Weltweit unterrichten ›
Sie benötigen für Ihre Bewerbung:
ACHTUNG Beachten Sie bitte die länderspezifischen Unterschiede.
Strafregisterauszüge müssen erst abgegeben werden, wenn Sie eine Stelle erhalten haben.
Der Ablauf des Bewerbungsprozesses ist wie folgt:
Registrierung im Online-System |
Um Ihre Online-Bewerbung beginnen zu können, müssen Sie sich zuerst im System registrieren (siehe rechts oben). Nach der Registrierung wird Ihnen per Mail ein Passwort zugeschickt, mit dem Sie Zugang zum Bewerbungssystem haben.
|
Einreichung Ihrer Online-Bewerbung samt Uploads |
Im Online-Bewerbungsformular geben Sie Ihre persönlichen Daten und Angaben zu Ihrer bisherigen Ausbildung bekannt. Weiters können Sie - abhängig von den Bedingungen in den einzelnen Ländern - Wünsche zu Ihrer länderspezifischen Bewerbung angeben, wie z.B. regionale Einsatzwünsche oder Präferenzen für die Arbeit mit bestimmten Altersgruppen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir diese Wünsche nicht in allen Fällen berücksichtigen können!
Zu den regionalen Einsatzwünschen ist noch zu sagen, dass zur Zeit Ihrer Bewerbung die genauen Standorte, an denen die Sprachassistentinnen und -assistenten tätig sein werden, noch nicht bekannt sind. Deswegen können bei der Bewerbung keine bestimmten Städte angegeben werden.
Ihre Online-Bewerbung muss bis zur Bewerbungsfrist eingereicht werden.
Für Ihre Online-Bewerbung benötigen Sie zusätzlich folgende Unterlagen:
ACHTUNG Bitte beachten Sie, dass es bei einzelnen Ländern Abweichungen von dieser Liste gibt! Informationen zu zusätzlichen Bewerbungsunterlagen finden Sie bei den Länderinfos. Informationen zu den einzelnen Unterlagen finden Sie bei den FAQ.
Um Ihre Bewerbung online einreichen zu können, müssen Sie im Bereich Bewerbungsdaten alle Dokumente im Uploadbereich hochladen. Es können nur Dokumente im pdf-Format hochgeladen werden!
Eine Übermittlung Ihrer Unterlagen per Post ist nicht notwendig! |
Auswahlgespräch |
Alle Bewerber/innen, die den Bewerbungsvoraussetzungen entsprechen, werden nach der Bewerbungsfrist per Mail zu einem persönlichen Interview eingeladen, wobei eine Ausnahme bei Bewerberinnen und Bewerbern für Belgien, Frankreich und die Schweiz gemacht wird: Hier wird nur im Bedarfsfall zu einem Interview eingeladen.
Bei dem Interview handelt es sich um ein 15-minütiges Gespräch mit Vertreterinnen des OEAD bzw. des BMBWF sowie Vertreterinnen und Vertretern des Ziellandes der Vermittlung.
Aufgrund der Interviewergebnisse wird eine Reihung der Bewerber/innen vorgenommen, die dann die Grundlage für die Vermittlungstätigkeit bildet.
Bei den Platzierungsgesprächen - die meistens ab Mitte März stattfinden - werden von den Partnerorganisationen die zur Verfügung stehende Anzahl an Stellen bekannt gegeben. Dementsprechend werden dann Kandidatinnen und Kandidaten ausgewählt. Nach diesen Platzierungsgesprächen werden die Bewerber/innen über ihren vorläufigen Bewerbungsstatus - Platzierung, Warteliste, in seltenen Fällen Ablehnung - verständigt.
Bewerber/innen, die nicht ins Programm aufgenommen werden, werden meistens nach dem Interview über die Ablehnung informiert.
|
Bei Aufnahme ins Programm: Vermittlung |
Ihre Bewerbungsunterlagen werden im Frühjahr von der Partnerorganisation an zuständige lokale Schulbehörden weitergeleitet, die Ihre Unterlagen wiederum an eine Schule weiterleiten.
Die offizielle Verständigung über die definitive Annahme Ihrer Bewerbung erfolgt im Frühsommer durch die Gastschule oder die zuständige Schulbehörde.
Sobald Sie dieses Verständigungsschreiben erhalten haben, nehmen Sie bitte mit der Ihnen zugewiesenen Schule Kontakt auf.
|