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Erhalte ich Unterstützung bei der Wohnungssuche im Gastland? |
Ihre Schule ist nicht verpflichtet, Ihnen eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Fragen Sie trotzdem bei der ersten Kontaktaufnahme nach, ob für Sie eine Unterkunft bereitgestellt wird oder nicht. In vielen Fällen wird zumindest Unterstützung bei der Wohnungssuche angeboten. Vernetzen Sie sich auch mit anderen Sprachassistentinnen und -assistenten bzw. Ihren Vorgängerinnen und Vorgängern, vielleicht erhalten Sie hier gute Tipps.
Eine Möglichkeit zum Wohnungstausch unter Studierenden finden Sie auf www.HousingAnywhere.com - einer Plattform, die als Online-Vermittlung von verfügbaren Zimmern von Studierenden für Studierende fungiert. |
Kann ich neben der Tätigkeit als Sprachassistent/in im Gastland studieren? |
Ein Vollstudium ist mit der Tätigkeit als Sprachassistent/in in der Regel nicht vereinbar. Sollten Sie in der Nähe einer Universität sein, so ist es durchaus möglich, sich als Gasthörer/in oder Teilnehmer/in an speziellen Kursen einzuschreiben. Für entstehende Kosten müssen Sie selbst aufkommen. |
Welche wichtigen Unterlagen muss ich mitnehmen? |
Des Weiteren sind nützlich:
Sie müssen damit rechnen, dass die erste Gehaltsauszahlung erst mit Ende des Monats bzw. mit Anfang des Folgemonats zu erwarten ist und Sie deshalb am Anfang Ihrer Tätigkeit Ihren Lebensunterhalt aus Eigenmitteln finanzieren müssen. Denken Sie bei Ihren anfänglichen Ausgaben auch an diverse "Sonderposten" (z.B. Wohnungskaution, etc.). |
Soll ich Unterrichtsmaterialien ins Gastland mitnehmen? |
Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Schule/Ihren Schulen, was bereits von Ihren Vorgängerinnen und Vorgängern vorhanden ist bzw. was Sie evtl. mitbringen können. Denken Sie daran, dass Sie vielleicht die erste österreichische Sprachassistentin/der erste österreichische Sprachassistent an dieser Schule sind. Und bedenken Sie bei der Auswahl Ihrer Materialien und der Planung Ihres Unterrichts, dass die Deutschkenntnisse der Schüler/innen häufig geringer sind, als die Fremdsprachenkenntnisse österreichischer Schüler/innen des gleichen Alters. Für Sprachassistentinnen und -assistenten ist diese Tatsache immer ein AHA-Erlebnis!
Wählen Sie für Ihren Unterricht authentisches Material, das der Altersgruppe zusagen könnte, und Themen, die den Alltag der Schüler/innen betreffen. Viele Tipps dazu erhalten Sie beim Vorbereitungsseminar. Im Intranet der Sprachassistentinnen und -assistenten auf www.weltweitunterrichten.at finden Sie ebenfalls eine große Auswahl an Unterrichtsmaterialien zu verschiedenen Themen von ehemaligen Sprachassistentinnen und -assistenten.
Weitere nützliche Links und Informationen finden Sie z.B. bei diesen Institutionen:
> Vernetzung und Weiterbildung: Österreichischer Verband für Deutsch als Fremdsprache/Zweitsprache (ÖDaF) - hier finden Sie auch eine ausführliche Linkliste zu DaF/DaZ
> Unterrichtsmaterialien:
> Prüfungen: Österreichisches Sprachdiplom
Informationen zum österreichischen Bildungssystem finden Sie z.B. auf der Seite der OeAD-GmbH: www.bildungssystem.at. Für ausführliche Informationen über die Bildungssystem einzelner Ländern besuchen Sie die Website https://eacea.ec.europa.eu/national-policies/eurydice/ |
Wo und wann finden die Vorbereitungsseminare statt? |
Das Vorbereitungsseminar für Sprachassistentinnen und -assistenten im Vereinigten Königreich, in Irland, Spanien, Russland, Kroatien und der Schweiz findet in der zweiten Juli-Woche in Altmünster/Gmunden statt.
Für Sprachassistentinnen und -assistenten, die nach Italien, Frankreich und Belgien gehen, wird das Seminar in der vorletzten bzw. letzten August-Woche in St. Pölten abgehalten. |
Muss ich mich zum Vorbereitungsseminar anmelden? |
Sie erhalten spätestens im Juni eine Einladung mit Informationen zum Seminar per Mail. Danach müssen Sie sich bis zu einem bestimmten Datum anmelden. |
Kann ich am Vorbereitungsseminar noch teilnehmen, auch wenn ich die Anmeldefrist versäumt habe? |
Wenn nach Ablauf der Anmeldefrist noch Plätze frei sind, können Sie am Seminar teilnehmen. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei uns. |
Kostet das Vorbereitungsseminar etwas? |
Für die Teilnahme am Seminar wird ausnahmslos ein Selbstbehalt von € 130,- verlangt, der am Anfang des Seminars eingehoben wird. Dieser Betrag inkludiert Unterbringung, Verpflegung, Workshops und alle zur Verfügung gestellten Materialien. Das Seminar (inkl. Unterbringung und Verpflegung) wird vom weltweit unterrichten-Team organisiert. |
Ist die Teilnahme am Seminar verpflichtend? |
Sie müssen nicht am Seminar teilnehmen, wir empfehlen es aber sehr, da Sie zum einen an unterschiedlichen Workshops zu Deutsch als Fremdsprache teilnehmen können und zum anderen Ihre Kolleginnen und Kollegen kennen lernen und damit ein Netzwerk für Ihre Zeit als Sprachassistentin/-assistent schaffen können. Ein wichtiger Punkt beim Seminar ist auch der Austausch mit ehemaligen Sprachassistentinnen und -assistenten. |
Kann ich Unterlagen vom Vorbereitungsseminar erhalten, auch wenn ich nicht daran teilnehmen konnte? |
Für die ausgewählten Sprachassistentinnen und -assistenten gibt es ein Intranet. Wenn die Workshopleiter/innen zugestimmt haben, finden Sie dort die Unterlagen zu den einzelnen Workshops. |
Kann ich mich während der Sprachassistenz vom Studium beurlauben lassen? |
An manchen Universitäten stellt die Sprachassistenz einen Beurlaubungsgrund dar. Sollte eine Beurlaubung für Sie in Betracht kommen, empfiehlt es sich, direkt bei Ihrer Universität/Pädagogischen Hochschule nachzufragen. |
Kann ich mir die Tätigkeit als Sprachassistent/in für mein Studium anrechnen lassen? |
Diese Frage müssen Sie mit Ihrer Studienprogrammleitung bzw. Ihrer Universität/Pädagogischen Hochschule klären. Einige Studienrichtungen (z.B. DaF an der Universität Wien) lassen eine Anrechnung zu. An manchen Universitäten wird die Sprachassistenz als Teil des Masterpraktikums angerechnet. |
Kann ich von den Studiengebühren befreit werden? |
Als Sprachassistent/in sind Sie Teilnehmer/in an einem staatlichen Mobilitätsprogramm und daher bei einer normalen Weiterinskription von möglicherweise anfallenden Studiengebühren befreit. Stellen Sie über die Studienabteilung vor Einzahlung einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrages und legen Sie die Teilnahmebestätigung bei (unter Umständen wird auch das offizielle Schreiben der lokalen Schulbehörde bzw. der Schule des Gastlandes verlangt). Die Teilnahmebestätigung finden Sie im Intranet auf www.weltweitunterrichten.at.
Sie müssen an jeder Universität, an der Sie zugelassen sind, einen Antrag auf Studiengebührenbefreiung stellen. Das Antragsformular erhalten Sie in der Studien- und Prüfungsabteilung oder über die Homepage der jeweiligen Universität.
Auch wenn Sie von den Studiengebühren befreit sind, müssen Sie den ÖH-Beitrag bezahlen! Erst wenn dieser bei der Universität als bezahlt aufscheint, werden Sie zur Fortsetzung gemeldet und erhalten Ihre Studienunterlagen. |
Behalte ich den Anspruch auf Studienbeihilfe? |
Studienbeihilfe wird für die Mindeststudiendauer plus ein Toleranzsemester pro Studienabschnitt ausgezahlt (Abweichungen gibt es bei Studienwechsel etc.). Inskribieren Sie während der Tätigkeit als Assistentin/Assistent normal weiter, so wird der Zeitraum der Fremdsprachenassistenz in die Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe eingerechnet. Sie können versuchen, mit einem Begründungsbrief, warum die Sprachassistenz für Ihre Ausbildung relevant ist, um Verlängerung der Anspruchsdauer anzusuchen.
Bei Nichtinskription entfällt der Anspruch auf Studienbeihilfe. Bei einer erneuten Inskription muss ein neuer Antrag um Studienbeihilfe eingereicht werden. Beachten Sie auch die jeweiligen Zuverdienstgrenzen. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich im Internet unter www.stipendium.at bzw. direkt bei einer Ansprechperson der Studienbeihilfenbehörde über die genauen Bezugsbedingungen zu erkundigen.
Bitte beachten Sie, dass Sie – trotz Auslandsaufenthalts – für den weiteren Bezug der Studienbeihilfe unter Umständen einen Leistungsnachweis erbringen müssen.
Genaue Infos dazu erhalten Sie in den Sozialreferaten der ÖH an den jeweiligen Universitäten bzw. auf www.oeh.ac.at. Nehmen Sie sich bei Unsicherheiten Zeit für eine persönliche Beratung! |
Habe ich Anspruch auf Familienbeihilfe? |
Für Studierende ist die Altersgrenze für die Familienbeihilfe grundsätzlich der 24. Geburtstag.
Bitte beachten Sie, dass Sie – trotz Auslandsaufenthalts – für den weiteren Bezug der Familienbeihilfe unter Umständen einen Leistungsnachweis erbringen müssen – von den meisten Universitäten wird das Sprachassistenzprogramm noch nicht für Studien angerechnet. Fragen Sie sicherheitshalber bei der jeweiligen Studienprogrammleiterung nach.
Bei Nichtinskription entfällt der Anspruch auf Familienbeihilfe.
Um den Anspruch auf Familienbeihilfe aufgrund der Sprachassistenz zu verlängern, muss die Tätigkeit als Assistent/in im Sinne einer Berufsausbildung angerechnet werden.
Genaue Infos erhalten Sie auch in den Sozialreferaten der ÖH an den jeweiligen Universitäten bzw. hier (Österreich Digitales Amt).
Nehmen Sie sich bei Unsicherheiten Zeit für eine persönliche Beratung! |
Kann ich bei meiner Hochschule um eine Förderung für ein Erasmus+Praktikum ansuchen? |
Hochschulpraktika können unter Einhaltung bestimmter Formalkriterien (auch) über das europäische Bildungsprogramm Erasmus+ gefördert werden. Für die Sprachassistenz ist das mit einem Erasmus+-Praktikum möglich, das sowohl Studierende als auch Graduierte in Anspruch nehmen können. Graduierte müssen allerdings vor Abschluss des Studiums das Ansuchen bei der entsendenden Institution einreichen.
Beachten Sie dabei, dass es hierzu an den entsendenden Institutionen unterschiedliche Fristen (mit oft langer Vorlaufzeit) gibt, die unbedingt eingehalten werden müssen und informieren Sie sich dazu rechtzeitig im internationalen Büro Ihrer Hochschule. |
Kann ich mich vom Schuldienst karenzieren lassen? |
Eine Beurlaubung für definitive oder vertragliche Lehrkräfte im Dienst erfolgt über ein im Dienstweg einzubringendes Ansuchen. Es wird jedoch ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass auf die Beurlaubung/Karenzierung von Bewerber/innen, die bereits im Pflichtschuldienst der Länder stehen, seitens des Bundesministeriums für Bildung keine Einflussnahme erfolgen kann. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Anträge auf Karenzierung von den jeweiligen Bildungsdirektionen unterschiedlich behandelt werden. |
Was muss ich bei einer Karenzierung beachten? |
Wenn Sie für ein ganzes Schuljahr (und nicht nur für den genauen Verwendungszeitraum im Gastland) karenziert werden, müssen Sie sich in der Zeit, in der Sie noch nicht bzw. nicht mehr im Gastland tätig sind, selbst versichern bzw. bei jemandem mitversichern lassen. Versuchen Sie nach Möglichkeit fehlende Versicherungszeiten zu vermeiden und erkundigen Sie sich rechtzeitig im Voraus (mindestens sechs Wochen), was Sie tun müssen, um sich selbst zu versichern. Informationen zur (Mit)Versicherung erfragen Sie am besten bei Ihrer Versicherung.
Während des Karenzurlaubes besteht kein Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung, da Ihr Dienstverhältnis nicht gelöst ist! |
Noch Fragen offen?
Dann nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf! Wir helfen gerne weiter.
allgemeine Anfragen zu Bewerbung und Vermittlung
Annika Käppel, MA
T: +43 1 53408 521
Frankreich, Belgien, Schweiz
Mag.a Brigitte Stockinger-Resch
T +43 1 53408 519
Irland, Italien, Kroatien, Russland, Spanien, Ungarn, United Kingdom
Mag.a Ulla Riesenecker
T +43 1 53408 516