt netto: Ca. € 100.000,- TL (ca. 1900 EURO, Stand Februar 2026) plus Stundenausmaß: 20 Unterrichtseinheiten à 40 Minuten pro Woche. Eine Reduktion auf 14-16 UE ist möglich. 4 -6 Stunden können für Konferenzen, Vor- und Nachbereitung, … aufgewendet werden. |
|
Dienstrechtliche Stellung |
|
Sie haben einen Dienstvertrag mit der Schule und werden auch direkt von der Schule bezahlt. Eine staatliche und private Krankenversicherung in der Türkei sind inkludiert. Diese Versicherungen sind in Österreich nicht gültig. |
|
Zuständigkeit innerhalb des Programms |
|
Das Team von weltweit unterrichten ist vermittelnde Organisation in Österreich. Partner in der Türkei ist die Schulleitung der ALEV Schule Istanbul. Frau Filiz Özbağrıaçık, (fozbagriacik@alev.k12.tr) |
|
Auswertung der Tätigkeitsberichte |
|
Am Ende der Tätigkeit werden die Sprachassistentinnen und -assistenten gebeten, einen Bericht abzugeben. Noch gibt es keine Erfahrungsberichte, da diese Stelle erstmals für 2026/27 angeboten wird.
|
|
Bewerbungsvoraussetzungen |
|
Lehramtsstudierende mit mindestens Bachelorabschluss in den Fächern - anderes Fach plus abgeschlossene DaF/DaZ-Ausbildung (Masterstudiengang oder Zertifikatskurs Postgraduate Center Uni Wien) |
|
Altersgrenze |
|
35 Jahre |
|
Sprachkenntnisse |
|
Grundkenntnisse in Türkisch werden empfohlen, sind aber keine Voraussetzung. |
|
Bewerbungsgespräch |
|
ca. 20-minütiges Gespräch. Alle Bewerbungen werden vom OeAD gemeinsam mit der Leitung der ALEV-Schule interviewt. |
| Staatsbürgerschaft |
|
Österreichische Staatsbürgerschaft ist nicht zwingend vorausgesetzt, jedoch ein mehrjähriger Lebensmittelpunkt in Österreich. Personen mit türkischer Staatsbürgerschaft können sich aus rechtlichen Gründen (türkische Seite) nicht bewerben. |
| Aufenthaltstitel/Arbeitsgenehmigung |
| Für die Arbeit an der ALEV-Schule benötigen Sie eine Arbeitsgenehmigung (çalışma izni) und einen Aufenthaltstitel (İkamet İzni). Die Aufenthaltsbewilligung folgt automatisch nach der Beschäftigungsbewilligung. Die Schule wird Sie über die Details und notwendigen Unterlagen informieren. Bei einer Zusage benötigen Sie u.a. folgende Dokumente: - Reisepass - auf Türkisch übersetzt mit Apostille (vom Notar beglaubigt) - Hochschuldiplom auf Türkisch übersetzt - mit Apostille (vom Notar beglaubigt) - Bestätigung des Bundesministeriums für Bildung (wird von weltweit unterrichten in die Wege geleitet) - Strafregisterauszug |
|
Dienstantritt |
|
Planen Sie Ihre Anreise bitte so, dass Sie am 1. September bereits unterrichten können. Nehmen Sie noch vor den Sommerferien Kontakt auf und vereinbaren Sie ein erstes Treffen. Die Schule unterstützt Sie auch bei vor Ort notwendigen administrativen Angelegenheiten. |
|
Gehalt/Bankkonto |
|
Sie erhalten ein monatliches Gehalt in der Höhe von ca. € 100.000,- TL (ca. 1900 € - Stand Februar 2026) Sie müssen ein türkisches Konto eröffnen, da das Gehalt in Türkischen Lira ausgezahlt wird. Zusätzätzlich zum Gehalt erhalten Sie Frühstück, Mittagsessen und Nachmittagsjause in der Schule. Weiters gib es einen kostenlosen Bustransfer zur Schule (die Haltestellen erfahren Sie von unseren Partnern). Die erste Auszahlung des Gehalts erfolgt Ende September. Stellen Sie sicher, dass Sie für die ersten Wochen Ihrer Tätigkeit genügend finanzielle Rücklagen (ca. 2000 €) zur Verfügung haben. |
|
Einkommensteuer |
|
Sie beziehen als Sprachassistenz in der Türkei ein lohnsteuerpflichtiges Einkommen. Ob und wie das Einkommen nach der Rückkehr in Österreich versteuert werden muss, ist individuell sehr unterschiedlich und muss beim Finanzamt oder einem Steuerberatungsbüro erfragt werden. WICHTIG Bitte erkundigen Sie sich persönlich bereits vor Ihrer Tätigkeit bei Ihrem Finanzamt, ob Sie in der Türkei und in Österreich steuerpflichtig sind und welche Unterlagen aus dem Gastland Sie für eine Versteuerung in Österreich aufbewahren müssen. |
|
Kranken- und Sozialversicherung |
|
Sie erhalten eine befristete Anstellung inklusive Krankenversicherung. Die Schule schließt auch eine private Krankenversicherung für Sie ab.
Damit es zu keinen bösen Überraschungen kommt, erkundigen Sie sich unbedingt vor Ort oder bei unseren Partner in der Türkei, wie die genauen Versicherungsbedingungen aussehen - das heißt, welche Leistungen von den türkischen Krankenversicherungen übernommen werden und welche nicht (z.B. Zahnarzt) bzw. wie hoch Ihr Selbstbehalt ist. ACHTUNG Beachten Sie unbedingt, dass – wenn Sie nicht mehr in Österreich versichert sind – Ihre österreichische Europäische Krankenversicherungskarte (= Rückseite der e-card) die Gültigkeit verliert! Die für Sie in der Türkei abgeschlossenen Versicherungen gelten in Österreich nicht.
|
|
Arbeitslosen- und Pensionsversicherung |
|
Es besteht kein Anspruch.
|
|
Wohnen |
|
Die Schule kann Sie bei der Unterkunftssuche unterstützen. |
|
Meldewesen |
|
Sie müssen sich nach Ihrer Ankunft auch bei der Migrationsbehörde registrieren. |
|
Wertvolle Links |
|
Österreichische Vertretungen in der Türkei
Atatürk Bulvarı No.189 Öffnungszeiten:
Köybasi cad. No. 46, 34464 Yeniköy, Istanbul Telefon: +90 (212) 363 84 10 E-Mail: istanbul-gk(at)bmeia.gv.at
Österreichisches Kulturforum Istanbul Köybaşı Caddesi No:44 Tel.: +90 (212) 363 84 15
|