Sonntag 31. August 2025
Seitenbereiche:
  • zum Inhalt [Alt+0]
  • zum Hauptmenü [Alt+1]

  • weLTweIT UNTeRRICHTeN
  • Schulen
  • Bewerber/in
  • Sprachassistent/in
    • Vorbereitung
    • Tätigkeit
    • Abschluss
    • Checklisten
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Newsletter Anmeldung
Weltweit unterrichten ›
  • Home
  • Programme
    • Sprachassistenz
      • Sprachassistenz international
      • Sprachassistenz in Österreich
    • Austria Schulnetzwerk
      • Kurzzeitprogramme
        • Hospitationspraktikum
        • Praxis an österreichischen Auslandsschulen
        • Praxis an bilingualen Schulen und Kooperationsschulen
      • Österreichische Auslandsschulen
      • Weitere Auslandsschulen
        • Europäische Schulen
        • Bilinguale Schulen
        • Bildungsprojekte
      • Bildungsbeauftragte
    • Deutsch als Fremdsprache
      • Kultur und Sprache
  • Newsletter
  • News & Termine
  • A: Schriftgröße: normal
  • A: Schriftgröße: groß
  • A: Schriftgröße: sehr groß
  • : Weiß auf Schwarz
Login
Passwort vergessen registrieren
Hauptmenü:
  • Schulen
  • Bewerber/in
  • Sprachassistent/in
    • Vorbereitung
    • Tätigkeit
    • Abschluss
    • Checklisten

Inhalt:

Vorbereitung

 

 

Für den Umzug nach Österreich und die Annahme einer Stelle als Fremdsprachassistentin bzw. Fremdsprachenassistent sind bestimmte administrative und organisatorische Schritte notwendig. Wir ersuchen Sie daher, etwas Zeit und Überlegung in die Vorbereitung zu investieren, damit Ihr Assistenzjahr in Österreich für alle Seiten erfolgreich wird.
Die Informationen auf dieser Website wurden nach bestem Wissen und auf Grund jahrelanger Erfahrungen erstellt und sollen dazu beitragen, häufig auftretende Fragen schon im Vorfeld zu beantworten. Sie werden gebeten, die Hinweise, Informationen und Vorschläge auf unserer Website genau zu lesen. Vielen Dank. In unserem handbook for language assistants finden Sie diese Informationen in englischer Sprache.

 

Über Vorschläge zur Verbesserung oder Hinweise auf Fehler freuen wir uns.

Alle Angaben sind ohne Gewähr.

 

Einreisebestimmungen

  • EU & SCHWEIZ: Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten aus der EU (EWR) und der Schweiz können unbefristet ohne Sichtvermerk einreisen und arbeiten. Innerhalb der ersten 4 Monate muss jedoch eine Anmeldebescheinigung bei der zuständigen Behörde (Magistrat, Bezirkshauptmannschaft) erworben werden (ca. € 15). Das Antragsformular finden Sie hier. 

  • UK: Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten aus dem Vereinigten Königreich können sich bis zu 3 Monate „sichtvermerksfrei“ in Österreich aufhalten, benötigen vor ihrem Dienstantritt (=Arbeitsbeginn) eine Aufenthaltsbewilligung - Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit. Der Antrag ist in der Regel bei der Österreichischen Botschaft in London zu stellen.

  • USA: Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten aus den USA können sich bis zu 3 Monate „sichtvermerksfrei“ in Österreich aufhalten, benötigen vor ihrem Dienstantritt (=Arbeitsbeginn) aber eine Aufenthaltsbewilligung - Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit, der normalerweise in den USA bei der Österreichischen Botschaft (ausgewählten Konsulaten) beantragt wird. Nähere Auskünfte dazu gibt Fulbright Austria.

  • RUSSLAND: Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten aus Russland benötigen zur Einreise ein gültiges Visum und einen Aufenthaltstitel, die beide in Russland zu beantragen sind.

  • EES (Entry/Exit System): Voraussichtlicher Start: ab 12. Oktober 2025

    Das EES wird visumfreie und visumpflichtige Reisende aus Drittstaaten (ohne EU-Staatsbürgerschaft) registrieren, die für einen Kurzaufenthalt (bis zu 90 Tage) nach Europa einreisen. Reisende müssen vor Antritt ihrer Reise nichts unternehmen, da die Registrierung an der Außengrenze eines der 29 Schengen-Länder erfolgt. Die Registrierung im EES erfolgt bei jedem Überschreiten der Außengrenzen und ersetzt das manuelle Abstempeln der Reisepässe. Planen Sie mehr Zeit für das Umsteigen bei Anschlussflügen in Europa ein, besonders wenn Sie von außerhalb der EU einreisen. Bitte besuchen Sie die offiziellen Seiten der EU für mehr Informationen.

  • ETIAS (European Travel Information and Authorization System: Voraussichtlicher Start: Oktober 2026

    Visumbefreite Drittstaatsangehörige werden eine ETIAS-Reisegenehmigung für die Einreise in den Schengenraum benötigen. Diese Reisegenehmigung ist keine Garantie für die Einreise und ersetzt auch eventuell notwendige Aufenthaltstitell nicht. Die ETIAS-Reisegenehmigung kann über die offizielle ETIAS-Website oder die mobile ETIAS-Anwendung beantragt werden und wird voraussichtlich 20 Euro kosten. Die Bearbeitung erfolgt meist innerhalb weniger Minuten, rechnen Sie aber mit bis zu vier Tagen. Detaillierte Informationen finden sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Inneres bzw. der EU.

Strafregisterauszug (police clearance)
Alle Lehrkräfte, die mit einer Tätigkeit an österreichischen Schulen beginnen, benötigen bei Arbeitsbeginn einen aktuellen Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate). Das gilt auch für Fremdsprachassistentinnen und -assistenten im ersten Jahr ihrer Tätigkeit. Bitte bringen Sie den Strafregisterauszug bei Arbeitsbeginn an Ihre Stammschule mit.
Ausnahme: Fremdsprachassistentinnen und -assistenten, die um einen Aufenthaltstitel angesucht haben, mussten bereits beim Antrag um den Aufenthaltstitel einen Strafregisterauszug abgeben. Sie müssen keinen zusätzlichen Strafregisterauszug an die Stammschule mitbringen. Es kann sein, dass Ihre Heimatorganisation dennoch einen neuen Strafregisterauszug von Ihnen verlangt.

Plattform WELTWEIT UNTERRICHTEN/LogIn-Bereich

Für die in Österreich tätigen Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten gibt es auf unserer Website www.weltweitunterrichten.at einen eigenen Login-Bereich. Spätestens Ende Juni erhalten Sie von uns eine Email mit Ihren Login-Daten. 

 

In Ihrem internen Bereich finden Sie hier viele wichtige und nützliche Informationen:


> Information zu den Einsatzorten

Im Regelfall teilt Ihnen unsere Partnerorganisation mit, ob und in welcher Region Sie eine Stelle bekommen haben. Auf unserer Plattform www.weltweitunterrichten.at finden Sie unter dem Menüpunkt "meine Schulen” die Schuladressen sowie die Kontaktdaten der Betreuungslehrkräfte. Meist arbeiten Sie an zwei unterschiedlichen Schulen. Die “Stammschule” ist für die ersten administrativen Schritte verantwortlich. Sie koordiniert auch den Stundenplan mit der zweiten Schule (Mitverwendung 1) und - fallweise - der dritten Schule (Mitverwendung 2). Wenn sich Ihre beiden Schulen in unterschiedlichen Städten/Ortschaften befinden, können Sie um (teilweise) Rückerstattung der Fahrtkosten ansuchen (über die Stammschule).

 

> Annahme der Stelle

Beim ersten Login auf www.weltweitunterrichten.at müssen Sie innerhalb von 3 Tagen bestätigen, dass Sie die angebotene Stelle annehmen. Bitte stimmen Sie nur zu, wenn Sie sicher sind, die Stelle antreten zu können. Ein späterer Rücktritt verursacht sehr großen administrativen Aufwand. 

 

> Sicherheitserklärung

Sie müssen bestätigen, dass keine disziplinar- oder strafrechtlichen Verurteilungen gegen Sie erfolgt oder zu erwarten sind, die Sie für eine Arbeit mit Kindern und Jugendlichen disqualifizieren würden.

 

> Datenschutzbestimmungen

Beim ersten LogIn müssen Sie unsere Datenschutzbestimmungen akzeptieren, da wir Ihre Unterlagen sonst nicht an die zuständigen Stellen (Bildungsbehörde, Schule, etc.) weiterleiten können.

 

> Vernetzung

Um allen Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten eine gute Vernetzungsmöglichkeit bieten zu können, erstellen wir Standortlisten mit folgenden Daten: Vorname, Name, Unterrichtssprache, Nationalität, Emailadresse, Schulstandorte (= Adresse Ihrer Schule/n in Österreich). Die Zustimmung ist optional - sollten Sie hier nicht zustimmen, scheinen Ihre Daten nicht in der Standortliste auf.

 


WICHTIG Bitte loggen Sie sich nur mit den Zugangsdaten ein, die Sie von uns per E-Mail erhalten haben! Nur mit diesen Daten gelangen Sie in Ihren internen Bereich und erhalten Zugang zu den wichtigen Informationen.


Betreuungslehrkräfte/Kontaktdaten Schulen

Im Login-Bereich finden Sie unter dem Menüpunkt “meine Schulen” auch die Kontaktdaten der Betreuungslehrkräfte. Ihre Betreuungslehrkräfte sind Ihre wichtigsten Kontaktpersonen vor und während der Tätigkeit. Wenn möglich, nehmen Sie noch vor den Sommerferien (Anfang Juli) Kontakt mit diesen auf. In einem Video haben wir die Funktion der Betreuungslehrkraft und die Einsatzmöglichkeiten von Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten zusammengefasst.

 

Zur Zusammenarbeit von Betreuungslehrkräften und ihrer Fremdsprachenassistenz

abspielen
  • abspielen
  • pausieren
  • Ton ausschalten
  • Ton einschalten
  • volle Lautstärke
  • Vollbild
  • Vollbildmodus beenden

Aktualisierung erforderlich!

Um die VideoDatei abspielen zu können, aktualisieren Sie bitte Ihren Browser oder installieren Sie eine aktuelle Verison des Flash plugins.

 

Schultyp

Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten können an allgemein bildenden (AHS) oder berufsbildenden Höheren Schulen (BHS) sowie an Institutionen, die der Ausbildung von Lehrkräften dienen, eingesetzt werden. Informieren Sie sich bei Ihren Betreuungslehrkräften über

  • den Schultyp

  • welche generellen Erwartungen in Sie gesetzt werden 

  • welche Themen Sie behandeln sollen

  • ob Sie authentisches Material mitbringen sollen, etc.

Einen sehr guten Überblick über das österreichische Bildungssystem insgesamt finden Sie auf den Seiten des Bundesminiseriums für Bildung und dem OeAD. 

Krankenversicherung vor Arbeitsbeginn

Bitte beachten Sie, dass Sie vor Arbeitsbeginn noch keine Kranken- oder Sozialversicherung in Österreich haben. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Tag des Dienstantrittes, somit frühestens am 1. Oktober. Für die Zeit davor müssen Sie selbst privat für eine Kranken- und Unfallversicherung sorgen. Assistentinnen und Assistenten, die einen Aufenthaltstitel für Österreich benötigen, können erst dann zur Krankenversicherung angemeldet werden, wenn sie den Aufenthaltstitel von der Behörde bereits erhalten haben. 

Private Versicherungen (Haftpflicht, Haushalt, Freizeitunfall, Rechtsschutz, ..)

Wir empfehlen eine private Haushalts- und Haftpflichtversicherung (sofern diese nicht in Ihrem Mietvertrag vorgesehen ist). So können Sie sich gegen Schäden absichern, die Sie in der Freizeit verursachen oder die in Ihrer Unterkunft entstehen.

Zusätzlich raten wir zu einer privaten Unfallversicherung für Freizeitunfälle, denn die gesetzliche Krankenversicherung bei der BVAEB deckt z.B. Bergungskosten (Helikopter, Bergrettung,…) nach einem Ski- oder Wanderunfall nicht ab. Transportkosten für eine medizinische Behandlung in Ihrem Heimatland oder für eine Repatriierung werden von der BVAEB nicht übernommen. Auch für Folgeschäden nach einem Freizeitunfall (Invalidität) kommt die BVAEB nicht auf. Für kostenlose Beratung durch einen Rechtsanwalt und andere juristische Leistungen können Sie zusätzlich eine Rechtsschutzversicherung abschließen.

Gesundheit/Impfungen

Hier finden Sie Informationen zu den empfohlenen Impfungen in Österreich.
Impfungen für Erwachsene | Gesundheitsportal

Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin, ob Sie vor Ihrer Abreise noch besondere Vorkehrungen treffen sollen.

Vernetzung

Nach der  Annahme der Stelle auf der Plattform erhalten Sie in Ihrem persönlichen Bereich auf der Plattform Zugriff auf die sogenannten Standortlisten (Menüpunkt aktuelle Informationen/Standortlisten). In diesen Listen finden Sie Namen, E-Mail-Adresse und Schuladressen der aktuellen Kolleginnen und Kollegen sowie die Listen der beiden vorangehenden Jahre. Sie selbst können bei Annahme der Stelle der Vernetzung zustimmen oder diese ablehnen. Nur Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten des aktuellen Schuljahres haben Zugriff. Diese Listen sollen Ihnen helfen, Informationen zur Wohnungssuche und Schule zu erhalten und Kontakte zu Ihren Kolleginnen und Kollegen zu knüpfen. 

Einführungsseminar

Das Einführungsseminar wird vom BMB in Zusammenarbeit mit den Pädagogischen Hochschulen Niederösterreich und Salzburg an drei unterschiedlichen Standorten in Österreich durchgeführt. Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten im ersten Jahr erhalten im Juli eine Einladung per E-mail, danach ist die Anmeldung online auf der Plattform www.weltweitunterrichten.at möglich. Die Teilnahme ist nicht verpflichtend, wird aber wärmstens von uns empfohlen. Wenn Sie Ihre Teilnahme zusagen, müssen Sie regelmäßig an den Workshops und Trainings teilnehmen.  
Das Seminar bietet Ihnen wichtige Informationen zu den administrativen Abläufen, den Rechten und Pflichten als Fremdsprachassistenz sowie eine Einführung in die Tätigkeit. Angeleitet durch erfahrene Trainerinnen und Trainer nehmen Sie an Workshops unter anderem zur Unterrichtsplanung, Methodik und Didaktik teil. Zusätzlich ist das Seminar eine ausgezeichnete Gelegenheit, um die Kolleginnen und Kollegen kennenzulernen und sich mit ihnen zu vernetzen.
Das Einführungsseminar findet in Präsenz statt. 

Termin für englischsprachige Assistent/innen:  22. - 25.9.2025
Termin für französisch-, italienisch- und spanischsprachige Assistent/innen: 22. - 26.9. 2025

Wohnungssuche

Generell sind Sie für die Suche einer Unterkunft selbst zuständig. Fragen Sie aber bei Ihren Betreuungslehrkräften nach, ob sie Tipps haben bzw. Sie unterstützen können.
Im Intranet finden Sie die Standortlisten der Assistentinnen und Assistenten der letzten Jahre. Nehmen Sie Kontakt auf und fragen Sie diese nach Wohnmöglichkeiten in der Nähe Ihrer Schule(n).

 

Bei der Wohnungssuche in Österreich unterschreiben Sie nichts voreilig! Bitte Prüfen Sie die Plattformen zur Wohnungssuche und Websites von Maklern sehr genau bevor Sie verbindliche Zusagen machen oder einen Vertrag unterschreiben. Assistentinnen und Assistenten berichten immer wieder von Betrugsfällen im Internet.  
In Österreich wird bei der Vermietung einer Wohnung oder eines Zimmers normalerweise eine Kaution verlangt. Diese beträgt in den meisten Fällen drei Monatsmieten und dient zur Absicherung des Vermieters gegen allfällige Beschädigungen der Wohnung. Sie muss Ihnen samt Verzinsung zurückbezahlt werden, wenn Sie die Wohnung in einwandfreiem Zustand wieder übergeben. Werden bei der Rückgabe Beschädigungen festgestellt, kann der/die Vermieter/in einen entsprechenden Betrag von der Kaution einbehalten. Deshalb ist es von Vorteil, wenn Sie beim Bezug der Wohnung ein Übergabe- und Übernahmeprotokoll erstellen. Bedenken Sie, dass zusätzlich auch noch Maklergebühren anfallen können.


Nützliche Links

> Studierendenwohnheime

oead student housing
Akademikerhilfe
home4students

ÖJAB

WIST

 

> Zimmer in Wohngemeinschaften

Österreichische Hochschülerschaft

WG gesucht

https://www.willhaben.at/iad/immobilien
 

Unterschiedliche Immobilienportale in Österreich


Bei Abschluss eines Mietvertrags durch Ausländer/innen wird die Aufnahme einer Klausel in den Mietvertrag empfohlen, die eine verkürzte Kündigungsfrist vorsieht, sollte der Mietvertrag aus höherer Gewalt vorzeitig gekündigt werden müssen. So eine Situation ist zwar äußerst selten, trat aber 2020 während der COVID-19 Pandemie ein.

Der Wortlaut dieser Klausel ist an die „Diplomaten Klausel“ angelehnt: „Für den Fall des vorzeitigen Abbruchs des Fremdsprachenassistenzprogramms nachweislich von offizieller Seite (insbesondere wegen höherer Gewalt, u.a. im Falle einer Pandemie oder einer offiziell von einer Regierung ausgesprochenen Reisewarnung), oder sollte die/der Benutzer/in des Mietobjekts aus anderen triftigen Gründen Österreich dauerhaft verlassen müssen (etwa aus medizinischen Gründen), kann das Mietverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen von der Mieterin/vom Mieter gekündigt werden.“ 

Anmeldung beim Meldeamt/Meldebestätigung

In Österreich besteht eine gesetzliche Meldepflicht. Das bedeutet, dass man die Behörden immer über die aktuelle Unterkunft informieren muss. Die Anmeldung beim „Meldeamt“ muss innerhalb von 3 Tagen erfolgen. Sie ist auch sehr wichtig für weitere administrative Schritte (z.B. Eröffnung Bankkonto, Anmeldung zur Sozialversicherung). Sie können einen Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz in Österreich anmelden. Da der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen der meisten Fremsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten weiter in Ihrem Heimatland bleibt, empfehlen wir einen Nebenwohnsitz anzumelden. Sie müssen dann den ORF-Beirag nicht bezahlen (siehe Kapitel „ORF Beitrag“). Sollten Sie jedoch dauerhaft in Österreich bleiben wollen, müssen Sie einen Hauptwohnsitz in Österreich anmelden.
Es ist möglich, aber nicht verpflichtend, ein Religionsbekenntnis anzugeben. Gibt man ein Bekenntnis zu einer in Österreich offiziell anerkannten Religionsgemeinschaft an (etwa die katholische oder evangelische Kirche), kann es dazu kommen, dass der „Kirchenbeitrag“ automatisch vom Gehalt einbehalten wird.
Mitzunehmen sind ein ausgefüllter Meldezettel (=Meldebestätigung) - Sie erhalten ihn auch direkt im Meldeamt - und der Reisepass. Der Meldezettel muss vom Unterkunftgeber (= Vermieter) unterschrieben werden.

Änderungen bei der Wohnadresse müssen der Stammschule und der Bildungsdirektion unbedingt sofort bekanntgegeben werden!


ACHTUNG: Bitte verwechseln Sie die Anmeldung beim Meldeamt nicht mit der Anmeldebescheinigung. Die Meldung beim Meldeamt gilt für alle Personen und ist innerhalb von 3 Tagen zu erledigen. Eine Anmeldebescheinigung benötigen nur Personen mit EU- bzw. Schweizer Staatsbürgerschaft. Dafür haben Sie 4 Monate Zeit. Die Anmeldebescheinigung bestätigt den legalen unionsrechtlichen Aufenthalt.

Öffentlicher Verkehr in Österreich
Der öffentliche Verkehr in Österreich ist mit einem dichten Netz aus Bahn und Bus sehr gut ausgebaut. In größen Städten gibt es auch Straßen- und Schnellbahnen, in Wien zusätzlich U-Bahnen. In vielen Städten können Sie auch Leihräder auszuborgen. Eine gute und relativ günstige Möglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu reisen ist das Klimaticket für ganz Österreich oder für einzelne Regionen (Bundesländer).  Die Österreichischen Bundesbahnen (OEBB) bieten auch andere Ermäßigungen an. 
 
Bankkonto
Für die Überweisung Ihres Gehalts als Sprachassistentin/Sprachassistent benötigen Sie ein Konto entweder bei
  • einer österreichischen Bank oder
  • einer Bank im EU-Raum (mit europäischer IBAN).
Falls Sie bei Ihrer Ankunft noch kein passendes Konto haben, eröffnen Sie so rasch wie möglich ein "Gehaltskonto" bei einer österreichischen Bank - fragen Sie nach, welche Dokumente Sie dafür benötigen (Reisepass, Bestätigung über die Sprachassistenzstelle, Arbeitsvertrag,..). Bitten Sie die Bank um eine Bestätigung, dass Sie Besitzer/in des Kontos sind und Ihr Gehalt auf dieses Konto überwiesen werden soll. Diese Bestätigung wird auch „Antrag auf bargeldlose Gehaltszahlung/Bezugsanweisung“ oder "Kontoerklärung" genannt. Ein Muster für den Antrag auf bargeldlose Gehaltszahlung finden Sie hier.
Falls Sie bereits ein EURO-Konto haben, bringen Sie von zu Hause eine Bestätigung über Ihr Konto mit.  
Checklisten
Für einen schnellen Überblick, was Sie vor der Abreise nach Österreich erledigen oder bedenken sollten, haben wir eine Checkliste "vor der Abreise" und "authentisches Material" für Sie zusammengestellt.


 

  • Vorbereitung
  • Tätigkeit
  • Abschluss
  • Checklisten

Zur Zusammenarbeit

von Betreuungslehrkräften und Fremdsprachenassistenz

 

abspielen
  • abspielen
  • pausieren
  • Ton ausschalten
  • Ton einschalten
  • volle Lautstärke
  • Vollbild
  • Vollbildmodus beenden

Aktualisierung erforderlich!

Um die VideoDatei abspielen zu können, aktualisieren Sie bitte Ihren Browser oder installieren Sie eine aktuelle Verison des Flash plugins.


Noch Fragen offen?

Dann nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf! Wir helfen gerne weiter.

 

Dienstrecht

MR Mag. Stephan Neuhäuser
T +43 1 53120 6016

stephan.neuhaeuser@bmb.gv.at

 

Fragen zu Bewerbung, Vermittlung und Tätigkeit

Mag.a Brigitte Stockinger-Resch
T +43 1 53408 519

sprachassistenz@oead.at


nach oben springen
Footermenü:
  • Schulen
  • Bewerber/in
  • Sprachassistent/in
    • Vorbereitung
    • Tätigkeit
    • Abschluss
    • Checklisten

Footermenü 2:
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Newsletter Anmeldung
Cookie-Einstellungen

Bundesministerium für Bildung
Minoritenplatz 5
1010 Wien

 

Dienstrecht

Abteilung III/8 - Bilaterale internationale Angelegenheiten Bildung; Weltweit Unterrichten;
Holocaust-Education/Erinnerungspolitik – international; Nationale Strategie gegen Antisemitismus


MR Mag. Stephan Neuhäuser
T +43 1 53120 6016

stephan.neuhaeuser@bmb.gv.at

 

 

Fragen zu Bewerbung, Vermittlung und Tätigkeit

OeAD – Agentur für Bildung und Internationalisierung

Abteilung Auslandsstandorte und Sprache

Programm weltweit unterrichten - Sprachassistenz in Österreich

Standort: Universitätsstraße 5
1010 Wien

 

Mag.a Brigitte Stockinger-Resch
T +43 1 53408 519

sprachassistenz@oead.at

 

https://www.weltweitunterrichten.at/
nach oben springen