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Informationen
zum Land
Schultyp |
Sekundarbereich
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Stellenanzahl/Standorte |
ca. 14 (ab 2024/25) Stellenanzahl und regionale Verteilung für das kommende Schuljahr werden von der italienischen Partnerorganisation festgelegt.
Anhand dieser Grafik können Sie sich ein Bild über Platzierungen und regionale Einsatzwünsche machen. Hier finden Sie die Standorte nach Jahrgängen in Google-Maps-Karten. |
Tätigkeitsdauer |
8 Monate: 1. Oktober bis 31. Mai
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Verdienst/Dotierung/Beschäftigungsausmaß |
Sie erhalten in Italien eine Aufwandsentschädigung in der Höhe von ca. € 850,- pro Monat, die von der italienischen Schule ausbezahlt wird.
Das Beschäftigungsausmaß beträgt 12 Wochenstunden. Die Abgeltung von eventuellen Überstunden müssen Sie mit Ihrer Schule (im Vorhinein) abklären.
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Dienstrechtliche Stellung |
Es besteht kein Dienstverhältnis. ACHTUNG Die in Italien tätigen Sprachassistentinnen und -assistenten sind nicht automatisch krankenversichert. Sollte keine Krankenversicherung in Österreich bestehen und eine Krankenversicherung in Italien benötigt werden, so ist die italienische Schule verpflichtet, für die Sprachassistentin/den Sprachassistenten eine private Versicherung abzuschließen. Die Versicherung kann von der Schule frei gewählt werden. Diese Versicherung ist nur in Italien und nur für die Zeit der Sprachassistenz gültig.
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Zuständigkeit innerhalb des Programms |
Das Team von weltweit unterrichten ist nur auf österreichischer Seite vermittelnde Organisation und hat keine Informationen über die genauen Schulzuweisungen und auch keinen Kontakt zu den einzelnen Schulen im Gastland!
Unsere italienische Partnerbehörde und somit für Sie zuständig ist INDIRE assistentilingue@istruzione.it
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Auswertung der Tätigkeitsberichte |
Am Ende der Tätigkeit werden die Sprachassistentinnen und -assistenten gebeten, einen Bericht abzugeben, deren Auswertung Sie hier finden: |
Sprachassistenz in Italien: Matthias
Informationen
zur Bewerbung
Altersgrenze |
30 Jahre
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Sprachkenntnisse |
Grundkenntnisse in Italienisch notwendig
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Regionale Einsatzwünsche |
Wenn bei der Bewerbung Regionswünsche angegeben werden wollen, müssen mindestens 3 und können maximal 6 angegeben und gereiht werden. |
Bewerbungsgespräch |
15-minütiges Gespräch
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Administrative
Schritte
Dienstantritt |
Planen Sie Ihre Anreise bitte so, dass Sie am 1. Oktober bereits unterrichten können. Sie erhalten von der italienischen Partnerorganisation in der Regel vor den Sommerferien die Schuladressen und die Daten Ihrer Betreuungslehrkräfte. Nehmen Sie Kontakt auf und vereinbaren Sie ein erstes Treffen. Die Stammschule unterstützt Sie auch bei vor Ort notwendigen administrativen Angelegenheiten.
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Stundenausfälle/Fehlstunden |
Fehlstunden, die nicht von Ihnen verschuldet werden (z.B. Streik, Ausflüge, etc.), müssen nicht nachgeholt werden, außer es kommt vorab zu einer anderslautenden Vereinbarung oder einer Stundenplanänderung.
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Stipendium/Bankkonto |
In Italien wird kein Dienstverhältnis eingegangen. Als Sprachassistentin/Sprachassistent erhalten Sie monatlich eine Aufwandsentschädigung in der Höhe von ungefähr € 850,-, die Ihnen von der Schule ausbezahlt wird.
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Einkommensteuer |
Da Sie für Ihre Sprachassistenztätigkeit eine Aufwandsentschädigung bzw. eine Art Stipendium erhalten, sind Sie weder in Österreich noch in Ihrem Gastland steuerpflichtig.
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Kranken- und Sozialversicherung |
Sollte es für Sie rechtlich und finanziell möglich sein, so empfehlen wir Ihnen für die Zeit der Sprachassistenz eine (Mit)Versicherung in Österreich. Sollte das für Sie nicht möglich sein und Sie eine Versicherung in Italien benötigen, so ist die italienische Schule verpflichtet, für Sie eine private Versicherung abzuschließen. Verlangen Sie von Ihrer Schule unbedingt eine Kopie der Versicherungspolizze! Bei Schwierigkeiten melden Sie sich bitte direkt bei der italienischen Partnerorganisation INDIRE (assistentilingue@istruzione.it)
Die Versicherung kann von der Schule frei gewählt werden. Beachten Sie bitte, dass diese Versicherung nur in Italien und nur für die Zeit Ihrer Sprachassistenz gültig ist. Damit es zu keinen bösen Überraschungen kommt, erkundigen Sie sich unbedingt, wie die genauen Versicherungsbedingungen aussehen, d.h. welche Leistungen von dieser Versicherung übernommen werden und welche nicht (z.B. Zahnarzt) bzw. wie hoch Ihr Selbstbehalt ist.
ACHTUNG Beachten Sie unbedingt, dass – wenn Sie nicht mehr in Österreich versichert sind – Ihre österreichische Europäische Krankenversicherungskarte (= Rückseite der e-card) die Gültigkeit verliert!
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Arbeitslosen- und Pensionsversicherung |
Da Sie als Bezahlung für Ihre Sprachassistenztätigkeit ein Stipendium erhalten und während der Sprachassistenzzeit weder arbeitslosenversicherungspflichtig angestellt sind noch Pensionversicherungsbeiträge bezahlen, erwerben Sie durch Ihre Sprachassistenztätigkeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Pensionszahlungen.
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Wohnen |
Ihre Schule ist nicht verpflichtet, Ihnen eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Fragen Sie trotzdem bei der ersten Kontaktaufnahme nach, ob für Sie eine Unterkunft bereitgestellt wird oder nicht. In vielen Fällen wird zumindest Unterstützung bei der Wohnungssuche angeboten. Vernetzen Sie sich auch mit anderen Sprachassistentinnen und -assistenten bzw. Ihren Vorgängerinnen und Vorgängern, vielleicht erhalten Sie hier gute Tipps. Eine Möglichkeit zum Wohnungstausch unter Studierenden finden Sie auf www.HousingAnywhere.com – einer Plattform, die als Online-Vermittlung von verfügbaren Zimmern von Studierenden für Studierende fungiert.
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Meldewesen |
Jede/r EU-Bürger/in hat das Recht, sich ohne behördliche Anmeldung 3 Monate in einem anderen EU-Land aufzuhalten. Bei einem Aufenthalt in Italien, der länger als 3 Monate dauert, muss eine Registrierung beim Meldeamt vorgenommen werden (iscrizione anagrafica). Die italienischen Schulen helfen dabei.
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Wertvolle Links |
Italienische Partnerbehörde
Istituto Nazionale Documentazione Innovazione Ricerca Educativa Cia M. Buonarroti 10 50122 Firenze assistentilingue@istruzione.it
Österreichische Vertretungen in Italien
Via Pergolesi 3 00198 Roma rom-ka@bmeia.gv.at für dringende Notfälle außerhalb der Arbeitszeiten: +39 03 35 70 89 749
Österreichisches Kulturforum Rom Viale Brunno Buozzi 113 00197 Roma rom-ob@bmeia.gv.at; rom-kf@bmeia.gv.at
Österreichisches Kulturforum Mailand Piazza del Liberty 8/4 20121 Milano mailand-kf@bmaa.gv.at |