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Informationen
zum Land
Schultyp |
Sekundarbereich (BHS für Gastronomnie und Tourismus)
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Stellenanzahl/Standorte |
1 Stelle in Ljubljana ab dem Schuljahr 2025/26
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Tätigkeitsdauer |
8 Monate: 1. Oktober bis 31. Mai
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Verdienst/Dotierung/Beschäftigungsausmaß |
Sie erhalten ein Gehalt in der Höhe von ca. € 1000,- netto für 20 Stunden pro Monat. Der genaue Betrag hängt von der Ausbildung (Studium/Bachelor/Master) und der Anzahl der Wochenstunden ab.
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Dienstrechtliche Stellung |
Es besteht ein Dienstverhältnis mit der Schule. Eine volle Sozialversicherung (Kranken- und Pensionsversicherung) ist inkludiert. |
Zuständigkeit innerhalb des Programms |
Das Team von weltweit unterrichten ist nur auf österreichischer Seite vermittelnde Organisation und hat keinen Kontakt zur Schule im Gastland!
Unsere Partnerbehörde und somit für Sie zuständig ist das Ministrstvo za vzgojo in izobraževanje. |
Auswertung der Tätigkeitsberichte |
Am Ende der Tätigkeit werden die Sprachassistentinnen und -assistenten gebeten, einen Bericht abzugeben. Noch gibt es keine Erfahrungsberichte. |
Informationen
zur Bewerbung
Altersgrenze |
30 Jahre
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Sprachkenntnisse |
Grundkenntnisse in Slowenisch von Vorteil.
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Regionale Einsatzwünsche |
Keine Präferenzen möglich - es steht nur 1 Stelle in Ljubljana zur Verfügung. |
Bewerbungsgespräch |
15-minütiges Gespräch
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Administrative
Schritte
Dienstantritt |
Planen Sie Ihre Anreise bitte so, dass Sie am 1. Oktober bereits unterrichten können. Sie erhalten von der slowenischen Partnerorganisation in der Regel vor den Sommerferien die Schuladresse und die Kontaktdaten Ihrer Betreuungslehrkraft. Nehmen Sie Kontakt auf und vereinbaren Sie ein erstes Treffen. Die Schule unterstützt Sie auch bei vor Ort notwendigen administrativen Angelegenheiten.
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Polizeiliches Führungszeugnis/Strafregisterauszug |
Sie benötigen sowohl einen normalen Strafregisterauszug als auch einen Strafregisterauszug Kinder- und Jugendfürsorge. Letzteren müssen Sie persönlich beantragen. Laden Sie vorab das Antragsformular herunter und füllen Sie Ihre persönlichen Daten aus und senden Sie es dann uns oder direkt der Schule zu, denn es muss vom zukünftigen Arbeitgeber unterschrieben werden. Beide Bescheinigungen dürfen nicht älter als 3 Monate sein. Mehr Informationen zur Strafregisterbescheinigung finden Sie hier.
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Gehalt/Bankkonto |
Sie erhalten ein monatliches Gehalt in der Höhe von ungefähr € 1000,- Euro netto, das Ihnen von der Schule ausbezahlt wird. Der genaue Betrag hängt von Ihrer Ausbildung (Studium/Bachelor/Master) und den gehaltenen Wochenstunden ab. Die erste Auszahlung sollte spätestens Mitte November erfolgen. Stellen Sie sicher, dass Sie für die ersten Wochen Ihrer Tätigkeit genügend finanzielle Rücklagen (1000 - 1500 Euro) zur Verfügung haben.
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Einkommensteuer |
Zwischen Österreich und Slowenien besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen. Durch dieses Abkommen soll vermieden werden, dass Ihr Einkommen in zwei Ländern, dem Herkunftsland und dem Gastland, voll besteuert wird. Sie beziehen als Sprachassistenz in Slowenien ein lohnsteuerpflichtiges Einkommen, von dem aufgrund des Abkommens keine Lohnsteuer abgezogen wird, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen (Aufenthalt kürzer als 2 Jahre, keine slowenische Staatsbürgerschaft...). Ob und wie das Einkommen nach der Rückkehr nach Österreich versteuert werden muss, ist individuell sehr unterschiedlich und muss beim Finanzamt oder einem Steuerberatungsbüro erfragt werden. WICHTIG Bitte erkundigen Sie sich persönlich bereits vor Ihrer Tätigkeit bei Ihrem Finanzamt, ob Sie in Slowenien oder Österreich steuerpflichtig sind und welche Unterlagen aus dem Gastland Sie für eine Versteuerung in Österreich aufbewahren müssen. |
Kranken- und Sozialversicherung |
Sie erhalten eine befristete Anstellung inklusive voller Sozialversicherung (Kranken-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherung). Auch eine Haftpflichtversicherung während der Tätigkeit ist inkludiert, jedoch keine private Haftpflichtversicherung.
Damit es zu keinen bösen Überraschungen kommt, erkundigen Sie sich unbedingt vor Ort oder bei unserem slowenischen Partner, wie die genauen Versicherungsbedingungen aussehen - das heißt, welche Leistungen von der slowenischen Krankenversicherung übernommen werden und welche nicht (z.B. Zahnarzt) bzw. wie hoch Ihr Selbstbehalt ist.
ACHTUNG Beachten Sie unbedingt, dass – wenn Sie nicht mehr in Österreich versichert sind – Ihre österreichische Europäische Krankenversicherungskarte (= Rückseite der e-card) die Gültigkeit verliert!
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Arbeitslosen- und Pensionsversicherung |
Da Sie voll sozialversichert sind, zahlen Sie auch Beiträge in die slowenische Arbeitslosen- und Pensionsversicherung ein. Sie können sich am Ende der Tätigkeit die Versicherungszeiten mittels des EU-weit gültigen Formulars U1 bestätigen lassen.
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Wohnen |
Das slowenische Bildungsministerium kann Ihnen ein Einzelzimmer in einem Studierendenwohnheim in der Nähe der Schule reservieren und übernimmt auch die Kosten dafür. Wenn Sie dieses Angebot in Anspruch nehmen möchten, kontaktieren Sie bitte Herrn Žan Valentin Govekar E: zan-valentin.govekar@gov.si). Eine Möglichkeit zum Wohnungstausch unter Studierenden finden Sie auf www.HousingAnywhere.com – einer Plattform, die als Online-Vermittlung von verfügbaren Zimmern von Studierenden für Studierende fungiert.
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Meldewesen |
Jede/r EU-Bürger/in hat das Recht, sich ohne behördliche Anmeldung 3 Monate in einem anderen EU-Land aufzuhalten. Da Ihr Aufenthalt länger dauert, müssen Sie sich beim Meldeamt registrieren (upravna enota).
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Wertvolle Links |
Slowenische Partnerbehörde:
Österreichische Vertretungen in Slowenien Prešernova cesta 23, SI-1000 Ljubljana Telefon: (+386/1) 479 07 00 (Amt) (+386/1) 479 07 43 (Konsularabteilung)
Österreichisches Kulturforum Laibach Telefon (+386/1) 479 07 41
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