Mittwoch 27. August 2025
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Frankreich

Informationen
zum L
and

Schultyp

In Frankreich gibt es Stellen im Primar- und Sekundarbereich.

 

Stellenanzahl/Standorte

ca. 30

Stellenanzahl und regionale Verteilung für das kommende Schuljahr werden uns von der französischen Partnerorganisation erst im Mai bekannt gegeben.

 

Anhand dieser Grafiken können Sie sich ein Bild über Platzierungen und regionale Einsatzwünsche machen.

  • 2024/25

  • 2023/24

  • 2022/23

  • 2021/22

  • 2020/21

Hier finden Sie Google-Maps-Karten mit den Standorten der vergangenen Jahre.

  • 2024/25

  • 2023/24

  • 2022/23

  • 2021/22

  • 2020/21

  • 2019/20

  • 2018/19

  • 2017/18

Tätigkeitsdauer

6 oder 7 Monate: 1. Oktober bis 31. März/30. April (abhängig von der Region = académie).

Verdienst/Dotierung/Beschäftigungsausmaß

1036 € brutto monatlich (Stand August 2025). Nach den Abzügen für die Sozialversicherung ergbit das netto ca. 800 € (höheres Gehalt für Überseegebiete).


Das Beschäftigungsausmaß beträgt 12 Stunden in der Woche. In manchen académies ist eine Erhöhung auf 15 oder 18 Wochenstunden möglich (service augmenté) - bei entsprechender Erhöhung des Gehalts. Die académie kann Sie erst bei oder kurz nach Arbeitsbeginn informieren, ob dies Möglichkeit besteht.  

Dienstrechtliche Stellung

- Anstellungsverhältnis mit der lokalen Schulbehörde (académie) für die Dauer der Tätigkeit

- Dienstaufsicht bei der gastgebenden Schule (établissement de rattachement)

 

Zuständigkeiten innerhalb des Programms

Allgemein

weltweit unterrichten ist auf österreichischer Seite vermittelnde Organisation und begleitet Sie von der Bewerbung bis zur Platzierung in den académies. In die direkten Schulzuweisungen sind wir jedoch nicht eingebunden und können keine Auskunft dazu geben. Natürlich stehen wir Ihnen auch während der Sprachassistenzzeit bei Fragen zur Verfügung.


France Éducation Internationale ist unsere Partnerorganisation in Frankreich, die das Sprachassistenzprogramm in Frankreich koordiniert.
France Éducation Internationale leitet Ihr Dossier in die académies weiter. Dort wird über Ihre konkrete Schulzuweisung entschieden. Informationen zu den régions académiques finden Sie hier.
Kontakt:  assistant@france-education-interantional.fr

 

Primarstufe

Die écoles primaires (Grundschulen) und damit die im Primarbereich eingesetzten Sprachassistentinnen und -assistenten werden von der inspection académique (IA) verwaltet. Diese ist wiederum in circonscriptions gegliedert, denen eine gewisse Anzahl von Schulen angehört. Jede circonscription ist der Oberaufsicht eines Inspecteur de l’Education nationale (IEN) unterstellt.

Die fachliche Betreuung der Sprachassistentinnen und -assistenten im Primarbereich erfolgt durch die Schulen wie auch durch die conseillière bzw. den conseiller pédagogique (CP).

 

Sprachassistentinnen und -assistenten im Primarbereich erhalten die erste Information zu ihrer Stelle von der inspection académique (IA) meist bis Ende Juni über die französische Plattform ADELE (siehe administrative Schritte). Manchmal steht im Juni nur der engere Einsatzbereich, die circonscription académique/départementale (Bezirk), und der Name einer Kontaktperson - meistens die conseillière/der conseiller pédagogique - fest. Die genaue Zuweisung mit den Namen der Schulen erfolgt teilweise erst im September. 

Aufgrund der relativ geringen Anzahl von Deutschstunden an den Grundschulen ist im Primarbereich ein Einsatz an mehr als drei Schulen oft nicht zu vermeiden. Die lokalen Schulbehörden sind jedoch angehalten, auch im Fall einer höheren Zahl von Einsatzschulen für akzeptable Einsatzbedingungen zu sorgen (Vermeidung zu großer Entfernungen und Fahrzeiten, Koordination der Stundenpläne). Bitte achten Sie auch selbst darauf, dass sich für Sie keine logistischen oder organisatorischen Probleme ergeben.

 

Abkürzungen:
EE(PU): école élémentaire (publique) (6-11 Jahre)

EEA: école élémentaire d’application (6-11 Jahre)

 

 

Sekundarstufe

Das rectorat der jeweiligen académie ist für die Belange der Sprachassistentinnen und -assistenten im Sekundarbereich (lycée und collège) zuständig. Sie nominiert die Sprachassistentinnen und -assistenten und informiert in der Regel bis Ende Juni auf der französischen Plattform ADELE (siehe administrative Schritte) über die Schulnamen und -adressen. 
 

Abkürzungen:

CLG: collège (11-15 Jahre)

LG/T: lycée général et technologique (15-18 Jahre)

LP: lycée professionnel (15-18 Jahre)

LPO: lycée polyvalent (15-18 Jahre)

LYC: lycée (15-18 Jahre)

 

Auswertung der Tätigkeitsberichte

Am Ende der Tätigkeit werden die Sprachassistentinnen und -assistenten gebeten, einen Bericht abzugeben, deren Auswertung Sie hier finden:

  • 2023/24

  • 2022/23

  • 2021/22

  • 2020/21

  • 2019/20

 

Videos: Assistants de langue en France 

 

Sprachassistenz in Frankreich: Fabian

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Informationen
zur Bewerbung

Altersgrenze

max. 35 Jahre

 

Sprachkenntnisse

Französischkenntnisse auf A2-Niveveau nach europäischem Referenzrahmen

 

zusätzliche Bewerbungsunterlagen

  • Reisepass 
  • Strafregisterauszug
  • Geburtsurkunde (mit Vor- und Familiennamen der Eltern)

Diese Dokumente müssen Sie nach der Platzierung auf die französische Plattform ADELE hochladen. Es ist nicht notwendig, sie auch an weltweit unterrichten zu übermitteln.

Regionale Einsatzwünsche

Bei der Bewerbung können 4 Regionen gereiht werden. Bitte beachten Sie die Gruppenzugehörigkeiten der einzelnen Regionen. Aus jeder Gruppe darf nur eine Region ausgewählt werden!

  • Regionenkarte

Bewerbungsgespräch

15-minütiges Gespräch; Lehramtsstudierende an Universitäten und PHs werden nur bei Bedarf interviewt.

 

 

Administrative
Schritte

ADELE - französische Plattform für Sprachassistent:innen
Nach der Platzierung erhalten Sie von France Éducation International (FEI) die Zugangsdaten zur französischen Plattform ADELE per Email. Ihre Bewerbung wurde von FEI schon teilweise angelegt, muss aber von Ihnen noch vervollständigt werden. Unter anderem müssen Sie eine Kopie des Reisepasses/Personalausweises, der Geburtsurkunde (muss Vor- und Familiennamen der Eltern enthalten) sowie des Strafregisterauszugs hochladen. Der Status Ihrer Bewerbung ändert sich mehrmals. Sobald er auf sélectionné en liste principale ist, erhalten Sie ein Stellenangebot von der zuständigen académie.  Es ist also wichtig, Ihr Dossier auf ADELE so rasch wie möglich zu bearbeiten. Sie müssen das Stellenangebot dann annehmen oder ablehnen. Beachten Sie bitte, dass es als Rücktritt gewertet wird, wenn Sie ablehnen. Sie werden keinen neuen Vorschlag erhalten. Sobald Sie die Stelle angenommen haben, wechselt der Status auf "affecté/accepté". Ihre académie wird dann Ihren arrêté de nomination (offizielles Zuweisungsschreiben) auf ADELE hochladen. Sie haben ab diesem Zeitpunkt Zugang zu den Namen und Mailadressen der Schulen und Betreuungslehrkräfte. Bitte nehmen Sie so rasch wie möglich Kontakt auf.   
FEI hat eine Video-Erklärung für "ADELE" erstellt. Ein "tutoriel" seht auch als PDF zum Download zur Verfügung.  
Dokumente/Unterlagen, die Sie mitnehmen sollten
  • arrêté de nomination
  • Reisepass oder Personalausweis
  • Studierenendausweis für ev. Vergünstigungen in Frankreich
  • internationale e-card (wenn gültig) für vor/nach der Anstellung oder Reiseversicherung
  • internationale Geburtsurkunde (siehe guide de l'assistant, Seite 25)
  • Empfehlung/Bestätigung Ihrer Bank (dt/engl; französisch)
  • Brief in Französisch einer Person, die für die Bezahlung Ihrer Miete garantiert, falls Sie ausfallen (z.B. von Ihren Eltern)
  • Fahrzeugversicherung, falls Sie ein Auto nach Frankreich mitnehmen
  • mindestens 2 Passfotos

Dienstantritt

Erster Arbeitstag ist in der Regel der 1. Oktober. Sie sollten bereits vorab mit den Betreuungslehrkräften vereinbart haben, wann bzw. an welche Schule Sie zuerst kommen sollen. Meist ist das die Stammschule (établissement de rattachement), da Sie dort das Administrative erledigen müssen. Gleich zu Beginn unterschreiben Sie den procès verbal d'installation - die Dienstantrittsbetätigung, die Sie später noch benötigen werden.

 

Auch für die Erstellung des Stundenplans sowie die Anmeldung zur Kranken- und Sozialversicherung ist die Stammschule zuständig.

 

Gehalt/Bankkonto

Sie arbeiten auf Basis eines befristeten Dienstvertrages (1.10.- 31.3./30.4.). Ihr Arbeitgeber ist das "Ministère de l'éducation nationale". Ihr Ansprechpartner in administrativen Angelegenheiten ist das Rektorat der jeweiligen Akademie (académie). Diese überweist auch Ihre Gehalt. Als Sprachassistentin bzw. Sprachassistent erhalten Sie ein Gehalt in der Höhe von 1036,21 € brutto monatlich (Stand August 2025). Davon werden Sozialbeiträge (z.B. Kranken- und Pensionsversicherung) abgezogen. Netto ergibt das zwischen 800 € und  813 €. Bitte stellen Sie sicher zwischen 1500 € und 2000 € als finanzielle Reserven zur Verfügung zu haben, um alle Kosten bis zur ersten Gehaltszahlung abdecken zu können. 


ACHTUNG Bewahren Sie alle Gehaltszettel auf - Sie gelten in Frankreich als Dokumente, die Sie ein Leben lang aufheben müssen. Die Gehaltszettel stehen ab Ende November auf der offiziellen französischen Website https://ensap.gouv.fr/web/accueilnonconnecte zum Download zur Verfügung. Um Zugang zu haben, benötigen Sie die französische Sozialversicherungsnummer (N° INSEE). 


Sie müssen ein Konto in Frankreich eröffnen. Bei den meisten Banken müssen Sie dafür einen Termin vereinbaren. Erkundigen Sie sich, welche Unterlagen Sie für eine Kontoeröffnung benötigen, z.B. Reisepass, Schulzuweisung (arrêté de nomination oder procès verbal d'installation), Wohnungsnachweis, internationaler Studierendenausweis, ev. kann auch ein Empfehlungsschreiben Ihrer österreichischen Bank - auf Französisch übersetzt – notwendig sein (eine Vorlage dazu finden Sie im Intranet). Falls Sie noch keine Unterkunft haben, geben Sie die Adresse der Stammschule an (établissement de rattachement). Eventuell benötigen Sie eine französische Telefonnummer, da bei Internetbanking verschiedene Codes nicht an ausländische Nummern verschickt werden. Fragen Sie jedenfalls bei der Bank nach.
Manche Banken fragen beim Eröffnen des Kontos nach der österreichischen Steuernummer (z.B. ersichtlich auf der Arbeitnehmerveranlagung) und es empfiehlt sich, diese Nummer "mitzunehmen".

Geben Sie die Bankverbindung (RIB) so rasch wie möglich der Schulleitung bzw. dem inspecteur de circonscription bekannt. Von dort wird sie - gemeinsam mit dem procès-verbal d'installation - an das Rektorat Ihrer académie gesendet. Üblicherweise erfolgt die erstmalige Auszahlung erst nach 4 bis 8 Wochen. Sie sollten daher für die ersten Wochen Ihrer Tätigkeit genügend Barmittel (ca. eineinhalbfaches Monatseinkommen) zur Verfügung haben. In manchen Schulen kann gleich zu Beginn der Sprachassistenz ein Gehaltsvorschuss beantragt werden. Wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre Stammschule.

 

Vorbereitungsseminar/Einführungstag
Jede académie organisiert - meist in der ersten Oktoberwoche - einen stage bzw./journée d'acueil. Die Teilnahme ist verpflichtend! Den genauen Termin erfahren Sie von Ihrer académie.

Kranken- und Sozialversicherung

In Frankreich besteht ein befristetes Dienstverhältnis, über das Sie bei der sécurité sociale française versichert sind. Die Sprachassistentinnen und -assistenten aller académies sind bei der CPAM - Caisse primaire d'assurance maladie versichert. Der Versicherungsschutz besteht während der Dauer des Vertrages (laut arrêté de nomination). Ein entsprechender Beitrag wird von Ihrem Gehalt abgezogen. An Ihrem ersten Arbeitstag unterschreiben Sie in der Schule den procès verbal d'installation. Danach kann die Stammschule bzw. der/die conseiller/conseillière pédagogique (gemeinsam mit Ihnen) die Formulare für die sécurité sociale ausfüllen und online einreichen. 
Dazu benötigen Sie folgende Dokumente in Kopie:

  • den arrêté de nomination,

  • Ihre Geburtsurkunde (siehe guide de l'assistant, Seite 25)

  • Ihren Reisepass oder Personalausweis,

  • den Nachweis Ihrer Bankverbindung in Frankreich (RIB).

Sollte Ihr Name anders als auf der Geburtsurkunde sein, müssen Sie das entsprechende Dokument (z.B. Heiratsurkunde) übersetzt und beglaubigt mitbringen. Nachdem Ihre Stammschule Ihre Anmeldung mit allen Dokumenten bei der CPAM eingereicht hat, wird der Schule eine provisorische Bestätigung zugeschickt (per Email oder Post).  Die Schule muss dann der CPAM ein Passfoto von Ihnen übermitteln. Erst danach kann die carte vitale (Pendant zur e-card) zugeschickt werden. Solange Sie keine carte vitale haben, gilt die provisorische Bestätigung. FEI empfiehlt eine Kopie der Bestätigung immer dabei zu haben. Es kann sehr lange dauern, bis Sie die carte vitale erhalten. Melden Sie sich bitte aber unbedingt bei FEI oder uns, wenn Sie sie im Dezember noch nicht bekommen haben. Sie sind ab dem Beginn der Tätigkeit versichert, auch wenn Sie noch keine Bestätigung/carte vitale haben. Sollten Sie schon eine Sozialversicherungsnummer in Frankreich haben, geben Sie diese bitte an. 

 

Folgende Leistungen sollten von der CPAM übernommen werden:

- 70 % der Ordinationskosten
- 15 - 65 % der Kosten von Medikamenten
- 80 % der Spitalskosten (öffentliches Krankenhaus/Privatkrankenhaus, das einen Vertrag mit der CPAM hat)


Erkundigen Sie sich bitte in Frankreich noch einmal, welche Leistungen von der Versicherung übernommen werden und welche nicht (z.B. Zahnarzt) bzw. wie hoch Ihr Selbstbehalt ist und ab welchem Tag die Versicherung Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall übernimmt. Lesen Sie dazu bitte im guide de l'assistant auf den Seiten 26 und 27 nach. Im Fall eines Arbeitsunfalles und nach dem 6. Schwangerschaftsmonat werden 100 % der Krankheitskosten erstattet. Sie müssen sich einen Hausarzt/eine Hausärztin suchen und als Ihre/n médecin traintant/e festlegen (wird beim ersten Besuch gemeinsam online gemacht). Sie/er überweist Sie dann zu den Spezialist/innen, falls notwendig (Ausnahmen: Augen- und Zahnbehandlungen, Gynäkologie). Achtung: Ohne médecin traitant werden von der CPAM nur 30% der Kosten rückerstattet.

Medikamente und Arzthonorare müssen zunächst von Ihnen vor Ort bezahlt werden, anschließend beantragen Sie die Rückerstattung bei der sécurité sociale. Das Antragsformular feuille de remboursement erhalten Sie vom behandelnden Arzt. Sobald Sie die carte vitale haben, erfolgt die Rückerstattung schneller. Sie haben die Möglichkeit eine Zusatzversicherung, eine sogenannte mutuelle complémentaire, abzuschließen. Sie übernimmmt die Differenz der Behandlungskosten, die durch die CPAM nicht abgedeckt sind. Wir empfehlen auch den Abschluss einer privaten Versicherung für Freizeitunfälle, medizinisch notwendige Heimtransporte oder eine Rückführung. 


WICHTIG Bitte lesen Sie das Kapitel zum Verhalten im Krankheitsfall (Krankmeldung innerhalb von 48 Stunden beim Dienstgeber, Bestätigung vom Hausarzt, Überweisung zu Spezialisten, …) im guide de l’assistant bzw. den Unterlagen, die Sie von der französischen Partnerorganisation erhalten werden, genau durch! Die ersten drei Krankenstandstage werden in Frankreich nicht abgegolten. 


Wenn Sie die Ferien während Ihrer Tätigkeit als Sprachassistentin bzw. -assistent in Österreich oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat verbringen und dort zum Arzt gehen wollen, so genügt die Vorlage Ihrer französischen Europäischen Krankenversicherungskarte (CEAM). Sie erhalten diese Karte nicht automatisch, sondern müssen Sie online anfordern. Sie können allerdings auch ohne CEAM in Österreich zum Arzt gehen. Dazu müssen Sie die Kosten (Arzt und Apotheke) auslegen, bei Ihrer Ankunft in Frankreich das Formular "Cerfa - soins reçu à l’étranger" ausfüllen und gemeinsam mit den Rechnungen und anderen am Formular angeführten Dokumenten bei der "sécurité sociale" einreichen. Weitere Informationen finden Sie hier.

 


ACHTUNG Beachten Sie unbedingt, dass - wenn Sie nicht mehr in Österreich versichert sind - Ihre österreichische EKVK (europäische Versicherungskarte) nicht mehr gültig ist!  Ev. ist es notwendig für die Zeit vor und nach dem Arbeitsvertrag in Frankreich eine Reiseversicherung abzuschließen.


 

Einkommensteuer

Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten bezahlen in Frankreich keine Einkommensteuer, müssen ihr Einkommen aber trotzdem bei der französischen Finanzbehörde deklarieren - siehe Seite 38 im guide de l'assistant. Ob bzw. wie Sie ihr Einkommen als Sprachassistenz in Österreich versteuern müssen, kann nicht allgemein beantwortet werden. 


ACHTUNG Bitte informieren Sie sich bereits vor der Abreise bei Ihrem Finanzamt, ob Sie in Österreich steuerpflichtig sind und welche Unterlagen Sie aus Frankreich mtibringen müssen. Zwischen Frankreich und Österreich besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen, um die volle Versteuerung in beiden Ländern zu vermeiden. 

Arbeitslosen- und Pensionsversicherung

Nachweis von Versicherungszeiten
In Frankreich sind Sie als Sprachassistent/in arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt. Nehmen Sie bereits vor der Rückkehr nach Österreich mit dem AMS Kontakt auf und erkundigen Sie sich vorab darüber, ob in Ihrem Fall ein Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung besteht bzw. welche Formulare und Dokumente Sie für eine Antragsstellung in Österreich benötigen.


Um in Österreich Ansprüche auf Arbeitslosengeld erheben zu können, müssen Sie die Versicherungszeiten in Frankreich nachweisen können. Dazu benötigen Sie das Formular U1. Sie müssen einen Antrag für die Ausstellung hier herunterladen und es dann samt Beilagen mit der Post an folgende Adresse senden: Pôle Emploi Services, Service Mobilité internationale, TSA 10107, 92891 Nanterre Cedex 9. Welche Unterlagen Sie beilegen müssen, ist auf dem Formular angeführt.


Bei Karenzierung/Beurlaubung eines Beschäftigungsverhältnisses in Österreich besteht kein Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung, da das Dienstverhältnis nicht aufgelöst ist.

 

Pensionsversicherungsbeiträge

In Frankreich sind Sie auch pensionsversichert. Wenn die Dauer des Dienstverhältnisses im Ausland unter 12 Monaten liegt, so wird diese Zeit in die Höhe Ihres Anspruches in Österreich eingerechnet, als hätten Sie die Versicherungszeit in Österreich erworben. Haben Sie in mehreren Ländern gearbeitet und zwar immer unter 12 Monaten, so gilt immer dieselbe Regelung.

Sollten Sie Ihre Sprachassistenztätigkeit verlängern oder wieder einmal im Ausland tätig sein: Längere Beschäftigungszeiten im Ausland werden in die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für eine österreichische Pension einbezogen bzw. wenn sie für die Anspruchsvoraussetzungen im Beschäftigungsstaat ausreichen, dann erhalten Sie eine ausländische Teilpension. Diese kann in den meisten Fällen nach Österreich überwiesen werden.

 


ACHTUNG Bitte bewahren Sie in diesem Zusammenhang unbedingt Ihre Gehaltsnachweise/Lohnzettel auf, um diese eventuell später bei österreichischen Stellen vorweisen zu können!


 

Wohnen/Haushaltsversicherung/private Haftpflichtversicherung

Ihre Schule ist nicht verpflichtet, Ihnen eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Fragen Sie trotzdem unbedingt bei der ersten Kontaktaufnahme nach, ob für Sie eine Unterkunft bereitgestellt werden kann oder nicht. In vielen Fällen wird zumindest Unterstützung bei der Wohnungssuche angeboten. Vernetzen Sie sich auch mit anderen Sprachassistentinnen und -assistenten bzw. Ihren Vorgängerinnen und Vorgängern und schauen Sie sich das Video "chercher un logement en France" an. 

 

Links zur Wohnungssuche

appartager.com 

lacartedescolocs.fr

leboncoin.fr

logement.studyrama.com

fac-habitat.com

 


Haushalts- und private Haftpflichtversicherung

Wir raten Ihnen dringend eine Haushaltsversicherung (verpflichtend) sowie eine Haftpflichtversicherung für die Zeiten außerhalb Ihrer Tätigkeit in der Schule/den Schulen abzuschließen, um sich für eventuelle Schäden abzusichern. In vielen Haushaltsversicherungen ist die Haftpflicht inkludiert (multirisques habitation).

 

> Caisse d'allocations familiales - aide au logement (Wohnbeihilfe)

Abhängig von verschiedenen Faktoren (Höhe Ihrer Miete, Einkommen des vorangegangenen Jahres, …) können Sie bei der "Caisse d’Allocations familiales" (CaF) um Wohnbeihilfe ansuchen, sobald Sie einen Mietvertrag unterschrieben haben. Die Beihilfe kann erst 1 Monat nach dem Einzug und nicht rückwirkend ausbezahlt werden. Die entsprechenden Informationen finde Sie hier.

 

Taxe d'habitation

Diese Steuer wurde 2023 für Hauptwohnsitze gänzlich abgeschafft. Für Zweitwohnsitze ist sie noch zu bezahlen, hängt aber unter anderem davon ab, wie hoch das Einkommen  ist.

La taxe d'habitation : comment ça marche ? | economie.gouv.fr 

Wenn Sie eine Wohnung oder ein Zimmer mieten (auch ein möbliertes Zimmer im Schulinternat), sind Sie verpflichtet, die taxe d‘habitation zu bezahlen. Da der Stichtag für die Erhebung der Wohnsitz des 1. Jänners ist, wird für Sprachassistentinnen und -assistenten die Steuer erst ab dem 1. Jänner fällig und für das gesamte Kalenderjahr berechnet. Fragen Sie bei der intendance nach, welche Finanzbehörde dafür zuständig ist (z.B. trésorerie, centre des impôts, etc.). Oft erhalten Sprachassistentinnen und -assistenten den Zahlungsbescheid erst nach ihrer Rückkehr nach Österreich. Sie müssen in jedem Fall einem solchen rückwirkenden Steuerbescheid entsprechen, Sie sind zur Zahlung verpflichtet!

 

Meldewesen

Jede/r EU-Bürger/in hat das Recht, sich ohne behördliche Anmeldung 3 Monate in einem anderen EU-Land aufzuhalten. Seit November 2003 ist die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung (carte de séjour) in Frankreich für Personen aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht mehr obligatorisch. Erkundigen Sie sich sicherheitshalber bei der Schule oder Sprachassistentinnen und -assistenten des Vorjahres.

 

Le guide de l'assistant

Der umfangreiche guide de l’assistant enthält Informationen zu allen administrativen Schritten, den Einsatz im Unterricht und auch zu möglichen Aktivitiäten außerhalb der Schule. Auf der Website unserer Partnerorganisation "France Éducation International" finden Sie weitere nützliche Informationen und Links zu Videos (z.B. online-Fortbildung) .

Nützliche Links

Französische Behörden/Stellen

 

Unsere Partnerorganisation in Frankreich
France Éducation International (FEI)

Mme Louise Lelièvre: lelievre@ciep.fr

You tube-channel - FEI

Online-Vorbereitungskurs für Sprachassitentinnen und -assistenten (FEI)

 

Caisse primaire d'assurances-maladie

Assurance Maladie de Paris

SRI / Assistants de Langues

74 rue Archereau

75948 Paris CEDEX 19

Frankreich

Tel: +33 811 70 36 46 (aus dem Ausland)

Tel: 0 811 36 36 46 (in Frankreich)

(Mo–Fr 9.00-18.00)

 

Caisse d`Allocation Familiale (Wohnbeihilfe)

 

Campus France  
Nützliche Informationen nicht nur für Studierende 

 

Pôle-emploi

 

Service des impots

 

Ministère de Finances et des Comptes publics

Ministère de l'Économie et des Finances

Tel: +33 1 40 04 04 04

 

Ministère de l'Intérieur

Direction des Libertés Publiques et des Affaires Juridiques

Tel: +33 1 49 27 49 27

 

Centre des liaisons européennes et internationales de sécurité sociale (CLEISS)

Tel.: +33 1 45 26 33 41

 

Österreichische Vertretungen in Frankreich

 

Österreichische Botschaft Paris

6, Rue Fabert

75007 Paris

Frankreich

paris-ob@bmeia.gv.at

Konsulate: Ajaccio (Korsika), Bordeaux, Lyon, Lille, Marseille, Nizza, Straßburg, Toulouse

 

Österreichisches Kulturforum

17, av. de Villars

75007 Paris

Frankreich

paris-kf@bmeia.gv.at

 

Weitere Links finden Sie im Anhang des guide de l'assistant. 


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OeAD – Agentur für Bildung und Internationalisierung

Abteilung Auslandsstandorte und Sprache

Programm weltweit unterrichten - Sprachassistenz international

Standort: Universitätsstraße 5
1010 Wien

sprachassistenz@oead.at

 

allgemeine Anfragen zu Bewerbung und Vermittlung

Annika Käppel, MA

T: +43 1 53408 521

 

Frankreich, Belgien, Schweiz, Slowenien

Mag.a Brigitte Stockinger-Resch

T +43 1 53408 519


Irland, Italien, Kroatien, Russland, Spanien, Ungarn, United Kingdom

Mag.a Ulla Riesenecker

T +43 1 53408 516

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