Tschechien
Pilotprojekt für 2026/27
Pilotprojekt für 2026/27
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Schultyp |
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Sekundarbereich Die Sprachassistentin/der Sprachassistent wird in der Regel an einer einzigen Schule bzw. an maximal zwei nahe beieinanderliegenden Schulen eingesetzt.
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Stellenanzahl/Standorte |
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3-5 Stellen ab dem Schuljahr 2026/27
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Tätigkeitsdauer |
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9 Monate: 1. Oktober bis 30. Juni
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Verdienst/Dotierung/Beschäftigungsausmaß |
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Sie erhalten ein Gehalt in der Höhe von ca. € 1000,- brutto für 15 Stunden pro Woche. Die Einstufung erfolgt durch die Schulleitung anhand von Ausbildung und Unterrichtserfahrung. Das Einstiegsgehalt (brutto) einer vollqualifizierten Lehrkraft beträgt 34 370 Kronen im Jahr 2025.
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Dienstrechtliche Stellung |
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Sie haben einen Dienstvertrag mit der Schule und werden auch direkt von der Schule bezahlt. Sie sind über den Dienstvertrag krankenversichert.
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Zuständigkeit innerhalb des Programms |
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Das Team von weltweit unterrichten ist nur auf österreichischer Seite vermittelnde Organisation und hat keinen Kontakt zur Schule im Gastland!
Unsere Partnerbehörde und somit für Sie zuständig ist: Ministerium für Schulwesen, Jugend und Sport Karmelitská 529/5 118 12 Praha 1
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Auswertung der Tätigkeitsberichte |
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Am Ende der Tätigkeit werden die Sprachassistentinnen und -assistenten gebeten, einen Bericht abzugeben. Noch gibt es keine Erfahrungsberichte.
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Bewerbungsvoraussetzungen |
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Die Bewerbung ist möglich für Studierende aller Fachrichtungen. Ein abgeschlossener Bachelor-Abschluss ist wünschenswert, aber keine Voraussetzung. Bei Antritt der Stelle sollten Sie mindestens im 5. Semester sein (also 2 Studienjahre abgeschlossen haben).
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Altersgrenze |
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35 Jahre
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Sprachkenntnisse |
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Grundkenntnisse in Tschechisch werden empfohlen, sind aber keine Voraussetzung.
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Bewerbungsgespräch |
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15-minütiges Gespräch. Alle Bewerbungen werden vom OeAD interviewt, geeignete Personen werden dann an die Tschechische Partnerorganisation vermittelt.
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Dienstantritt |
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Planen Sie Ihre Anreise bitte so, dass Sie am 1. Oktober bereits unterrichten können. Sie erhalten von der tschechischen Partnerorganisation in der Regel vor den Sommerferien die Schuladresse und die Kontaktdaten Ihrer Betreuungslehrkraft. Nehmen Sie Kontakt auf und vereinbaren Sie ein erstes Treffen. Die Schule unterstützt Sie auch bei vor Ort notwendigen administrativen Angelegenheiten.
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Gehalt/Bankkonto |
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Sie erhalten ein Gehalt in der Höhe von ca. € 1000,- brutto für 15 Stunden pro Woche. Die Einstufung erfolgt durch die Schulleitung anhand von Ausbildung und Unterrichtserfahrung. Es wird empfohlen, ein Kronenkonto bei einer tschechischen Bank zu eröffnen und während des Aufenthalts in Tschechien zu behalten, da das Gehalt in Kronen ausgezahlt wird.
Die erste Auszahlung sollte spätestens Mitte November erfolgen. Stellen Sie sicher, dass Sie für die ersten Wochen Ihrer Tätigkeit genügend finanzielle Rücklagen (€ 1000,- bis € 1500,-) zur Verfügung haben.
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Einkommensteuer |
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Zwischen Österreich und Tschechien besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen. Durch dieses Abkommen soll vermieden werden, dass Ihr Einkommen in zwei Ländern, dem Herkunftsland und dem Gastland, voll besteuert wird. Sie beziehen als Sprachassistenz in Tschechien ein lohnsteuerpflichtiges Einkommen, von dem aufgrund des Abkommens keine Lohnsteuer abgezogen wird, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen (Aufenthalt kürzer als 2 Jahre, keine tschechische Staatsbürgerschaft...). Ob und wie das Einkommen nach der Rückkehr nach Österreich versteuert werden muss, ist individuell sehr unterschiedlich und muss beim Finanzamt oder einem Steuerberatungsbüro erfragt werden. WICHTIG Bitte erkundigen Sie sich persönlich bereits vor Ihrer Tätigkeit bei Ihrem Finanzamt, ob Sie in Tschechien oder Österreich steuerpflichtig sind und welche Unterlagen aus dem Gastland Sie für eine Versteuerung in Österreich aufbewahren müssen. |
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Kranken- und Sozialversicherung |
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Sie erhalten eine befristete Anstellung inklusive voller Sozialversicherung (Kranken-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherung).
Damit es zu keinen bösen Überraschungen kommt, erkundigen Sie sich unbedingt vor Ort oder bei unserem tschechischen Partner, wie die genauen Versicherungsbedingungen aussehen - das heißt, welche Leistungen von der tschechischen Krankenversicherung übernommen werden und welche nicht (z.B. Zahnarzt) bzw. wie hoch Ihr Selbstbehalt ist.
ACHTUNG Beachten Sie unbedingt, dass – wenn Sie nicht mehr in Österreich versichert sind – Ihre österreichische Europäische Krankenversicherungskarte (= Rückseite der e-card) die Gültigkeit verliert!
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Arbeitslosen- und Pensionsversicherung |
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Da Sie voll sozialversichert sind, zahlen Sie auch Beiträge in die tschechische Arbeitslosen- und Pensionsversicherung ein. Sie können sich am Ende der Tätigkeit die Versicherungszeiten mittels des EU-weit gültigen Formulars U1 bestätigen lassen.
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Wohnen |
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Bitte fragen Sie bei Ihrer Schule nach, ob Sie bei der Unterkunftssuche helfen kann. Viele Schulen können ein Zimmer in einem Wohnheim anbieten bzw. vermitteln. Mittagsessen in der Schulkantine wird i.d.R. von den Schulen bezuschusst.
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Meldewesen |
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Jede/r EU-Bürger/in hat das Recht, sich ohne behördliche Anmeldung 3 Monate in einem anderen EU-Land aufzuhalten. Da Ihr Aufenthalt länger dauert, müssen Sie sich beim Meldeamt registrieren. Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.bmeia.gv.at/oeb-prag/service-fuer-buergerinnen/oesterreicherinnen-in-tschechien
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Wertvolle Links |
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Tschechische Partnerbehörde: Ministerium für Schulwesen, Jugend und Sport Karmelitská 529/5 118 12 Praha 1
Österreichische Vertretungen in Tschechien Viktora Huga 10, CZ-151 15 Prag 5 Telefon: (+420) 257 09 05-11 (Amt) E-Mail: prag-ob(at)bmeia.gv.at
Österreichisches Kulturforum Prag Telefon: (+420) 224 284 001 E-Mail: prag-kf(at)bmeia.gv.at
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