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Kann ich mich für mehr als ein Land bewerben? |
Aufgrund des aufwändigen Vermittlungsvorgangs ist eine Bewerbung zu Beginn immer nur für ein Land möglich. Sollte im Land Ihrer Wahl keine Platzierung für Sie möglich sein und es in einem anderen Land noch Restplätze geben, ist eine Adaption Ihrer Bewerbung möglich.
Es steht Ihnen auch frei, sich in einem folgenden Jahr für ein anderes Land zu bewerben. Das bedeutet auch, dass Sie mehrmals am Programm teilnehmen können. |
Werden für die Bewerbung die Sprachkenntnisse des jeweiligen Gastlandes vorausgesetzt? |
Für die meisten Länder werden Grundkenntnisse in der Landessprache vorausgesetzt, vor allem sind sie deshalb empfehlenswert, um sich im Alltag besser zurechtzufinden und den Kontakt mit Kolleginnen und Kollegen zu erleichtern. Das erwünschte Sprachniveau finden Sie bei den Informationen zu den einzelnen Ländern. |
Ich habe nicht die österreichische Staatsbürgerschaft, kann ich mich trotzdem bewerben? |
Personen aus Südtirol, die in Österreich studieren, können sich für alle Länder bewerben. Sollten Sie nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen bzw. in die oben genannte Kategorie fallen, so gibt es die Richtlinie, dass Sie Deutsch als Erst- bzw. Bildungssprache oder auf C2-Niveau sprechen müssen und seit einigen Jahren in Österreich leben sollen - idealerweise haben Sie auch Ihre letzten Schuljahre in Österreich absolviert.
Bitte nehmen Sie vor Ihrer Bewerbung unbedingt Kontakt mit uns auf, damit wir Sie persönlich beraten können. |
Kann ich mich nur für ein Semester bewerben? |
Eine Bewerbung für nur ein Semester ist nicht möglich. Sie können sich zwischen Juli und Oktober bei uns melden, ob noch Restplätze mit späterem Antritt zu vergeben sind. Das ist nur in manchen Ländern möglich und eher selten der Fall. |
Kann ich mich auch nach Ende der offiziellen Bewerbungsfrist noch für das Programm bewerben? |
Abhängig von den Bewerbungszahlen der ersten Bewerbungsrunde werden Nachfristen festgelegt. Nach dem Ende aller Bewerbungsfristen können Sie sich für die Warteliste bzw. Restplätze bewerben. Erfahrungsgemäß gibt es immer wieder Nachbesetzungen. |
Kann ich mich auch vom Ausland aus bewerben? |
Selbstverständlich können Sie Ihre Bewerbung auch vom Ausland aus einreichen. Achten Sie aber bitte auf ein aktuelles Empfehlungsschreiben und ein aktuelles ärztliches Attest. Die Dokumente sollten auf Deutsch oder in der Landessprache des Ziellandes verfasst sein. |
Kann ich bei meiner Bewerbung regionale Präferenzen angeben? |
Kann ich bei meiner Bewerbung regionale Präferenzen angeben? Wenn Sie sich für Belgien, Irland, die Schweiz, Russland oder Kroatien bewerben, können Sie zwar regionale Präferenzen angeben, aufgrund der geringen Anzahl an Stellen, die uns von der jeweiligen Partnerorganisation zugewiesen wird, sind die Chancen allerdings gering, hier einen Wunsch erfüllt zu bekommen.
Bei einer Bewerbung für Italien oder Spanien müssen Sie mindestens drei und können Sie maximal sechs Regionen auswählen und reihen. Die Regionenkarte finden Sie beim jeweiligen Land.
Wenn Sie sich für Frankreich oder das Vereinigte Königreich bewerben und regionale Wünsche angeben wollen, müssen Sie das nach einem vorgegebenen Schema machen: Die Regionen sind in Gruppen eingeteilt. Aus jeder einzelnen Gruppe können Sie jeweils eine Region auswählen. Diese gewählten Regionen können Sie dann wiederum reihen. Die regionalen Gruppeneinteilungen finden Sie bei den jeweiligen Länderinformationen.
Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen sich an dieses Vorgehen halten. Sollten Sie sich nur für eine Region bewerben wollen, werden Sie automatisch auf der Warteliste platziert. Bitte haben Sie für diese Vorgehensweise Verständnis - ohne sie wäre die Platzierungsarbeit ein Ding der Unmöglichkeit, da 90% der Kandidatinnen und Kandidaten ähnliche Wünsche äußern (London, Schottland, Paris, Südfrankreich, das Meer, Großstadt etc.).
Wir versuchen, auf Ihre Wünsche bei der Platzierung so gut es geht Rücksicht zu nehmen, allerdings können wir keine Garantie dafür übernehmen, sie auch zu erfüllen. Es besteht natürlich immer die Möglichkeit, keine Wünsche anzugeben. Dies erleichtert uns die Zuweisungsarbeit ungemein. Keine Wünsche anzugeben bedeutet nicht, einen nicht so begehrten Platz zu bekommen - es ist eher das Gegenteil der Fall: Wir versuchen, Ihre Flexibilität mit einem attraktiven Platz zu honorieren. Wir bitten Sie, in Bezug auf Ihre Platzierungswünsche flexibel zu sein. |
Welche Unterlagen benötige ich für die Bewerbung? |
Sie benötigen für eine Bewerbung:
Achten Sie bitte auf länderspezifische Unterschiede.
Die Strafregisterauszüge müssen erst abgegeben werden, wenn Sie einer Stelle erhalten haben. |
Wie lange soll das Motivationsschreiben sein? |
Das Motivationsschreiben soll mindestens eine bzw. maximal zwei A4-Seiten lang sein und Aufschluss darüber geben, warum Sie sich für das Programm bewerben und als Sprachassistentin/Sprachassistent arbeiten wollen. |
Gibt es für das Empfehlungsschreiben eine Vorlage oder ein Formular? |
Nein, das Empfehlungsschreiben kann von der ausstellenden Person individuell gestaltet werden. Das Schreiben kann z.B. auf Ihre fachliche und persönliche Kompetenz, Ihr Verantwortungsbewusstsein sowie Ihre organisatorischen Fähigkeiten eingehen. |
Woher kann das Empfehlungsschreiben stammen? |
Das Empfehlungsschreiben kann von Ihrer Ausbildungsstelle sein (z.B. Proseminar, Praktikum, Diplomarbeitsbetreuer/in etc.), aber auch von einer offiziellen Arbeitgeberin/einem offiziellen Arbeitgeber (z.B. Nachhilfeinstitut, Lernbetreuung, Unterrichtspraktikum, Jungschar/Pfadfinder etc.).
Bitte achten Sie darauf, dass Ihnen das Empfehlungsschreiben auf offiziellem Briefpapier der Institution ausgedruckt wird und mit dem Organisationsstempel versehen wird und vor allem unterschrieben ist! Empfehlungen, die diesen Bestimmungen nicht entsprechen, können wir leider nicht akzeptieren. |
Wie alt kann das Empfehlungsschreiben sein? |
Es sollte sich um ein aktuelles Empfehlungsschreiben handeln, d.h. das Ausstellungsdatum sollte nicht länger als 3 Monate zurückliegen. |
Soll/kann das Empfehlungsschreiben auch in der Sprache des Ziellandes sein? |
Das Empfehlungsschreiben kann auch in der Sprache des Ziellandes abgefasst sein. |
Muss ich für das ärztliche Gesundheitsattest zum Amtsarzt gehen? |
Sie können sich das Attest von jeder praktischen Ärztin/jedem praktischen Arzt ausstellen lassen (Vorlage) |
Welche Untersuchungen brauche ich für das ärztliche Gesundheitsattest? |
Für die Bewerbung reicht ein Befund über den physischen und psychischen Gesundheitszustand (siehe Vorlage). |
Wie alt kann das ärztliche Attest sein? |
Es sollte sich um ein aktuelles Attest handeln, d.h. das Ausstellungsdatum sollte nicht länger als 3 Monate zurückliegen. |
Wann muss ich die Strafregisterbescheinigung/en abgeben? |
Die Strafregisterbescheinigungen müssen erst abgegeben werden, wenn Sie eine Stelle erhalten haben, vorher nicht. |
Wo und wie erhalte ich die Strafregisterbescheinigung? |
Informationen zur Strafregisterbescheinigung erhalten Sie hier. |
Welche Unterlagen muss ich zu meinem Online-Antrag hochladen, um ihn einreichen zu können? |
Um Ihre Online-Bewerbung einreichen zu können, müssen Sie alle erforderlichen Unterlagen ins Onlinesystem hochladen.
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Muss ich die Bewerbungsunterlagen per Post schicken? |
Nein. Ab dem Turnus 22/23 ist das nicht mehr notwendig. Die unterschriebene Erklärung zur Bewerbung, die Sie hochladen, ersetzt die postalische Zusendung des unterschriebenen Bewerbungsbogens. |
Noch Fragen offen?
Dann nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf! Wir helfen gerne weiter.
allgemeine Anfragen zu Bewerbung und Vermittlung
Annika Käppel, MA
T: +43 1 53408 521
Frankreich, Belgien, Schweiz
Mag.a Brigitte Stockinger-Resch
T +43 1 53408 519
Irland, Italien, Kroatien, Russland, Spanien, Ungarn, United Kingdom
Mag.a Ulla Riesenecker
T +43 1 53408 516