Mittwoch 27. August 2025
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Inhalt:

Belgien

Informationen
zum L
and

Schultyp

Sekundarbereich, aber auch Einsatz an Hochschulen möglich.

Stellenanzahl/Standorte

ca. 2 

Stellenanzahl und regionale Verteilung für das kommende Schuljahr werden von der belgischen Partnerorganisation festgelegt.

 

Folgende Standorte waren in den letzten Jahren im Programm:

 

- Liège

- Wavre

- Namur

- Malmedy

- Chênée, Liége

- Seraing

- Jemeppe-sur-Meuse

- Arlon

- Welkenraedt

- Bastogne

 

Hier finden Sie die Standorte nach Jahrgängen in Google-Maps-Karten.

  • 2024/25

  • 2023/24

  • 2022/23

  • 2021/22

  • 2020/21

  • 2019/20

  • 2018/19

  • 2017/18

Tätigkeitsdauer

8 Monate: 1. Oktober bis 31. Mai

 

Verdienst/Dotierung/Beschäftigungsausmaß

ca.  € 1600 monatlich (Stand Oktober 2024)
Ausgezahlt wird von belgischer Seite in Form eines Stipendiums.

 

Das Beschäftigungsausmaß beträgt zwischen 12 und 16 Wochenstunden.

Die Abgeltung von eventuellen Überstunden müssen Sie mit Ihrer Schule (im Vorhinein) abklären.

 

Dienstrechtliche Stellung

Es besteht kein Dienstverhältnis, der Krankenversicherungsschutz kann nicht gewährleistet werden.

Eine bestehende Krankenversicherung in Österreich während des Aufenthaltes ist Pflicht.

 

Zuständigkeit innerhalb des Programms

Das Team von weltweit unterrichten ist nur auf österreichischer Seite vermittelnde Organisation und hat keine Informationen über die genauen Schulzuweisungen und auch keinen Kontakt zu den einzelnen Schulen im Gastland!

 

Unsere belgische Partnerbehörde und somit für Sie zuständig: Wallonie-Bruxelles International (WBI)

E-Mail: bourses@wbi.be
Tel. +32 2 421 84 31

 

Auswertung der Tätigkeitsberichte

Am Ende der Tätigkeit werden die Sprachassistentinnen und -assistenten gebeten, einen Bericht abzugeben. Hier finden Sie die Auswertungen der letzten Jahre.

  • 2023/24

  • 2022/23

  • 2021/22

  • 2020/21

  • 2019/20

 

Info-Folder Sprachassistenz in Belgien

Informationen
zur Bewerbung

Altersgrenze

35 Jahre

 

Sprachkenntnisse

Grundkenntnisse in Französisch  (ca. A2) notwendig

 

zusätzliche Bewerbungsunterlagen

- Strafregisterauszug Kinder und Jugendfürsorge

 

Sobald unsere Partnerorganisation (WBI) Sie fix ins Programm aufgenommen hat, senden wir Ihnen ein Formular zu, mit dem Sie einen Strafregisterauszug „Kinder- und Jugendfürsorge“ anfordern können. Bitte senden Sie uns eine Kopie per E-Mail zu, das Original nehmen Sie bitte nach Belgien mit. 

 

Regionale Einsatzwünsche

- französischsprachiger Teil (Französischsprachige Gemeinschaft Wallonie-Brüssel)

 

Es ist keine Auswahl von Regionen möglich, es können aber regionale Präferenzen angegeben werden.

 

Bewerbungsgespräch

15-minütiges Gespräch; Lehramtsstudierende an Universitäten und PHs werden nur bei Bedarf interviewt.

 

 

 

Administrative
Schritte

Dienstantritt

Planen Sie Ihre Anreise bitte so, dass Sie am 1. Oktober bereits unterrichten können. Der WBI empfiehlt ca. 1 Woche vorher anzureisen. Sie erhalten vom WBI bereits während der Sommerferien die Schuladressen und die Daten Ihrer Betreuungslehrkräfte. Nehmen Sie Kontakt auf und vereinbaren Sie ein erstes Treffen.

 

Stipendium/Bankkonto

Sie erhalten vom WBI  im Lauf des Sommers eine Bestätigung über Ihre Sprachassistenzstelle (attestation de prise en charge) und einen Leitfaden (guide pratique).  

Bis spätestens 10. September müssen Sie Ihre Bankdaten per email an bourses@wbi.be - senden (Name Kontoinhaber/in, IBAN, BIC, Name der Bank). Falls Sie später das Konto wechseln (z.B. in Belgien ein Konto eröffnen), müssen Sie den WBI sofort darüber verständigen.

 

Bis spätestens 15. September müssen Sie  die déclaration comptable sur l'honneur (DC) gemeinsam mit der Kopie Ihrer Bankkarte (Vorder- und Rückseite) mit der Post (nicht E-Mail) an den WBI senden: 
Adresse: WBI - Service de Bourses internationales - Place Sainctelette 2 - 1080 Bruxelles

Dieses Formular finden Sie als Anhang im guide pratique. 
 

Das Stipendium wird monatlich im Voraus bezahlt. Das erste Gehalt kommt Anfang Oktober, alle weiteren am Ende des Vormonats. Allfällige Änderungen der Bankdaten müssen Sie unbedingt 12 Tage vor der Überweisung mittels der DC bekanntgeben.

 

Bis spätestens 30. Oktober müssen Sie die fiche d'identification en Belgique per email an den WBI (bourses@wbi.be) senden. Auch diese Vorlage finden Sie als Anhang im guide pratique. 

 

Sobald Sie an der Schule begonnen haben, senden Sie bitte die déclaration sur l'honneur Auxiliaire dans l'établissement scolaire per email an bourses@wbi.be.

Damit bestätigen Sie, dass Sie Ihre Arbeit tatsächlich aufgenommen haben. Auch diese Formular ist als Anhang am Ende des guide pratique zu finden. 

 


WICHTIG Es ist zwingend vorgeschrieben, die DC Mitte Jänner nochmals an den WBI zu senden, um sicherzustellen, dass Sie nach wie vor als Sprachassistent/in tätig sind (per email an bourses@wbi.be). Fragen Sie bitte, ob es notwendig ist, die DC Mitte März nochmals zu schicken. 

Der Abschlussbericht rapport de fin de mission muss 2 Wochen vor dem Ende der Assistenz geschickt werden. In der Regel ist das der 15. April.


Das Stipendium für Mai erhalten Sie Ende April nur dann, wenn Sie Ihren Abschlussbericht bis Mitte April an den WBI geschickt haben und zwar an bourses@wbi.be.

 

Die genauen Fristen finden Sie im «guide pratique», der vom WBI direkt per e-mail zugesendet wird.

 

Einkommensteuer

Da Sie für Ihre Sprachassistenztätigkeit eine Aufwandsentschädigung bzw. eine Art Stipendium erhalten, sind Sie weder in Österreich noch in Ihrem Gastland steuerpflichtig.

 

Kranken- und Sozialversicherung

In Belgien stehen Sie als Assistent/in in keinem Dienstverhältnis, sind also nicht automatisch versichert. Ihr Entgelt erhalten Sie in Form eines Stipendiums (bourse).

 

Sollte es für Sie rechtlich möglich sein, so empfehlen wir Ihnen für die Zeit der Sprachassistenz eine Mitversicherung in Österreich (bis zum 27. Geburtstag möglich). Um in Belgien gratis (ausgenommen ev. Selbstbehalte) Zugang zum Gesundheitssystem zu haben, müssen Sie eine gültige europäische Krankenversicherungskarte haben (Rückseite Ihrer e-card), das heißt, Sie müssen eine bestehende Krankenversicherung haben.

 


ACHTUNG Beachten Sie unbedingt, dass - wenn Sie nicht mehr in Österreich (mit)versichert sind - Ihre österreichische EKVK die Gültigkeit verliert!


 

In Belgien schließen Sie bei einer so genannten „mutuelle“ eine Krankenversicherung ab. Die Anmeldung bei der mutuelle ist gratis. Ehemalige Assistentinnen/Assistenten haben das als unkompliziert geschildert: Sie wenden sich an eine der zahlreichen mutuelles und legen folgende Dokumente vor:

  • Europäische Versicherungskarte (Rückseite der E-Card)

  • Reisepass

  • attestation de prise en charge (Dokument das vom WBI im Laufe des Sommers zugeschickt wird und Ihre Tätigkeit als Sprachassistentin bzw. Sprachassistent in Belgien beschreibt).

Nach der Antragstellung dauert es nur wenige Tage bis Sie einen Brief mit „Stickern“ zugeschickt bekommen. Die Sticker sind mit Ihrer belgischen „Versicherungsnummer“ und Ihren persönlichen Daten bedruckt. Die Sticker werden bei jedem Arztbesuch, in der Apotheke, etc. benötigt. Sie müssen die Sticker auf die Rechnung/attestation de soin, die Sie vorerst selbst bezahlen, aufkleben und zur mutuelle bringen. Diese überweist einen gewissen Betrag auf Ihr Konto (ca. 70 %).  

Damit es zu keinen bösen Überraschungen kommt, erkundigen Sie sich unbedingt bei der mutuelle, welche Leistungen von der Versicherung übernommen werden und welche nicht (z.B. Zahnarzt) bzw. wie hoch Ihr Selbstbehalt ist.

 

Informationen zur Krankenversicherung erhalten Sie bei: Partenamut Expat Center unter 003222/44 44 700.

 

Wenn Sie die Ferien während Ihrer Sprachassistenztätigkeit in Österreich oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat verbringen und dort zum Arzt gehen wollen, so erkundigen Sie sich im Vorhinein bei der für Sie zuständigen belgischen Versicherung, ob Sie für Ihre Reise einen Urlaubskrankenschein erhalten. Damit sind Sie berechtigt, die Sachleistungen der Krankenversicherung in Österreich oder im jeweiligen anderen EU-Staat unverzüglich in Anspruch zu nehmen.

 

Haftpflichtversicherung

Der WBI bzw. die Schule schließen eine Haftpflichtversicherung für Sie ab – die Versicherungspolizze finden Sie als Anhang des belgischen guide pratique, der Ihnen vom WBI zugeschickt wird. Schließen Sie unbedingt eine Haushaltsversicherung für Ihre Unterkunft ab, da Schäden durch Feuer und Wasser nicht in der Haftpflichtversicherung des WBI inkludiert sind.

 

Arbeitslosen- und Pensionsversicherung

Da Sie als Bezahlung für Ihre Sprachassistenztätigkeit ein Stipendium erhalten und während der Sprachassistenzzeit weder arbeitslosenversicherungspflichtig angestellt sind noch Pensionversicherungsbeiträge bezahlen, erwerben Sie durch Ihre Sprachassistenztätigkeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Pensionszahlungen.

 

Wohnen

Ihre Schule ist nicht verpflichtet, Ihnen eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Fragen Sie trotzdem bei der ersten Kontaktaufnahme nach, ob für Sie eine Unterkunft bereitgestellt wird oder nicht. In vielen Fällen wird zumindest Unterstützung bei der Wohnungssuche angeboten. Vernetzen Sie sich auch mit anderen Sprachassistentinnen und -assistenten bzw. Ihren Vorgängerinnen und Vorgängern, vielleicht erhalten Sie hier gute Tipps.

 

Eine Möglichkeit zum Wohnungstausch unter Studierenden finden Sie auf www.HousingAnywhere.com – einer Plattform, die als Online-Vermittlung von verfügbaren Zimmern von Studierenden für Studierende fungiert.

 

Weitere Links zur Wohnungssuche:

  • WWW.IKOAB.COM
  • WWW.APPARTAGER.BE
  • WWW.KOTCARREFOUR.BE
  • Brüssel: WWW.BRUKOT.BE
  • Liège: https://www.kotaliege.be; Uni-Campus Liège 

 

Sowohl der WBI als auch ehemalige Sprachassistentinnen und -assistenten empfehlen, einen Mietvertrag erst vor Ort zu unterschreiben. 

 

Meldewesen

Jede/r EU-Bürger/in hat das Recht, sich ohne behördliche Anmeldung 3 Monate in einem anderen EU-Land aufzuhalten. Die behördliche Anmeldung erfolgt durch die Ausstellung einer Meldebescheinigung. Sie müssen sich bei der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes registrieren lassen. Dazu benötigen Sie Ihren Reisepass, den Beschäftigungsnachweis der belgischen Partnerbehörde „Wallonie-Bruxelles International (WBI)“, manchmal auch einen Beschäftigungsnachweis der Schule und einen Nachweis der Krankenversicherung (z.B. auch die europäische Versicherungskarte). Genaue Informationen hierzu erhalten Sie vom WBI beim Einführungstag.

 

Office des étrangers (Ausländerbehörde): www.dofi.fgov.be.

 

Kommunalabgabe - taxe communale

Informieren Sie sich über die Kommunalabgabe (Einmalbetrag von ca. € 220,- für Müllabfuhr, Kanalgebühr), sobald Sie eine Unterkunft mieten. Eventuell ist sie bereits in der Miete enthalten oder aber auch extra zu bezahlen. Auch hierzu erhalten Sie vom WBI detaillierte Informationen.  

 

Wertvolle Links

Unsere Partnerorganisation: Wallonie-Bruxelles International (WBI) sendet Ihnen im Sommer einen guide pratique zu, in dem Sie ebenfalls viele nützliche Links finden werden: 

Allgemeine Informationen zu Belgien und Brüssel: 
https://visitwallonia.be/;  https://www.visit.brussels/
Bildungssystem:  http://www.enseignement.be/

 

Österreichische Vertretungen in Belgien


Österreichische Botschaft 
Avenue de Cortenbergh 52, B-1000 Brüssel 
bruessel-ob@bmeia.gv.at 

 

Öffentlicher Verkehr 
Bahn (SNCB): wwwb-rail.be 
Bruxelles - métro, tram, bus: www.stib-mivb.be
Wallonie - bus: www.infotec.be 
Flandres - bus: www.delijn.be 

 


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OeAD – Agentur für Bildung und Internationalisierung

Abteilung Auslandsstandorte und Sprache

Programm weltweit unterrichten - Sprachassistenz international

Standort: Universitätsstraße 5
1010 Wien

sprachassistenz@oead.at

 

allgemeine Anfragen zu Bewerbung und Vermittlung

Annika Käppel, MA

T: +43 1 53408 521

 

Frankreich, Belgien, Schweiz, Slowenien

Mag.a Brigitte Stockinger-Resch

T +43 1 53408 519


Irland, Italien, Kroatien, Russland, Spanien, Ungarn, United Kingdom

Mag.a Ulla Riesenecker

T +43 1 53408 516

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