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Informationen
zum Land
Schultyp |
Sekundarbereich, Pädagogische Hochschule
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Stellenanzahl/Standorte |
1-3 Stellenanzahl und Standorte werden jährlich vom österreichischen Bildungsministerium festgelegt.
Folgende Standorte waren in den letzten Jahren im Programm:
- Moskau: Sekundarschule/n - Woronesh: Pädagogische Hochschule - Tjumen: Universität in Kombination mit Sekundarschule
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Tätigkeitsdauer |
8 Monate, abhängig vom Standort: 1. Oktober bis 31. Mai oder 1. September bis 30. April
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Verdienst/Dotierung/Beschäftigungsausmaß |
Lokalgehalt (veränderlich) Eine Unterkunft wird in der Regel kostenlos zur Verfügung gestellt.
Von österreichischer Seite erfolgt eine Unterstützung in der Höhe von max. 440,- pro Monat (abhängig vom Standort). Weiters werden einmalig die Reisekosten von Österreich nach Russland und zurück übernommen.
Das Beschäftigungsausmaß beträgt 12-16 Wochenstunden. Die Abgeltung von eventuellen Überstunden müssen Sie mit der gastgebenden Institution (im Vorhinein) abklären.
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Dienstrechtliche Stellung |
Es besteht kein Dienstverhältnis. Es wird keine vollständige Krankenversicherung durch die russische Seite gewährt. ACHTUNG Eine bestehende Krankenversicherung in Österreich ist Voraussetzung. Von österreichischer Seite wird für die Dauer der Tätigkeit eine Auslandsreise-Krankenversicherung finanziert.
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Zuständigkeit innerhalb des Programms |
Das Team von weltweit unterrichten betreut die in Russland tätigen Sprachassistentinnen und -assistenten während des gesamten Tätigkeitszeitraums. Für bürokratische Belange vor Ort (Visum, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung, Wohnung etc.) ist die Ansprechperson des Standortes zuständig.
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Informationen
zur Bewerbung
Altersgrenze |
35 Jahre
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Sprachkenntnisse |
Grundkenntnisse in Russisch erwünscht, aber nicht notwendig
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zusätzliche Bewerbungsunterlagen |
- Passkopie (Der Pass muss 6 Monate länger, als die Sprachassistenz dauert, gültig sein.)
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Regionale Einsatzwünsche |
Es können Präferenzen den Standort betreffend gemacht werden.
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Bewerbungsgespräch |
15-minütiges Gespräch
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Administrative
Schritte
Dienstantritt |
Sie erhalten vom Team weltweit unterrichten kurz nach Bestätigung, dass Sie die Stelle annehmen, die Adresse der Institution und die Daten Ihrer Betreuungslehrkräfte. Nehmen Sie Kontakt auf und vereinbaren Sie das Datum für Ihren Dienstantritt. Die Institution unterstützt Sie bei den notwendigen administrativen Angelegenheiten.
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Visum |
Für Ihren Aufenthalt in Russland benötigen Sie ein Visum. Damit Sie dieses Visum – in der Regel sollte es sich um ein Gratisvisum (Wartezeit ca. 10 Tage) handeln – erhalten, benötigen Sie eine Einladung von russischer Seite. Die russische Gastinstitution stellt eine schriftliche Einladung für Sie aus, die an die entsprechende Konsularabteilung der Russischen Botschaft geschickt wird. Die Nummer dieser Einladung sollte die Sprachassistentin/der Sprachassistent vorab ebenfalls schriftlich erhalten. Für den Visaantrag benötigen Sie bereits die beantragte Auslandsreise-Krankenversicherung.
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Stipendium |
Sie erhalten für Ihre Tätigkeit als Sprachassistentin/-assistent in Russland eine finanzielle Unterstützung von österreichischer Seite (die Höhe ist abhängig vom Standort und beträgt max. € 440,- pro Monat). Genaue Informationen zur Beantragung des Stipendiums erhalten Sie vom OeAD - Team weltweit unterrichten.
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Einkommensteuer |
Da Sie für Ihre Sprachassistenztätigkeit eine Aufwandsentschädigung bzw. eine Art Stipendium erhalten, sind Sie weder in Österreich noch in Ihrem Gastland steuerpflichtig.
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Krankenversicherung |
Um am Sprachassistenzprogramm mit Russland teilnehmen zu können, müssen Sie in Österreich krankenversichert sein.
Da durch die russische Seite in der Regel keine Krankenversicherung gewährt wird, übernimmt der OeAD - Team weltweit unterrichten für die Dauer der Tätigkeit die Kosten für eine Auslandsreise-Krankenversicherung. Diese Kosten werden Ihnen im Zuge Ihrer Abrechnung zurückerstattet. Bitte beachten Sie, dass die Dauer der Versicherung Ihre An- und Abreise beinhalten muss. Genaue Informationen dazu erhalten Sie vom Team weltweit unterrichten.
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Arbeitslosen- und Pensionsversicherung |
Da Sie als Bezahlung für Ihre Sprachassistenztätigkeit ein Stipendium erhalten und während der Sprachassistenzzeit weder arbeitslosenversicherungspflichtig angestellt sind noch Pensionversicherungsbeiträge bezahlen, erwerben Sie durch Ihre Sprachassistenztätigkeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Pensionszahlungen.
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Wohnen |
In der Regel stellt die Gastinstitution eine kostenlose Unterkunft (meistens ein Zimmer in einem Wohnheim für Studierende) zur Verfügung. Fragen Sie beim ersten Kontakt mit Ihrer Gastinstitution nach.
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Meldewesen/Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung |
Bei bürokratischen Wegen wie Aufenthaltserlaubnis, Registrierung, etc. erhalten Sie Unterstützung von der gastgebenden Institution.
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Abrechnung |
Da von österreichischer Seite einmalig die Reisekosten von Österreich nach Russland und zurück sowie die Kosten für Ihre Auslandsreise-Krankenversicherung übernommen werden, suchen Sie bitte beim OeAD - Team weltweit unterrichten um Refundierung dieser Kosten an. Dieser Antrag um Refundierung beinhaltet eine Auflistung aller angefallenen Posten und die dazugehörigen Originalbelege (z.B. Rechnungen, Flug-/Zugtickets, Boardingkarten etc.). Sollten Beträge in einer Fremdwährung sein und in Euro umgerechnet werden müssen, so legen Sie bitte den Ausdruck der Umrechnung bei. Bitte verwenden Sie den Kassenwert des BMF. Genaue Informationen dazu erhalten Sie vom Team weltweit unterrichten.
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Wertvolle Links |
Botschaft der Russischen Föderation Reisnerstrasse 45-47 1030 Wien info@rusemb.at
Generalkonsulat der russischen Föderation in Salzburg Bürglsteinstrasse 2 5020 Salzburg ruskonsul.salzburg@mid.ru
Russisches Kulturinstitut in Wien Brahmsplatz 8 1040 Wien info@russischeskulturinstitut.at
Österreichische Vertretungen in Russland
Österreichische Botschaft Moskau
Starokonjuschennij per. 1 Австрийский институт изучения немецкого языка г. Москва, ул. Николоямская 13/2, moskva@oei.org |