Mittwoch 27. August 2025
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Italien

Informationen
zum L
and

Schultyp

Sekundarbereich

 

Stellenanzahl/Standorte

ca. 13 (ab 2025/26)

Stellenanzahl und regionale Verteilung für das kommende Schuljahr werden von der italienischen Partnerorganisation festgelegt.

 

Anhand dieser Grafik können Sie sich ein Bild über Platzierungen und regionale Einsatzwünsche machen.

  • 2024/25

  • 2023/24

  • 2022/23

  • 2021/22

  • 2020/21

Hier finden Sie die Standorte nach Jahrgängen in Google-Maps-Karten.

  • 2024/25

  • 2023/24

  • 2022/23

  • 2021/22

  • 2020/21

  • 2019/20

  • 2018/19

  • 2017/18

Tätigkeitsdauer

8 Monate: 1. Oktober bis 31. Mai

 

Verdienst/Dotierung/Beschäftigungsausmaß

Sie erhalten in Italien eine Aufwandsentschädigung in der Höhe von ca. € 850,- pro Monat, die von der italienischen Schule ausbezahlt wird.

 

Das Beschäftigungsausmaß beträgt 12 Wochenstunden.

Die Abgeltung von eventuellen Überstunden müssen Sie mit Ihrer Schule (im Vorhinein) abklären.

 

Dienstrechtliche Stellung

Es besteht kein Dienstverhältnis.


ACHTUNG Die in Italien tätigen Sprachassistentinnen und -assistenten sind nicht automatisch krankenversichert.

Sollte keine Krankenversicherung in Österreich bestehen und eine Krankenversicherung in Italien benötigt werden, so ist die italienische Schule verpflichtet, für die Sprachassistentin/den Sprachassistenten eine private Versicherung abzuschließen. Die Versicherung kann von der Schule frei gewählt werden. Diese Versicherung ist nur in Italien und nur für die Zeit der Sprachassistenz gültig.


 

Zuständigkeit innerhalb des Programms

Das Team von weltweit unterrichten ist nur auf österreichischer Seite vermittelnde Organisation und hat keine Informationen über die genauen Schulzuweisungen und auch keinen Kontakt zu den einzelnen Schulen im Gastland!

 

Unsere italienische Partnerbehörde und somit für Sie zuständig ist INDIRE

assistentilingue@istruzione.it

 

Auswertung der Tätigkeitsberichte

Am Ende der Tätigkeit werden die Sprachassistentinnen und -assistenten gebeten, einen Bericht abzugeben, deren Auswertung Sie hier finden:

  • 2023/24

  • 2022/23

  • 2021/22

  • 2020/21

 

Sprachassistenz in Italien: Matthias

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Informationen
zur Bewerbung

Altersgrenze

30 Jahre

 

Sprachkenntnisse

Grundkenntnisse in Italienisch notwendig

 

Regionale Einsatzwünsche

Wenn bei der Bewerbung Regionswünsche angegeben werden wollen, müssen mindestens 3 und können maximal 6 angegeben und gereiht werden.

  • Regionenkarte

Bewerbungsgespräch

15-minütiges Gespräch

 

 

 

Administrative
Schritte

Dienstantritt

Planen Sie Ihre Anreise bitte so, dass Sie am 1. Oktober bereits unterrichten können.

Sie erhalten von der italienischen Partnerorganisation in der Regel vor den Sommerferien die Schuladressen und die Daten Ihrer Betreuungslehrkräfte. Nehmen Sie Kontakt auf und vereinbaren Sie ein erstes Treffen. Die Stammschule unterstützt Sie auch bei vor Ort notwendigen administrativen Angelegenheiten. 

 

Stundenausfälle/Fehlstunden

Fehlstunden, die nicht von Ihnen verschuldet werden (z.B. Streik, Ausflüge, etc.), müssen nicht nachgeholt werden, außer es kommt vorab zu einer anderslautenden Vereinbarung oder einer Stundenplanänderung.

 

Stipendium/Bankkonto

In Italien wird kein Dienstverhältnis eingegangen. Als Sprachassistentin/Sprachassistent erhalten Sie monatlich eine Aufwandsentschädigung in der Höhe von ungefähr € 850,-, die Ihnen von der Schule ausbezahlt wird. 


Sollte die Schule Ihr Stipendium nicht auf Ihr österreichisches Konto überweisen wollen, eröffnen Sie möglichst bald ein Konto im Gastland (ein Empfehlungsschreiben Ihrer österreichischen Bank kann hier von Vorteil sein) und geben Sie der Schule die Bankverbindung bekannt. Die erste Auszahlung sollte Mitte November erfolgen. Sie sollten daher für die ersten Wochen Ihrer Tätigkeit genügend Barmittel (ca. eineinhalbfaches Stipendium) zur Verfügung haben.

 

Einkommensteuer

Da Sie für Ihre Sprachassistenztätigkeit eine Aufwandsentschädigung bzw. eine Art Stipendium erhalten, sind Sie weder in Österreich noch in Ihrem Gastland steuerpflichtig.

 

Kranken- und Sozialversicherung

Sollte es für Sie rechtlich und finanziell möglich sein, so empfehlen wir Ihnen für die Zeit der Sprachassistenz eine (Mit)Versicherung in Österreich. Sollte das für Sie nicht möglich sein und Sie eine Versicherung in Italien benötigen, so ist die italienische Schule verpflichtet, für Sie eine private Versicherung abzuschließen. Verlangen Sie von Ihrer Schule unbedingt eine Kopie der Versicherungspolizze! Bei Schwierigkeiten melden Sie sich bitte direkt bei der italienischen Partnerorganisation INDIRE (assistentilingue@istruzione.it)

 

Die Versicherung kann von der Schule frei gewählt werden. Beachten Sie bitte, dass diese Versicherung nur in Italien und nur für die Zeit Ihrer Sprachassistenz gültig ist. Damit es zu keinen bösen Überraschungen kommt, erkundigen Sie sich unbedingt, wie die genauen Versicherungsbedingungen aussehen, d.h. welche Leistungen von dieser Versicherung übernommen werden und welche nicht (z.B. Zahnarzt) bzw. wie hoch Ihr Selbstbehalt ist.

 


ACHTUNG Beachten Sie unbedingt, dass – wenn Sie nicht mehr in Österreich versichert sind – Ihre österreichische Europäische Krankenversicherungskarte (= Rückseite der e-card) die Gültigkeit verliert!


 

Arbeitslosen- und Pensionsversicherung

Da Sie als Bezahlung für Ihre Sprachassistenztätigkeit ein Stipendium erhalten und während der Sprachassistenzzeit weder arbeitslosenversicherungspflichtig angestellt sind noch Pensionversicherungsbeiträge bezahlen, erwerben Sie durch Ihre Sprachassistenztätigkeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Pensionszahlungen.

 

Wohnen

Ihre Schule ist nicht verpflichtet, Ihnen eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Fragen Sie trotzdem bei der ersten Kontaktaufnahme nach, ob für Sie eine Unterkunft bereitgestellt wird oder nicht. In vielen Fällen wird zumindest Unterstützung bei der Wohnungssuche angeboten. Vernetzen Sie sich auch mit anderen Sprachassistentinnen und -assistenten bzw. Ihren Vorgängerinnen und Vorgängern, vielleicht erhalten Sie hier gute Tipps.

Eine Möglichkeit zum Wohnungstausch unter Studierenden finden Sie auf www.HousingAnywhere.com – einer Plattform, die als Online-Vermittlung von verfügbaren Zimmern von Studierenden für Studierende fungiert.

 

Meldewesen

Jede/r EU-Bürger/in hat das Recht, sich ohne behördliche Anmeldung 3 Monate in einem anderen EU-Land aufzuhalten. Bei einem Aufenthalt in Italien, der länger als 3 Monate dauert, muss eine Registrierung beim Meldeamt vorgenommen werden  (iscrizione anagrafica). Die italienischen Schulen helfen dabei.

 

Wertvolle Links

Italienische Partnerbehörde

 

INDIRE

Istituto Nazionale Documentazione Innovazione Ricerca Educativa

Cia M. Buonarroti 10

50122 Firenze

assistentilingue@istruzione.it

 

Österreichische Vertretungen in Italien

 

Österreichische Botschaft

Via Pergolesi 3

00198 Roma
Italien

rom-ka@bmeia.gv.at

für dringende Notfälle außerhalb der Arbeitszeiten: +39 03 35 70 89 749

 

Österreichisches Kulturforum Rom

Viale Brunno Buozzi 113

00197 Roma
Italien

rom-ob@bmeia.gv.at; rom-kf@bmeia.gv.at

 

Österreichisches Kulturforum Mailand

Piazza del Liberty 8/4

20121 Milano
Italien

mailand-kf@bmaa.gv.at


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OeAD – Agentur für Bildung und Internationalisierung

Abteilung Auslandsstandorte und Sprache

Programm weltweit unterrichten - Sprachassistenz international

Standort: Universitätsstraße 5
1010 Wien

sprachassistenz@oead.at

 

allgemeine Anfragen zu Bewerbung und Vermittlung

Annika Käppel, MA

T: +43 1 53408 521

 

Frankreich, Belgien, Schweiz, Slowenien

Mag.a Brigitte Stockinger-Resch

T +43 1 53408 519


Irland, Italien, Kroatien, Russland, Spanien, Ungarn, United Kingdom

Mag.a Ulla Riesenecker

T +43 1 53408 516

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