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Schultyp |
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Sekundarbereich, aber auch Einsatz an Hochschulen möglich. |
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Stellenanzahl/Standorte |
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ca. 2 Stellenanzahl und regionale Verteilung für das kommende Schuljahr werden von der belgischen Partnerorganisation festgelegt.
Folgende Standorte waren in den letzten Jahren im Programm:
Hier finden Sie die Standorte nach Jahrgängen in Google-Maps-Karten. |
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Tätigkeitsdauer |
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8 Monate: 1. Oktober bis 31. Mai
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Verdienst/Dotierung/Beschäftigungsausmaß |
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ca. € 1600 monatlich (Stand Oktober 2024)
Das Beschäftigungsausmaß beträgt zwischen 12 und 16 Wochenstunden. Die Abgeltung von eventuellen Überstunden müssen Sie mit Ihrer Schule (im Vorhinein) abklären.
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Dienstrechtliche Stellung |
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Es besteht kein Dienstverhältnis, der Krankenversicherungsschutz kann nicht gewährleistet werden. Eine bestehende Krankenversicherung in Österreich während des Aufenthaltes ist Pflicht.
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Zuständigkeit innerhalb des Programms |
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Das Team von weltweit unterrichten ist nur auf österreichischer Seite vermittelnde Organisation und hat keine Informationen über die genauen Schulzuweisungen und auch keinen Kontakt zu den einzelnen Schulen im Gastland!
Unsere belgische Partnerbehörde und somit für Sie zuständig: Wallonie-Bruxelles International (WBI) M Jean-François LUCCA jf.lucca@wbi.be + 32 2 421 82 06 oder
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Auswertung der Tätigkeitsberichte |
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Am Ende der Tätigkeit werden die Sprachassistentinnen und -assistenten gebeten, einen Bericht abzugeben. Hier finden Sie die Auswertungen der letzten Jahre. |
Info-Folder Sprachassistenz in Belgien
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Altersgrenze |
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35 Jahre
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Sprachkenntnisse |
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Grundkenntnisse in Französisch (ca. A2) notwendig
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zusätzliche Bewerbungsunterlagen |
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- Strafregisterauszug Kinder und Jugendfürsorge
Sobald unsere Partnerorganisation (WBI) Sie fix ins Programm aufgenommen hat, müssen Sie um einen Strafregisterauszug „Kinder- und Jugendfürsorge“ beantragen. Dafür ist ein Antragsformular und die von der belgischen Partnerbehörde unterschriebene Bestätigung notwendig. Sie können beides bei uns per E-Mail anfordern. |
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Regionale Einsatzwünsche |
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- französischsprachiger Teil (Französischsprachige Gemeinschaft Wallonie-Brüssel)
Es ist keine Auswahl von Regionen möglich, es können aber regionale Präferenzen angegeben werden.
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Bewerbungsgespräch |
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15-minütiges Gespräch; Lehramtsstudierende an Universitäten und PHs werden nur bei Bedarf interviewt.
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Dienstantritt |
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Planen Sie Ihre Anreise bitte so, dass Sie am 1. Oktober bereits unterrichten können. Der WBI empfiehlt ca. 1 Woche vorher anzureisen. Sie erhalten vom WBI bereits während der Sommerferien die Schuladressen und die Daten Ihrer Betreuungslehrkräfte. Nehmen Sie Kontakt auf und vereinbaren Sie ein erstes Treffen.
Die Einführungsveranstaltung (journée d'accueil) in Belgien findet in der Regel in der ersten Oktoberwoche in Brüssel statt und ist verpflichtend. Nur wenn Sie teilnehmen und vor Ort die die "déclaration d'arrivée" unterschreiben, kann Ihr Stipendium überwiesen werden. |
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Stipendium/Bankkonto |
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Sie erhalten vom WBI eine Bestätigung über Ihre Sprachassistenzstelle (convention du stage) sowie einen Link zum Leitfaden (guide du boursie) und weiteren Unterlagen für alle administrativen Angelegenheiten. Bis spätestens 1. September müssen Sie Ihre Bankdaten per E-mail an M Lucca senden: jf.lucca@wbi.be. Falls Sie später das Konto wechseln (z.B. in Belgien ein Konto eröffnen), müssen Sie den WBI sofort darüber verständigen. Das Stipendium beträgt 1617,33 € monatlich (Stand Juni 2026, Indexanpassung im August).
WICHTIG Das Stipendium für Mai erhalten Sie nur dann, wenn Sie Ihren Abschlussbericht bis Mitte April an - Mme Schreuer: Bernadette.SCHREUER@cfwb.be und gesendet haben. |
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Einkommensteuer |
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Da Sie für Ihre Sprachassistenztätigkeit ein Stipendium erhalten, sind Sie weder in Österreich noch in Ihrem Gastland steuerpflichtig.
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Kranken- und Sozialversicherung |
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In Belgien stehen Sie als Assistent/in in keinem Dienstverhältnis, sind also nicht automatisch versichert. Ihr Entgelt erhalten Sie in Form eines Stipendiums (bourse). Sollte es für Sie rechtlich möglich sein, so empfehlen wir Ihnen für die Zeit der Sprachassistenz eine Mitversicherung in Österreich (bis zum 27. Geburtstag möglich). Um in Belgien gratis (ausgenommen ev. Selbstbehalte) Zugang zum Gesundheitssystem zu haben, müssen Sie eine aufrechte Krankenversicherung (in Österreich) und eine gültige europäische Krankenversicherungskarte haben. Falls auf der Rückseite Ihrer e-card Sternchen zu sehen sind, ist die Europäische Krankenversicherungskarte nicht aktiv. Nehmen Sie Kontakt mit der österreichischen Gesundheitskasse auf und lassen Sie diese VOR dem Auslandsaufenthalt freischalten. ACHTUNG Beachten Sie unbedingt, dass - wenn Sie nicht mehr in Österreich (mit)versichert sind - Ihre österreichische EKVK die Gültigkeit verliert! In Belgien können Sie bei einer so genannten mutuelle eine Krankenversicherung abschließen (persönlich vor Ort oder online). Bei dieser können Sie die rasche Rückerstattung der Behandlungskosten beantragen. Mehr Details und Links zu verschiedenen mutuelles finden Sie im "guide du boursier". Wenn Sie die Ferien während Ihrer Sprachassistenztätigkeit in Österreich oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat verbringen und dort zum Arzt gehen wollen, so erkundigen Sie sich im Vorhinein bei der für Sie zuständigen belgischen Versicherung, ob Sie für Ihre Reise einen Urlaubskrankenschein erhalten. Damit sind Sie berechtigt, die Sachleistungen der Krankenversicherung in Österreich oder im jeweiligen anderen EU-Staat unverzüglich in Anspruch zu nehmen. |
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Haftpflichtversicherungen |
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Der WBI bzw. die Schule schließen für alle Sprachassistentinnen und -assistenten eine Haftpflichtversicherung (Privatleben/Berufsleben) ab. Für die Haftpflichtversicherung "Berufsleben" muss die Schule die Initiative ergreifen - fragen Sie nach, ob alles für Ihre Anmeldung erledigt worden ist. Die private Haftpflichtversicherung wird vom WBI abgeschlossen. Schließen Sie aber unbedingt eine Haushaltsversicherung für Ihre Unterkunft ab, da Schäden durch Feuer und Wasser nicht in der Haftpflichtversicherung des WBI inkludiert sind. Der WBI bietet auf Anfrage auch eine Versicherung für eine Repatriierung an - siehe Infoblatt "desiderata en matière d’assurance" des WBI.
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Arbeitslosen- und Pensionsversicherung |
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Da Sie als Bezahlung für Ihre Sprachassistenztätigkeit ein Stipendium erhalten und während der Sprachassistenzzeit weder arbeitslosenversicherungspflichtig angestellt sind noch Pensionversicherungsbeiträge bezahlen, erwerben Sie durch Ihre Sprachassistenztätigkeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Pensionszahlungen.
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Wohnen |
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Ihre Schule ist nicht verpflichtet, Ihnen eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Fragen Sie trotzdem bei der ersten Kontaktaufnahme nach, ob für Sie eine Unterkunft bereitgestellt wird oder nicht. In vielen Fällen wird zumindest Unterstützung bei der Wohnungssuche angeboten. Vernetzen Sie sich auch mit anderen Sprachassistentinnen und -assistenten bzw. Ihren Vorgängerinnen und Vorgängern, vielleicht erhalten Sie hier gute Tipps.
Eine Möglichkeit zum Wohnungstausch unter Studierenden finden Sie auf www.HousingAnywhere.com – einer Plattform, die als Online-Vermittlung von verfügbaren Zimmern von Studierenden für Studierende fungiert.
Weitere Links zur Wohnungssuche:
Sowohl der WBI als auch ehemalige Sprachassistentinnen und -assistenten empfehlen, einen Mietvertrag erst vor Ort zu unterschreiben.
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Meldewesen |
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Nach Ihrer Ankunft in Belgien müssen Sie sich so rasch wie möglich (spätestens innerhalb von 8 Werktagen) bei der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes registrieren lassen. Reservieren Sie unbedingt vorab einen Termin (online, telefonisch). Genaue Informationen finden Sie im belgischen Leitfaden (guide du boursier) und beim Einführungstag. Achten Sie bei der Auswahl Ihrer Unterkunft darauf, dass Sie dort Ihren Wohnsitz anmelden dürfen (manche Verträge erlauben das nicht). Innerhalb einer Frist von drei Monaten müssen Sie sich bei Ihrer Wohnistzgemeinde auch eine Anmeldebescheinigung (demande d’inscription/carte de séjour) beantragen. Vor der Abreise müssen Sie Ihren Wohnsitz wieder abmelden. |
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Kommunalabgabe - taxe communale |
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Informieren Sie sich über die Kommunalabgabe (Einmalbetrag für Müllabfuhr, Kanalgebühr), sobald Sie eine Unterkunft mieten. Eventuell ist sie bereits in der Miete enthalten oder aber auch extra zu bezahlen. Auch hierzu erhalten Sie vom WBI detaillierte Informationen.
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Wertvolle Links |
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Unsere Partnerorganisation: Wallonie-Bruxelles International (WBI) sendet Ihnen im Sommer einen guide pratique zu, in dem Sie ebenfalls viele nützliche Links finden werden: Allgemeine Informationen zu Belgien und Brüssel:
Österreichische Vertretungen in Belgien
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