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Informationen
zum Land
Schultyp |
Sekundarbereich
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Stellenanzahl/Standorte |
ca. 10-25 Stellenanzahl und regionale Verteilung für das kommende Schuljahr sind abhängig von den Anfragen der britischen Schulen.
Anhand dieser Grafiken können Sie sich ein Bild über Platzierungen und regionale Einsatzwünsche machen.
Hier finden Sie die Standorte nach Jahrgängen in Google-Maps-Karten. |
Tätigkeitsdauer |
zwischen 6 und 9 Monaten, abhängig von der Schule
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Verdienst/Dotierung/Beschäftigungsausmaß |
Für eine 12-Stunden-Woche erhalten Sprachassistentinnen und -assistenten in UK ein monatliches Bruttoeinkommen in der Höhe von ca. £914.05, das am Ende des Monats ausgezahlt wird. Von diesem Brutto-Gehalt werden Sozialbeiträge und der Beitrag für die Pensionsversicherung abgezogen.
Weitere Informationen auf britishcouncil.org/language-assistants/la-in-uk/role.
Das Beschäftigungsausmaß ist von den Schulen abhängig, beträgt aber in der Regel 12 bis 18 Unterrichtseinheiten an 1 bis 3 Schulen. Der Stundenplan wird von der Schule/den Schulen vorgegeben.
Die Abgeltung von eventuellen Überstunden müssen Sie mit Ihrer Schule (im Vorhinein) abklären.
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Dienstrechtliche Stellung |
Sprachassistentinnen und-assistenten, die in UK tätig sind, haben ein befristetes Dienstverhältnis mit der Schule, über das sie kranken-, sozial- und pensionsversichert sind. Die entsprechenden Beiträge werden vom Gehalt abgezogen.
Die Dienstaufsicht liegt bei der gastgebenden Schule.
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Zuständigkeit innerhalb des Programms |
Das Team von weltweit unterrichten ist nur auf österreichischer Seite vermittelnde Organisation und hat keine Informationen über die genauen Schulzuweisungen und auch keinen Kontakt zu den einzelnen Schulen im Gastland!
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Auswertung der Tätigkeitsberichte |
Am Ende der Tätigkeit werden die Sprachassistentinnen und -assistenten gebeten, einen Bericht abzugeben, deren Auswertung Sie hier finden: |
Informationen
zur Bewerbung
Bewerbungsvoraussetzungen |
Kandidatinnen und Kandidaten ohne Lehramt kommen nach den Auswahlgesprächen automatisch auf die Warteliste und daher empfehlen wir die Bewerbung für ein anderes Land, z.B. Frankreich. |
Altersgrenze |
Personen, die älter als 35 Jahre sind, können sich bewerben, werden aber als Sonderfälle behandelt. Über eine Aufnahme ins Programm entscheidet die Partnerorganisation bzw. die Schule. |
Sprachkenntnisse |
Grundkenntnisse in Englisch notwendig |
Zusätzliche Bewerbungsunterlagen |
zwei aktuelle Empfehlungsschreiben
Erst nach erfolgreicher Bewerbung: Die Schule, der Sie zugeteilt werden, könnte von Ihnen einen aktuellen Strafregisterauszug und vielleicht noch weitere Empfehlungsschreiben bzw. Referenzen verlangen. |
Regionale Einsatzwünsche |
Bei der Bewerbung können bzw. müssen 3 Regionen ausgewählt werden. Bitte beachten Sie die Gruppenzugehörigkeiten der einzelnen Regionen. Aus jeder Gruppe darf nur eine Region ausgewählt werden! |
Bewerbungsgespräch |
15-minütiges Gespräch |
Administrative
Schritte
Bildungssysteme in UK |
In UK gibt es 4 Bildungssysteme. Informieren Sie sich über das System, das für Ihre Schule gilt. |
Visum |
Aufgrund des Brexit brauchen Sie für die Zeit Ihrer Sprachassistenz in UK ein Visum (Tier 5 Temporary Work Government Authorised Exchange Visa). Wenn Sie von der Schule den so genannten „offer letter“ erhalten, antworten Sie bitte sofort darauf. Die Schule informiert im nächsten Schritt das British Council, das für Sie das „certificate of sponsorship“ ausstellt. Damit beantragen Sie online das Visum und einen Termin bei einer der zuständigen Visastellen (UK Visa Application Centre: https://pos.tlscontact.com/). Sie erhalten detaillierte Informationen über den Visaprozess vom British Council und werden dabei auch vom British Council begleitet.
Die Höhe der Kosten für das Visum hängt von der Dauer Ihrer Sprachassistenz ab und beträgt an die £300 (Stand Dezember 2023). Bei einem long term post mit einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten fallen bei der Antragstellung zusätzlich einmalig ca. £650 Immigration Health Surcharge (IHS) an. Der Betrag für die IHS wird Ihnen von der Schule zurückerstattet.
Alle weiteren Informationen zu Visum, etc. finden Sie im Handbook des British Council, das Ihnen vom British Council zugeschickt wird. Hier finden Sie das Handbook 2023/24.
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Aufenthalt vor und nach der Sprachassistenz, Dauer des Visums |
Außerhalb des Tätigkeitzeitraums dürfen sich Sprachassistentinnen und -assistenten gemäß der Tier-5-Visumbestimmungen zusätzlich 28 Tage in UK aufhalten. Nur 14 Tage davon können vor Tätigkeitsbeginn liegen. Bitte beachten Sie, dass die Verteilung dieser Tage variieren kann und bei ihrem Termin beim für Sie zuständigen UK Visa Application Centre besprochen werden sollte. Diese zusätzlichen 28 Tage sind in der Dauer des Visums bereits enthalten. Wir raten Ihnen daher dringend, Ihre Flüge erst dann zu buchen, wenn Sie Ihr Visum erhalten haben.
https://www.gov.uk/contact-ukvi-inside-outside-uk
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Dienstantritt |
Die Tätigkeitsdauer der Sprachassistenz in UK hängt von der jeweiligen Schule ab und variiert zwischen 6 und 9 Monaten. Dementsprechend unterschiedlich ist auch der Dienstantritt, der durch den jeweiligen Arbeitsvertrag festgelegt wird. Besprechen Sie mir Ihrer Betreuungsperson, ob Sie erst am ersten Arbeitstag in die Schule kommen oder Sie sich einen Termin zum Kennenlernen schon vor Tätigkeitsbeginn ausmachen.
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Polizeiliches Führungszeugnis |
Sprachassistentinnen und -assistenten, die in UK eingesetzt werden, benötigen zu Beginn der Tätigkeit einen Criminal Record Check, der erst vor Ort gemacht werden kann. Die Schule entscheidet, welche Art von „Check“ benötigt wird, und ist bei diesem Prozedere auch behilflich.
Informationen dazu - England und Wales: Disclosure and Barring Service check - Northern Ireland: AccessNI - Scotland: Disclosure Scotland
Mit der Schule muss auch abgeklärt werden, ob bei Antritt der Stelle ein aktueller Strafregisterbescheid (normal und/oder für Kinder- und Jugendfürsorge) aus Österreich notwendig ist. Um in Österreich einen Strafregisterauszug Kinder- und Jugendfürsorge beantragen zu können, muss die Stammschule dieses Formular ausfüllen.
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Child Protection |
Bitte machen Sie sich mit der an Ihrer Schule geltenden Regelungen hinsichtlich Child Protection vertraut: - Scotland
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Gehalt/Bankkonto |
Sollte die Schule Ihr Gehalt nicht auf Ihr österreichisches Konto überweisen wollen, eröffnen Sie möglichst bald ein Konto im Gastland (ein Empfehlungsschreiben Ihrer österreichischen Bank kann hier von Vorteil sein) und geben Sie der Schule die Bankverbindung bekannt. Üblicherweise verzögert sich die erstmalige Auszahlung etwas, Sie sollten daher für die ersten Wochen Ihrer Tätigkeit genügend Barmittel (ca. £1,500-£2,000) zur Verfügung haben.
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Nebenjobs |
Sprachassistentinnen und Sprachassistenten mit dem Government Authorised Exchange (Temporary work) visa können einen Nebenjob ausüben, sofern er folgenden Bestimmungen entspricht:
Der Teilzeit-Nebenjob kann bis zu 20 Stunden pro Woche ausgeübt werden, solange er:
Bitte beachten Sie auch die folgenden Punkte:
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Einkommensteuer |
In UK gibt es eine so genannte ‘tax-free Personal allowance’, wobei das Finanzjahr von April bis Mai des Folgejahres läuft. Die meisten Sprachassistentinnen und -assistenten liegen mit ihrem Einkommen unter dem Grenzbetrag und werden dementsprechend von der Einkommenssteuer befreit (Information über income tax rates). Um die britische Finanzbehörden über die Befreiung zu informieren, muss gleich zu Beginn des Aufenthaltes die so genannte "New Starter Checklist" ausgefüllt werden. Die Stammschule bzw. die lokale Schulbehörde hat die dafür notwendigen Formulare.
Ob das britische Gehalt in Österreich versteuert werden muss und welche Unterlagen dafür notwendig sind, muss individuell mit dem österreichischen Finanzamt (Abteilung für internationales Steuerrecht) geklärt werden. Leider gibt es hier keine allgemein gültige Regelung.
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Kranken- und Sozialversicherung |
Vom monatlichen Gehalt wird der Beitrag für die britische Sozialversicherung automatisch abgezogen (ungefähr £ 50). Die Sozialversicherungsnummer muss gleich zu Beginn der Tätigkeit beantragt werden, da die Bearbeitung bis zu 8 Wochen dauern kann. Beantragung einer NI-Nummer: generelle Informationen, Beantragung
Das British Council empfiehlt vor allem Sprachassistentinnen und -assistenten mit short term posts eine private Zusatzversicherung, die die Kosten für weitergehende medizinische Behandlungen abdeckt, da in UK bestimmte NHS-Behandlungen erst nach einer langen Wartezeit in Anspruch genommen werden können.
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Haftpflichtversicherung |
Üblicherweise wird die Sprachassistentin/der Sprachassistent in die Haftpflichtversicherung der Schule aufgenommen. Fragen Sie dazu bitte Ihre Stammschule.
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Pensionsversicherung |
Sprachassistentinnen und -assistenten wird vom Gehalt automatisch ein Betrag für das Local Government Pension Scheme (LGPS) abgezogen. Es besteht aber die Möglichkeit, sich davon abzumelden. Fragen Sie bei Ihrer Stammschule nach.
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Wohnen |
Ihre Schule ist nicht verpflichtet, Ihnen eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Fragen Sie trotzdem bei der ersten Kontaktaufnahme nach, ob für Sie eine Unterkunft bereitgestellt wird oder nicht. In vielen Fällen wird zumindest Unterstützung bei der Wohnungssuche angeboten. Vernetzen Sie sich auch mit anderen Sprachassistentinnen und -assistenten bzw. Ihren Vorgängerinnen und Vorgängern, vielleicht erhalten Sie hier gute Tipps. Eine Möglichkeit zum Wohnungstausch unter Studierenden finden Sie auf www.HousingAnywhere.com – einer Plattform, die als Online-Vermittlung von verfügbaren Zimmern von Studierenden für Studierende fungiert. Weitere Websites: Gumtree oder SpareRoom
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Meldewesen |
Ob Sie sich in UK bei der Polizei melden müssen, ist auf Ihrem Visum ausgewiesen. Information dazu finden Sie hier.
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Leitfaden |
Das British Council gibt jährlich ein umfangreiches Handbuch mit ausführlichen Informationen zu allen Teilbereichen heraus. Sie finden ihn auf der Website des BC. Wir empfehlen Ihnen, diesen sorgfältig durchzulesen.
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Wertvolle Links |
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