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Wordrap Sprachassistenz international
Erhalte ich Unterstützung bei der Wohnungssuche im Gastland? |
Ihre Schule ist nicht verpflichtet, Ihnen eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Fragen Sie trotzdem bei der ersten Kontaktaufnahme nach, ob für Sie eine Unterkunft bereitgestellt wird oder nicht. In vielen Fällen wird zumindest Unterstützung bei der Wohnungssuche angeboten. Vernetzen Sie sich auch mit anderen Sprachassistentinnen und -assistenten bzw. Ihren Vorgängerinnen und Vorgängern, vielleicht erhalten Sie hier gute Tipps.
Eine Möglichkeit zum Wohnungstausch unter Studierenden finden Sie auf www.HousingAnywhere.com - einer Plattform, die als Online-Vermittlung von verfügbaren Zimmern von Studierenden für Studierende fungiert.
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Muss ich für die Wohnungskosten selbst aufkommen? |
Ja. Die Kosten für Ihre Wohnung müssen Sie selbst bezahlen.
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Werde ich für die Tätigkeit als Sprachassistent/in bezahlt? |
Sprachassistentinnen und -assistenten erhalten vom Gastland monatlich entweder ein Gehalt oder eine Art Stipendium/Aufwandsentschädigung. Höhe und Art der Bezahlung ist vom Land abhängig, auch die auszahlende Stelle (Schule, Schulbehörde, Bildungsministerium) variiert. Genauere Informationen finden Sie bei den Informationen zum jeweiligen Land.
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Muss ich im Gastland ein Konto eröffnen? |
In den meisten Ländern ist es nicht möglich, Ihre Bezahlung auf ein österreichisches Konto zu überweisen, weshalb Sie möglichst bald ein Konto im Gastland eröffnen sollten. Ein Empfehlungsschreiben Ihrer österreichischen Bank kann hier von Vorteil sein. Geben Sie die Bankverbindung der Schule bzw. der auszahlenden Stelle bekannt.
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Wann erhalte ich meine Bezahlung? |
In den meisten Ländern werden Sprachassistentinnen und -assistenten Mitte des Monats bezahlt. Üblicherweise erfolgt die erste Auszahlung Mitte November, weshalb Sie für die ersten Wochen Ihrer Tätigkeit genügend Eigenmittel (ca. eineinhalbfaches Gehalt/Stipendium) zur Verfügung haben sollten.
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Bin ich automatisch während meiner Sprachassistenztätigkeit im Gastland versichert? |
Der Versicherungsstatus der Sprachassistentinnen und -assistenten ist vom Gastland abhängig. Lesen Sie bitte die genauen Bestimmungen beim jeweiligen Land nach.
Beachten Sie unbedingt, dass Ihre österreichische e-Card bzw. Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (Rückseite der e-card) die Gültigkeit verliert, wenn Sie nicht in Österreich versichert sind.
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Kann ich innerhalb des Jahres meinen Tätigkeitsort wechseln? |
Ein Wechsel des Tätigkeitsortes ist im Normalfall während des Jahres nicht möglich. |
Kann ich während der Tätigkeit als Sprachassistent/in vom Programm zurücktreten? |
Ein Rücktritt während der Tätigkeit ist nur in dringenden Fällen angebracht. |
Kann ich meine Tätigkeit im Gastland um ein Jahr verlängern? |
Eine Verlängerung um ein zweites Jahr ist in Frankreich grundsätzlich möglich. Die Varianten (Verbleib an derselben Schule, Verbleib in derselben Region, Wechsel der Region) ändern sich allerdings jedes Jahr. Wir informieren Sie aber rechtzeitig, welche Möglichkeiten Sie haben.
Im Vereinigten Königreich ist eine Verlängerung nicht möglich.
In den anderen Ländern ist eine Verlängerung abhängig von der Anzahl der angebotenen Stellen und der Zahl der neuen Bewerber/innen. |
Kann ich mich mit anderen Sprachassistentinnen und Sprachassistenten vernetzen? |
Zur Vernetzung der Sprachassistentinnen und -assistenten bietet sich das Vorbereitungsseminar an. Es gibt auch für die einzelnen Länder facebook-Gruppen, über die Sie nach Ihrer Platzierung informiert werden. Zum Austausch von Unterrichtsmaterialien gibt es auf www.weltweitunterrichten.at einen eigenen Intranetbereich.
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Gibt es vor Ort Einführungsveranstaltungen? |
Von den jeweiligen Vermittlungs- bzw. Kontaktinstitutionen werden meist Einführungsseminare im Gastland angeboten. Diese finden unmittelbar vor oder kurz nach Beginn der Tätigkeit statt. Informationen dazu erhalten Sie aus dem Gastland.
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Welche Unterrichtsmaterialien soll ich mitnehmen? |
Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Schule/Ihren Schulen, was bereits von Ihren Vorgängerinnen und Vorgängern vorhanden ist bzw. was Sie evtl. mitbringen können. Denken Sie daran, dass Sie vielleicht die erste österreichische Sprachassistentin/der erste österreichische Sprachassistent an dieser Schule sind. Und bedenken Sie bei der Auswahl Ihrer Materialien und der Planung Ihres Unterrichts, dass die Deutschkenntnisse der Schüler/innen häufig geringer sind, als die Fremdsprachenkenntnisse österreichischer Schüler/innen des gleichen Alters. Für Sprachassistentinnen und -assistenten ist diese Tatsache immer ein AHA-Erlebnis!
Wählen Sie für Ihren Unterricht authentisches Material, das der Altersgruppe zusagen könnte, und Themen, die den Alltag der Schüler/innen betreffen. Viele Tipps dazu erhalten Sie beim Vorbereitungsseminar. Im Intranet der Sprachassistentinnen und -assistenten auf www.weltweitunterrichten.at finden Sie ebenfalls eine große Auswahl an Unterrichtsmaterialien zu verschiedenen Themen von ehemaligen Sprachassistentinnen und -assistenten.
Weitere nützliche Links und Informationen finden Sie z.B. bei diesen Institutionen:
> Vernetzung und Weiterbildung: Österreichischer Verband für Deutsch als Fremdsprache/Zweitsprache (ÖDaF) - hier finden Sie auch eine ausführliche Linkliste zu DaF/DaZ
> Unterrichtsmaterialien:
> Prüfungen: Österreichisches Sprachdiplom
Informationen zum österreichischen Bildungssystem finden Sie z.B. auf der Seite der OeAD-GmbH: www.bildungssystem.at. Für ausführliche Informationen über die Bildungssystem einzelner Ländern besuchen Sie die Website https://eacea.ec.europa.eu/national-policies/eurydice/ |
Registrierung als Auslandsösterreicher/in |
Da Sie sich länger als drei Monate im Ausland aufhalten, sollten Sie der jeweiligen österreichischen Vertretungsbehörde Ihren Aufenthalt bekannt geben. Sie können sich dazu auf https://ias.bmeia.gv.at/auslandsoesterreicherregistrierung/ registrieren lassen. An die Vertretungsbehörde können Sie sich auch wenden, wenn Ihre Dokumente oder Urkunden abhandengekommen sind. Genaue Adressen finden Sie auf www.bmeia.gv.at.
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Kann ich neben der Tätigkeit als Sprachassistent/in im Gastland studieren? |
Ein Vollstudium ist mit der Tätigkeit als Sprachassistent/in in der Regel nicht vereinbar. Sollten Sie in der Nähe einer Universität sein, so ist es durchaus möglich, sich als Gasthörer/in oder Teilnehmer/in an speziellen Kursen einzuschreiben. Für entstehende Kosten müssen Sie selbst aufkommen.
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Kann ich im Gastland an Wahlen in Österreich teilnehmen? |
Sie benötigen eine Wahlkarte (bei Volksabstimmungen und Volksbefragungen eine Stimmkarte), um im Ausland an Wahlen in Österreich teilzunehmen. Sie müssen deren Ausstellung rechtzeitig bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind, mündlich (durch persönliches Erscheinen) oder schriftlich (auch per Fax oder per Mail) beantragen. Viele Städte und Gemeinden bieten zudem die Möglichkeit, die Beantragung von Wahlkarten online mit Handy Signatur oder mittels e-card mit Bürgerkartenfunktion zu erledigen.
Weitere Auskünfte über den Ablauf erteilt Ihnen das Online-Portal www.oesterreich.gv.at, das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (Minoritenplatz 8, 1014 Wien, Österreich, Tel.: +43 50 11 50-0, www.bmeia.gv.at), oder die österreichische Vertretungsbehörde in Ihrem Gastland.
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Noch Fragen offen?
Dann nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf! Wir helfen gerne weiter.
allgemeine Anfragen zu Bewerbung und Vermittlung
Annika Käppel, MA
T: +43 1 53408 521
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