Mittwoch 27. August 2025
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Inhalt:

Kroatien

Informationen
zum L
and

Schultyp

Sekundarbereich, unter Umständen auch Kombination Grundschul- und Sekundarbereich

 

Stellenanzahl/Standorte

2

Die Stellen befinden sich immer in Zagreb.

 

Tätigkeitsdauer

8 Monate: 1. Oktober bis 31. Mai

 

Verdienst/Dotierung/Beschäftigungsausmaß

ca. € 1040,- netto monatlich

 

Das Beschäftigungsausmaß beträgt 12-15 Wochenstunden.

Die Abgeltung von eventuellen Überstunden müssen Sie mit Ihrer Schule (im Vorhinein) abklären.

 

Dienstrechtliche Stellung

Es besteht ein befristetes Dienstverhältnis. Ihr Dienstgeber ist die kroatische Schule.

 

Zuständigkeit innerhalb des Programms

Das Team von weltweit unterrichten ist nur auf österreichischer Seite vermittelnde Organisation und hat keine Informationen über die genauen Schulzuweisungen und auch keinen Kontakt zu den einzelnen Schulen im Gastland!

 

Unsere kroatische Partnerbehörde ist das kroatische Bildungsministerium.

Ministry of Science, Education
Directorate-General for Standards, Strategies and Special Programmes Division for Special Programmes, Strategies and International Cooperation

Donje Svetice 38

10000 Zagreb

Croatia

 

Auswertung der Tätigkeitsberichte

Am Ende der Tätigkeit werden die Sprachassistentinnen und -assistenten gebeten, einen Bericht abzugeben, deren Auswertung Sie hier finden:

  • 2023/24

  • 2022/23

 

Informationen
zur Bewerbung

Altersgrenze

35 Jahre

 

Sprachkenntnisse

Grundkenntnisse in Kroatisch erwünscht, aber nicht notwendig

 

Zusätzliche Bewerbungsunterlagen

- Strafregisterauszug: Die ausgewählten Personen müssen bei Annahme der Stellen einen normalen Strafregisterauszug und einen für Kinder- und Jugendfürsorge vorlegen, der mitsamt der Bewerbungsunterlagen an die kroatische Partnerbehörde weitergeleitet wird.

 

Regionale Einsatzwünsche

Die Auswahl von Regionen ist nicht möglich. Die Stellen sind immer in Zagreb.

 

Bewerbungsgespräch

15-minütiges Gespräch auf Deutsch

 

 

 

Administrative
Schritte

Covid

Im Moment müssen alle im kroatischen Bildungsbereich tätigen Personen entweder einen Genesungsbescheid, ein gültiges Impfzertifikat oder mindestens 2x in der Woche einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorlegen.

 

Dienstantritt

Planen Sie Ihre Anreise bitte so, dass Sie am 1. Oktober bereits unterrichten können.

Sie erhalten von der kroatischen Partnerorganisation in der Regel im Mai/Juni die Schuladressen und die Daten Ihrer Betreuungslehrkräfte. Nehmen Sie Kontakt auf und vereinbaren Sie ein erstes Treffen. Die Stammschule unterstützt Sie auch bei vor Ort notwendigen administrativen Angelegenheiten. 

 

Gehalt/Bankkonto

Als Sprachassistent/in verdienen Sie monatlich ca. € 1040,- netto. In diesen Betrag ist inkludiert die Unterstützung sowohl für Wohnungskosten als auch für Fahrtkosten. (Stand Februar 2023).

 

Sollte die Schule Ihr Gehalt nicht auf Ihr österreichisches Konto überweisen, eröffnen Sie möglichst bald ein Konto. Erkundigen Sie sich, welche Unterlagen Sie für eine Kontoeröffnung benötigen (z.B. Reisepass, Schulzuweisung, Wohnungsnachweis, internationaler Studierendenausweis, ev. kann auch ein Empfehlungsschreiben Ihrer österreichischen Bank von Vorteil sein).

Geben Sie die Bankverbindung so rasch wie möglich der Direktion der Schule bekannt. Da Sie Ihr Gehalt immer erst Anfang des Folgemonats erhalten, sollten Sie für die ersten Wochen Ihrer Tätigkeit genügend Barmittel (ca. eineinhalbfaches Monatseinkommen) zur Verfügung haben.

 

Einkommensteuer

Die Schule als Arbeitgeber zahlt Ihre Einkommenssteuer in Kroatien. Leider war es uns nicht möglich, vom österreichischen Finanzamt eine allgemein gültige Information zu steuerlichen Belangen das Einkommen als Sprachassistent/in betreffend zu erhalten, weil jeder Fall individuell (bereits gearbeitet, wie viel verdient, Wohnsitz etc.) behandelt werden muss. Bitte erkundigen Sie sich persönlich bereits vor Ihrer Tätigkeit bei Ihrem Finanzamt, ob Sie Ihr Einkommen aus Kroatien ebenfalls in Österreich versteuern müssen und welche Unterlagen aus dem Gastland Sie aufbewahren müssen.

 


WICHTIG Das Gehalt als Sprachassistent/in wird Ihnen von kroatischer Seite ausgezahlt. Die österreichischen Vermittlungsstellen des Sprachassistenzprogramms (OeAD und das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung) verfügen über keine Unterlagen über Ihre Auslandseinkünfte. Eine Einkommensbestätigung kann Ihnen daher in Österreich nicht ausgestellt werden!


 

Kranken- und Sozialversicherung

In Kroatien sind Sie als Sprachassistent/in automatisch für den Zeitraum der Tätigkeit krankenversichert. 

Damit es zu keinen bösen Überraschungen kommt, erkundigen Sie sich unbedingt, wie die genauen Versicherungsbedingungen aussehen, d.h. welche Leistungen von dieser Versicherung übernommen werden und welche nicht (z.B. Zahnarzt) bzw. wie hoch Ihr Selbstbehalt ist.

 


ACHTUNG Beachten Sie unbedingt, dass – wenn Sie nicht mehr in Österreich versichert sind – Ihre österreichische Europäische Krankenversicherungskarte (= Rückseite der e-card) die Gültigkeit verliert!


 

Arbeitslosen- und Pensionsversicherung

Sie sind als Sprachassistent:in während Ihrer Tätigkeit in Kroatien pensionsversichert, d.h. Sie erwerben durch Ihre Sprachassistenztätigkeit Anspruch auf Pensionszahlungen.

Sie sind während Ihrer Tätigkeit allerdings nicht arbeitslosenversichert, d.h. Sie erwerben durch Ihre Sprachassistenztätigkeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

 

Wohnen

Ihre Schule ist nicht verpflichtet, Ihnen eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Fragen Sie trotzdem bei der ersten Kontaktaufnahme nach, ob für Sie eine Unterkunft bereitgestellt wird oder nicht. In vielen Fällen wird zumindest Unterstützung bei der Wohnungssuche angeboten. Vernetzen Sie sich auch mit anderen Sprachassistentinnen und -assistenten bzw. Ihren Vorgängerinnen und Vorgängern, vielleicht erhalten Sie hier gute Tipps.

Eine Möglichkeit zum Wohnungstausch unter Studierenden finden Sie auf www.HousingAnywhere.com – einer Plattform, die als Online-Vermittlung von verfügbaren Zimmern von Studierenden für Studierende fungiert.

 

Meldewesen/Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung

Nach Ihrer Ankunft in Kroatien müssen Sie sofort um eine temporäre Aufenthaltsbewilligung ansuchen. Spätestens 8 Tage vor Ablauf der temporären Aufenthaltsbewilligung müssen Sie um Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis ansuchen. Informationen zum genauen Prozedere erhalten Sie vorm Sommer von der kroatischen Partnerorganisation. Sie können sich aber auch vorab beim Kroatischen Innenministerium erkundigen.

 

Wertvolle Links

Österreichische Vertretungen in Kroatien

 

Österreichische Botschaft Agram

Radnička cesta 80, 9. Stock

10000 Zagreb

Kroatien

Tel.: +385 1 488 1050

Fax.: +385 1 483 4461

agram-ob@bmeia.gv.at

 

Konsulate: Pula, Rijeka, Split

 

Österreichisches Kulturforum Zagreb

Gundulićeva 3

10000 Zagreb

Kroatien

Tel.: +385(1)4881-250

Fa.:+385(1)48 30 739

agram-kf@bmeia.gv.at


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OeAD – Agentur für Bildung und Internationalisierung

Abteilung Auslandsstandorte und Sprache

Programm weltweit unterrichten - Sprachassistenz international

Standort: Universitätsstraße 5
1010 Wien

sprachassistenz@oead.at

 

allgemeine Anfragen zu Bewerbung und Vermittlung

Annika Käppel, MA

T: +43 1 53408 521

 

Frankreich, Belgien, Schweiz, Slowenien

Mag.a Brigitte Stockinger-Resch

T +43 1 53408 519


Irland, Italien, Kroatien, Russland, Spanien, Ungarn, United Kingdom

Mag.a Ulla Riesenecker

T +43 1 53408 516

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