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Informationen
zum Land
Schultyp |
Sekundarbereich
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Stellenanzahl/Standorte |
ca. 10 Stellenanzahl und regionale Verteilung für das kommende Schuljahr werden von der irischen Partnerorganisation festgelegt.
Folgende Standorte waren in den letzten Jahren im Programm:
Hier finden Sie die Standorte nach Jahrgängen in Google-Maps-Karten. |
Tätigkeitsdauer |
8 Monate: 1. Oktober bis 31. Mai
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Verdienst/Dotierung/Beschäftigungsausmaß |
Sie erhalten in Irland eine Aufwandsentschädigung in der Höhe von ca. € 918,- pro Monat, die von der irischen Schule ausbezahlt wird.
Das Beschäftigungsausmaß beträgt zwischen 12 bis 15 Wochenstunden. Die Abgeltung von eventuellen Überstunden müssen Sie mit Ihrer Schule (im Vorhinein) abklären.
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Dienstrechtliche Stellung |
Es besteht kein Dienstverhältnis, der Krankenversicherungsschutz ist nicht gewährleistet.
ACHTUNG Die Sprachassistentinnen und -assistenten, die in der Republik Irland Irland tätig sind, müssen sich selbst um eine Krankenversicherung kümmern. Die Kosten dafür müssen selbst getragen werden.
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Zuständigkeit innerhalb des Programms |
Das Team von weltweit unterrichten ist nur auf österreichischer Seite vermittelnde Organisation und hat keine Informationen über die genauen Schulzuweisungen und auch keinen Kontakt zu den einzelnen Schulen im Gastland!
Unsere irische Partnerbehörde und somit für Sie zuständig ist An Roinn Oideachais agus Scileanna Teacher/SNA Terms and Conditions Unit teachersna_fla@education.gov.ie
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Auswertung der Tätigkeitsberichte |
Am Ende der Tätigkeit werden die Sprachassistentinnen und -assistenten gebeten, einen Bericht abzugeben, deren Auswertung Sie hier finden: |
Sprachassistenz in Irland: Christina
Informationen
zur Bewerbung
Bewerbungsvoraussetzungen |
Kandidatinnen und Kandidaten ohne Lehramt kommen nach den Auswahlgesprächen automatisch auf die Warteliste und daher empfehlen wir die Bewerbung für ein anderes Land, z.B. Frankreich.
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Altersgrenze |
35 Jahre
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Sprachkenntnisse |
Grundkenntnisse in Englisch notwendig
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Regionale Einsatzwünsche |
Es ist keine Auswahl von Regionen möglich, es können aber regionale Präferenzen angegeben werden.
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Bewerbungsgespräch |
15-minütiges Gespräch
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Administrative
Schritte
Dienstantritt |
Planen Sie Ihre Anreise bitte so, dass Sie am 1. Oktober bereits unterrichten können. Sie erhalten von der irischen Partnerorganisation in der Regel vor den Sommerferien die Schuladressen und die Daten Ihrer Betreuungslehrkräfte. Nehmen Sie Kontakt auf und vereinbaren Sie ein erstes Treffen. Die Stammschule unterstützt Sie auch bei vor Ort notwendigen administrativen Angelegenheiten.
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Polizeiliches Führungszeugnis |
Die ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten müssen sich vor Antritt der Tätigkeit vom Garda Síochána National Vetting Bureau überprüfen lassen, ob ihnen erlaubt ist, mit Kindern und Jugendlichen zu arbeiten. Hilfestellung dabei bietet die irische Stammschule.
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Stipendium/Bankkonto |
In der Republik Irland wird kein Dienstverhältnis eingegangen. Als Sprachassistentin/Sprachassistent erhalten Sie monatlich eine Aufwandsentschädigung in der Höhe von ungefähr € 900,-, die Ihnen von der Schule ausbezahlt wird.
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Einkommensteuer |
Da Sie für Ihre Sprachassistenztätigkeit eine Aufwandsentschädigung bzw. eine Art Stipendium erhalten, sind Sie weder in Österreich noch in Ihrem Gastland steuerpflichtig.
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Kranken- und Sozialversicherung |
WICHTIG Bitte beachten Sie, dass Sie in der Republik Irland nicht versichert sind, sondern Sie sich persönlich um eine Versicherung kümmern müssen, deren Kosten Sie auch selbst tragen. Beachten Sie unbedingt, dass – wenn Sie nicht mehr in Österreich versichert sind – Ihre österreichische Europäische Krankenversicherungskarte (= Rückseite der e-card) die Gültigkeit verliert! Sie können auch versuchen, in Irland eine "Medical Card" für freie Behandlung zu erhalten, was sich allerdings als schwierig erweisen kann.
Wenn Sie eine Versicherung für den Zeitraum der Sprachassistenztätigkeit abschließen, erkundigen Sie sich unbedingt, welche Leistungen von der Versicherung übernommen werden bzw. wie hoch Ihr Selbstbehalt ist. Erkundigen Sie sich auch, ob bzw. unter welchen Bedingungen Sie berechtigt sind, die Sachleistungen der Krankenversicherung in Österreich oder in einem anderen EU-Staat in Anspruch zu nehmen. Das ist vor allem dann von Bedeutung, wenn Sie die Ferien während der Sprachassistenz in Österreich oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat verbringen und dort zum Arzt gehen wollen/müssen.
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Arbeitslosen- und Pensionsversicherung |
Da Sie als Bezahlung für Ihre Sprachassistenztätigkeit ein Stipendium erhalten und während der Sprachassistenzzeit weder arbeitslosenversicherungspflichtig angestellt sind noch Pensionversicherungsbeiträge bezahlen, erwerben Sie durch Ihre Sprachassistenztätigkeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Pensionszahlungen.
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Wohnen |
Ihre Schule ist nicht verpflichtet, Ihnen eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Fragen Sie trotzdem bei der ersten Kontaktaufnahme nach, ob für Sie eine Unterkunft bereitgestellt wird oder nicht. In vielen Fällen wird zumindest Unterstützung bei der Wohnungssuche angeboten. Vernetzen Sie sich auch mit anderen Sprachassistentinnen und -assistenten bzw. Ihren Vorgängerinnen und Vorgängern, vielleicht erhalten Sie hier gute Tipps. Eine Möglichkeit zum Wohnungstausch unter Studierenden finden Sie auf www.HousingAnywhere.com – einer Plattform, die als Online-Vermittlung von verfügbaren Zimmern von Studierenden für Studierende fungiert.
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Meldewesen |
Jede/r EU-Bürger/in hat das Recht, sich ohne behördliche Anmeldung 3 Monate in einem anderen EU-Land aufzuhalten. Erkundigen Sie sich an der Schule, ob Sie für die Zeit Ihrer Sprachassistenztätigkeit eine Aufenthaltserlaubnis benötigen.
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Wertvolle Links |
Dublin 4 6, Ailesbury Road Irland dublin-ob@bmeia.gv.at
Department of Education and Skills Marlborough Street Dublin 1 Irland D01 RC96 info@education.gov.ie
Hawkins House Dublin 2 Irland D02 VW90 info@health.gov.ie
(Zusatzversicherung) IDA Business Park Purcellsinch Dublin Road Kilkenny Irland info@vhi.ie |