Samstag 2. August 2025
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Tätigkeit

 

Als Fremdsprachenassistenz unterstützen Sie die Lehrkraft im Fremdsprachenunterricht im Sekundarbereich. Ihr Haupteinsatzgebiet ist der Konversations- und Landeskundeunterricht. Sie bringen nicht nur die Sprache ins Klassenzimmer, sondern ermöglichen den Schülerinnen und Schülern einen authentischen Einblick in das Alltagsleben, die Kultur, das Schulsystem Ihres Herkunftslandes. Sie motivieren und fördern die Schülerinnen und Schüler in der praktischen Anwendung der Fremdsprache.

In der Regel dauert die Sprachassistenz vom 1. Oktober bis zum 31. Mai des darauf folgenden Jahres. 

Anstellung und Bezahlung

Alle Sprachassistenzlehrkräfte erhalten bei der Bildungsdirektion ihres Bundeslandes (= lokale Schulbehörde) bzw. dem Bundesministerium für Bildung (BMB) - bei einer Tätigkeit an einer Zentrallehranstalt - eine befristete Anstellung vom 1. Oktober bis zum 31. Mai des folgenden Jahres.
Ihr Gehalt wird am 15. jedes Kalendermonats von der Bildungsdirektion oder dem BMB auf ihr Gehaltskonto überwiesen. Bei Fragen zum Gehalt wenden Sie sich daher bitte an Ihre Bildungsdirektion oder das BMB.

 

Ihre Gehaltszettel können Sie vom Portal „Bildung Austria“ herunterladen. Die Login-Daten erhalten Sie von Ihrer Stammschule (Administrator/in). Sie haben nur bis zum letzten Tag Ihres Vertrages Zugang zum Portal. Laden Sie Ihre Lohnzettel herunter und speichern Sie diese auf lokal auf Ihrem Gerät ab.

ACHTUNG Die Überweisung der ersten Rate erhalten Sie meist erst am 15. November (für die Monate Oktober und November zusammen). Die letzte Überweisung erfolgt am 15. Mai (bei vollem Turnus). Bitte nehmen Sie genügend Geld mit, damit Sie zu Beginn Ihres Aufenthaltes verschiedene Kosten (wie z.B. Miete, Kaution, etc.) decken können. Sollten Sie am 15. November noch keine Überweisung erhalten haben, dann melden Sie sich bitte unbedingt bei uns.


Vom monatlichen Bruttogehalt für 13 Stunden pro Woche werden automatisch die Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung) abgezogen. Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten aus der Schweiz, aus Großbritannien, den USA, Kroatien, Belgien, Spanien und Russland  müssen auch Lohnsteuer bezahlen. 

Gehalt für Assistent/innen aus CH, UK, USA, HR, BE, ES und RU 
Turnus 2025/26 (Stand März 2025)

Brutto in Euro  2012,90
Sozialversicherung    304,35
Lohnsteuer      77,13
netto  1631,42

WICHTIG 

Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten aus Frankreich, Irland, Italien und Slowenien müssen auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen für Einkünfte aus Lehrtätigkeit für diesen Zeitraum in Österreich keine Lohnsteuer bezahlen, wenn die folgenden drei Voraussetzungen zugleich erfüllt werden: 

  1. Sie müssen ihren Wohnsitz ständig oder vor Aufnahme der Tätigkeit als FSA im Heimatland haben.
  2. Sie dürfen sich höchstens zwei aufeinanderfolgende Jahre in Österreich aufhalten - Fernreisen gelten nicht als Unterbrechung.
  3. Sie müssen ihr Einkommen in dieser Zeit ausschließlich als Fremdsprachenassistent/in oder sonstige Lehrerperson in Österreich beziehen.

Gehalt für Assistent/innen aus FR, IE, IT und SL 

Turnus 2025/26 (Stand März 2025)

Brutto in Euro 2012,90
Sozialversicherung   304,35
netto 1708,55

 

Trifft auch nur eine der Voraussetzungen nicht zu, besteht Steuerpflicht! Ein weiteres Einkommen aus anderen Dienstverhältnissen (z. B. Nebenjobs) unterliegt ebenfalls der Steuerpflicht in Österreich!  
!! Eine bestehende Steuerpflicht ist der Direktion sofort bekannt zu geben!!

Informieren Sie sich unbedingt beim zuständigen Finanzamt, ob Sie lohnsteuerpflichtig sind. Da Steuerfragen sehr komplex sind und von Ihrer individuellen Situation abhängen, können wir Sie nicht beraten. 

 

Die Bildungsdirektion wird Ihrer Stammschule zu Beginn der Tätigkeit ein Formular zusenden, auf dem Sie angeben müssen, ob Sie die Kriterien zur Steuerbefreiung erfüllen. 
Rückwirkende Steuerpflicht:  Wer zunächst auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens von der Steuerpflicht in Österreich befreit war, dann aber die Voraussetzungen nicht einhält (z. B. bei Verlängerung), wird rückwirkend mit Tätigkeitsbeginn steuerpflichtig und muss die Lohnsteuer nachzahlen.

 
Für Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten aus der Schweiz, aus Großbritannien, den USA, Kroatien, Belgien, Spanien und Russland besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen, für sie besteht Steuerpflicht in Österreich!

 

Ob Sie für das in Österreich bezogene Gehalt in ihrer Heimat Steuern zahlen müssen, hängt von den Bestimmungen des Heimatlandes ab.

Bank/Eröffnung eines Kontos

Sie benötigen ein Konto bei einer österreichischen Bank oder einer Bank im EU-Raum. Wichtig ist, dass das Konto ein EURO-Konto ist und eine europäische IBAN hat. Andere Konten (US, UK, RUS) werden nicht akzeptiert. Falls Sie bei Ihrer Ankunft noch kein passendes Konto haben, eröffnen Sie so rasch wie möglich ein "Gehaltskonto" bei einer österreichischen Bank. Fragen Sie nach, welche Dokument Sie mitbringen müssen (Reisepass, Bestätigung über die Sprachassistenzstelle, Arbeitsvertrag, ..). Sie benötigen eine Bestätigung der Bank, dass Sie Besitzer/in des Kontos sind und Ihr Gehalt auf dieses Konto überwiesen werden soll. Diese Bestätigung wird auch „Antrag auf bargeldlose Gehaltszahlung/Bezugsanweisung“ oder "Kontoerklärung" genannt. Geben Sie diese Bestätigung möglichst am ersten Arbeitstag im Sekretariat Ihrer Stammschule ab. Ein Muster für den Antrag auf bargeldlose Gehaltszahlung finden Sie hier.
Bei Änderung der Kontonummer während Ihrer Tätigkeit, achten Sie darauf, diese umgehend bei der zuständigen Bildungsdirektion bzw. beim BMB (gilt bei Zentrallehranstalten) zu melden um eventuelle Verzögerungen bei der Gehaltsauszahlung zu vermeiden.

Falls Sie bereits ein EURO-Konto haben, bringen Sie von zu Hause ein Dokument über Ihr Bankkonto mit. 

Arbeitsbeginn = Dienstantritt

Geben Sie der Schule/den Schulen Ihr Ankunftsdatum bekannt. Besprechen Sie mit Ihrer Schule/Ihren Schulen, wann Sie Ihren Dienst beginnen sollen. Im Regelfall ist das der 1. Oktober (wenn kein Wochenende). 
Ihre Stammschule ist für alle administrativen Dinge zuständig. Bringen Sie bitte bei Dienstantritt Ihre österreichische Wohnadresse (Meldezettel), einen Ausweis (Reisepass, Personalausweis), die Kontoerklärung (=Antrag auf bargeldlose Gehaltszahlung/Bezugsanweisung) und den Strafregisterauszug (nur für Assistentinnen und Assistenten im ersten Jahr, die nicht um einen Aufenthaltstitel angesucht haben) mit. Sprachassistentinnen und -assistenten mit US-amerikanischer, britischer oder russischer Staatsbürgerschaft müssen auch den Auftenthaltstitel mitbringen. Lassen Sie sich von Ihrer Stammschule möglichst bald nach Dienstantritt Ihr Bestellungsschreiben geben. Das Bestellungsschreiben bestätigt Ihre befristete Anstellung als Sprachassistenz an Ihrer/Ihren Schule(n). Es ist wichtig für andere administrative Schritte (z. B. Anmeldebescheinigung). 

Unterrichtszeiten/Ferien

Die Unterrichtswoche dauert in Österreich in der Regel von Montagmorgen bis Freitagnachmittag. Eine Unterrichtsstunde dauert normalerweise 50 Minuten. In der Regel finden die meisten Unterrichtseinheiten zwischen 8.00 und 14.00 Uhr statt. Der Unterricht kann aber auch deutlich früher beginnen und später enden. An einigen Schulen wird auch an Samstagen oder am Abend unterrichtet.


Schulferien

Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten haben ausschließlich während der Schulferien, schulfreien Tage (unterschiedlich nach Bundesländern) und an gesetzlichen Feiertagen frei. Urlaube dürfen NUR an diesen unterrichtsfreien Tagen genommen werden.

Freistellung

Aus wichtigen persönlichen Gründen kann eine Freistellung für bis zu 5 Arbeitstage gewährt werden. Sie müssen die Freistellung im Voraus mit der Schulleitung aller Ihrer Schulen vereinbaren. Informieren Sie unbedingt auch weltweit unterrichten. Beispiele für wichtige persönliche Gründe: medizinische Behandlung, die nur im Heimatland möglich ist; nicht aufschiebbare Prüfungen an der Heimatuniversität; schwere Erkrankung oder Todesfall in der nahen Familie….. Warten Sie die schriftliche Zustimmung der Schulleitung(en) ab, bevor Sie Reisevorbereitungen treffen. Sollten Sie ohne Zustimmung der Schulen abreisen bzw. nicht zur Arbeit kommen, bedeutet das einen Vertragsbruch und kann zum Verlust Ihrer Stelle führen. 

Eine Freistellung von mehr als 5 Tagen ist grundsätzlich nicht möglich. Wenn Sie eine Freistellung für längere Zeit benötigen, entscheiden die Schulleitung(en) und die Bildungsdirektion, ob Ihr Vertrag beendet oder pausiert wird. Sie müssen im Voraus die Schulleitung(en), die Bildungsdirektion und weltweit unterrichten über Ihre Situation informieren. Warten Sie die Entscheidung aller beteiligten Institutionen ab, bevor Sie Reisevorbereitungen treffen. Beachten Sie, dass Sie während Ihrer Abwesenheit nicht mehr bezahlt werden und auch nicht versichert sind. Sprachassistentinnen und Sprachassistenten, die über einen Aufenthaltstitel "Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit" verfügen, müssen die Behörde über ihre Abreise informieren. Es kann sein, dass Sie bei längerer Abwesenheit den Aufenthaltstitel verlieren. 
Auf Nachfrage müssen Sie bei Ihrer Rückkehr eine schriftliche Bestätigung über den Grund der Freistellung vorlegen (Bestätigung des Krankenhauses/Arztes, Prüfungsbestätigung der Universität,...). 

Unterschiedliche Schulstandorte/Fahrtkosten
Bei Tätigkeit an zwei verschiedenen Schulorten (verschiedene Orte/Städte) können Sie eine (teilweise) Rückerstattung der Fahrtkosten für ein öffentliches Verkehrsmittel (2. Klasse) unter Berücksichtigung möglicher Tarifermäßigungen beantragen. In manchen Bundesländern reicht ein formloses Ansuchen per E-Mail, manche Bildungsdirektionen benötigen Informationen über die Anzahl der wöchentlichen Fahrten, Tage, Entfernung, benütztes Verkehrsmittel, Ticketpreis,.... Ob und wie viel der Kosten für die Fahrten zwischen den Schulstandorten rückerstattet werden, entscheidet die jeweilige Bildungsdirektion. Es besteht kein Rechtsanspruch. Der Antrag muss immer über Ihre Stammschule erfolgen. 

Gesetzliche Versicherung/e-card, Arztbesuch

Die Versicherung erfolgt auf Grund des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes bei der BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau) für den ganzen Zeitraum der Tätigkeit. Sie ist eine Vollversicherung und beinhaltet Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherung. Sie werden automatisch von der Bildungsdirektion bzw. dem BMBWF zur Versicherung angemeldet. Eine Abmeldung von dieser gesetzlich vorgeschriebenen Versicherung ist nicht möglich.

 

WICHTIG : Beachten Sie, dass Sie nur dann zur Versicherung angemeldet werden können, wenn Sie sich davor bereits beim „Meldeamt“ registriert haben. Sprachassistentinnen und -assistenten, die einen Aufenthaltstitel benötigen, können erst dann zur Versicherung angemeldet werden, wenn sie den Aufenthaltstitel bekommen und mit der Arbeit begonnen haben.

Versicherungsnummer/e-card
Jede in Österreich versicherte Person erhält eine Sozialversicherungsnummer (SVNr) - sie wird Ihnen bzw. Ihrer Stammschule innerhalb von 1-2 Wochen zugesendet. Die Versicherungsnummer ist wichtig bei Arztbesuchen und bei schriftlichen Erledigungen im Zusammenhang mit der Versicherung. Nach einigen Wochen erhalten Sie die scheckkartengroße „e-card“ mit der Post zugeschickt.
Für die Ausstellung der e-card ist ein Passfoto notwendig. Von Personen, die um einen Aufenthaltstitel angesucht haben (Russland, USA, UK), sollte die Behörde bereits ein passendes Foto haben. Rufen Sie bei der e-card-Serviceline an, um sicher zu gehen. Sprachassistentinnen und -assistenten, aus allen anderen Ländern (z.B. mit EU-Staatsbürgerschaft) müssen ein Foto zu einer Registrierungsstelle bringen. Die Informationen (auch in Englisch) zur Registrierungsstelle, den notwendigen Unterlagen und den Kriterien für das Passfoto finden Sie hier. Ab 2. September 2024 gibt es zusätzliche Fotoregisitierungsstellen in manchen Orten - die Liste finden Sie hier: Verordnung "e-card Fotoregistrierungsstellen" (bmi.gv.at). Bitte suchen Sie unter " Fotoregistrierungsstellen für nicht-österreichische Staatsbürger".

Wenn Sie bis Mitte/Ende November noch keine e-card bekommen haben, rufen Sie bei der BVAEB oder der Service-Hotline (050 124 3311) an und fragen Sie nach, warum Ihnen die Karte noch nicht zugeschickt worden ist.

 

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Tag des Dienstantrittes, somit frühestens am 1. Oktober. Die Krankenversicherung trägt notwendige Behandlungskosten bei einem praktischen Arzt, Facharzt und Zahnarzt bzw. in einem Spital, wenn es ein Vertragsarzt bzw. ein Vertragsspital der BVA ist (vorher erkundigen!) sowie die Behandlungskosten in einem Ambulatorium der öffentlichen Krankenversicherungsträger. Ein geringer Behandlungsbeitrag (= Selbstbehalt) ist vom Versicherten zu leisten. Zur Behandlung ist die e-card vorzuweisen. Für vom Arzt verschriebene Medikamente ist in der Apotheke eine Rezeptgebühr zu entrichten, bei Heilbehelfen kann eine Selbstbeteiligung erforderlich sein.
Falls Sie zusätzlich eine Freizeitunfallversicherung abschließen wollen (eventuell für Sportarten wie Schifahren, Wandern usw.), erkundigen Sie sich bei den verschiedenen Anbietern. Angebote und Preise können stark variieren. Die Versicherung endet grundsätzlich mit dem Ende Ihrer Tätigkeit als Sprachassistent/in.  Die BVAEB gewährt in der Regel eine Schutzfrist von 6 Wochen, in der Sie nach Ende Ihrer Anstellung noch Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen können. Bitte informieren Sie sich direkt bei der BVAEB in Ihrem Bundesland.


Arztbesuch
Sie können Ihre Ärztin/Ihren Arzt frei wählen, achten Sie aber darauf, dass sie bzw. er einen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse hat (BVAEB). Suchen Sie nach einer/m Allgemeinmediziner/in (=praktischer Arzt/Ärztin oder Hausärztin/Hausarzt) in Ihrer Nähe. In vielen Städten gibt es auch Primärversorgungszentren, wo Sie neben einem praktischen Arzt/einer praktischen Ärtzin auch anderes medizinisches Personal finden. In den Suchportalen und auch auf den Websites der Ärzte/Ärztinnen ist immer vermerkt, mit welchen Krankenkassen ein Vertrag besteht. Sie bzw. er ist Ihre erste Ansprechperson in medizinischen Fragen und kann Sie bei Bedarf auch an Spezialisten/Spezialistinnen (= Fachärztin/-arzt) überweisen. Im Krankheitsfall müssen Sie bei der Hausärztin/beim Hausarzt um eine Krankmeldung bitten. Diese Bestätigung müssen Sie in der Stammschule vorzeigen. Es ist deshalb wichtig, so rasch wie möglich einen Hausarzt/eine Hausärztin zu finden, die Sie bei Bedarf behandeln und krank schreiben kann. Fragen Sie in Arztpraxen nach, ob noch neue Patientinnen und Patienten aufgenommen werden. Bevor Sie eine Fachärztin/einen Facharzt aufsuchen, fragen Sie nach, ob eine Überweisung notwendig ist. Nützliche Informationen zur medizinischen Versorgung finden Sie auch auf den Seiten des österreichischen Gesundheitsportals. 

 

Versicherungsschutz im Urlaub
Vor Antritt einer Auslandsreise holen Sie bitte die notwendige Auskunft bei der BVAEB ein. Mit verschiedenen Ländern bestehen Übereinkommen, wonach im Falle der Erkrankung auch dort ein Versicherungsschutz gegeben ist. Um in EU-Mitgliedsstaaten Anspruch auf Versicherungsleistungen zu haben, muss die Rückseite Ihrer e-card als Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) aktiviert sein – die Felder dürfen keine ***** enthalten. Sollte Ihre e-card keine EKVK sein oder Sie in das EU-Ausland reisen, fragen Sie bitte rechtzeitig bei der BVAEB nach – Sie benötigen dann einen Urlaubskrankenschein, den Sie auch online beantragen können. 


ACHTUNG Bedenken Sie, dass Sie in Österreich frühestens ab dem 1. Oktober kranken- und sozialversichert sind. Bis dahin müssen Sie selbst für eine entsprechende Versicherung sorgen. 

Private Versicherungen (Haftpflicht, Haushalt, Freizeitunfall, Rechtsschutz, ..)

Wir empfehlen eine private Haushalts- und Haftpflichtversicherung (sofern diese nicht in Ihrem Mietvertrag vorgesehen ist). So können Sie sich gegen Schäden absichern, die Sie in der Freizeit verursachen oder die in Ihrer Unterkunft entstehen.

Zusätzlich raten wir zu einer privaten Unfallversicherung für Freizeitunfälle, denn die gesetzliche Krankenversicherung bei der BVAEB deckt z.B. Bergungskosten (Helikopter, Bergrettung,…) nach einem Ski- oder Wanderunfall nicht ab. Transportkosten für eine medizinische Behandlung in Ihrem Heimatland oder für eine Repatriierung werden von der BVAEB nicht übernommen. Auch für Folgeschäden nach einem Freizeitunfall (Invalidität) kommt die BVAEB nicht auf. Für kostenlose Beratung durch einen Rechtsanwalt und andere juristische Leistungen können Sie zusätzlich eine Rechtsschutzversicherung abschließen.

Verhalten im Krankheitsfall

Im Krankheitsfall sind Sie verpflichtet, Ihre Dienstverhinderung sofort der Schule/den Schulen zu melden und auf Verlangen der Direktion eine Arztbestätigung vorzulegen. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, so verlieren Sie zumindest bis zum Nachreichen einer gültigen Arztbestätigung den Anspruch auf das Gehalt. Wenn Sie durch Krankheit oder Unglücksfall ohne Ihr Verschulden am Dienst verhindert sind, so behalten Sie im Normalfall Ihren Anspruch auf Entgelt bis zur Dauer von sechs Wochen. Danach haben Sie für weitere sechs Wochen den Anspruch auf das halbe Gehalt. Immer vorausgesetzt, dass Sie eine Arztbestätigung/Krankschreibung haben. 
Wenn der Krankenstand länger als 12 Wochen dauert, erhalten Sie kein Gehalt mehr. Mehrere Krankenstände mit wenig Arbeitszeiten dazwischen werden addiert. Auch hier kann es zu einer Überschreitung der 6- oder 12-wöchigen Frist kommen. Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Bildungsdirektion (=Arbeitgeberin). Eventuell haben Sie Anspruch auf Krankengeld von Ihrer Sozialversicherung – bitte informieren Sie sich direkt bei der BVAEB.

Verlängerung um ein zweites Jahr

Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten haben die Möglichkeit, sich für ein weiteres Jahr zu bewerben. Grundsätzlich ist nur eine Verlängerung möglich. Sollten Sie sich mehrmals um eine Verlängerung bewerben, kommen Sie automatisch auf die Warteliste. Sprachassistent/innen, die sich initiativ bei uns beworben haben, kommen immer automatisch auf die Warteliste.  


ACHTUNG Nicht verlängern können Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten aus Italien und Spanien!


Die Frist für Verlängerungsansuchen ist meist von Anfang Dezember bis Mitte Jänner. Der Verlängerungsantrag ist ausschließlich online in deutscher Sprache auf der Plattform zu stellen. 

Es ist wichtig, dass Sie gut begründen können, warum Sie verlängern möchten und warum Sie verlängert werden sollten. Sie können angeben, ob Sie an Ihren aktuellen Schulen bleiben oder ob Sie die Schulen wechseln möchten. Bitte beachten Sie, dass es keinen Rechtsanspruch auf Verlängerung gibt. Ob Ihr Verlängerungsantrag genehmigt wird oder nicht, hängt unter anderem von der Stellungnahme Ihrer aktuellen Schule(n) sowie von der Zahl der Neubewerbungen ab. Sollten Sie nicht an den gewünschten Schulen platziert werden können, liegt es meist daran, dass diese Schulen im kommenden Turnus keine Sprachassistenz bekommen oder sich mit anderen als den bisherigen Schulen, eine Sprachassistenz teilen müssen. Deshalb ist es wichtig, unbedingt Alternativen (Bundesland/Ort) anzugeben. Es ist nicht möglich, die angebotene Stelle zu tauschen.
Wenn Sie den Antrag online ausgefüllt und abgeschickt haben, erhalten Ihre Schulen eine Information per E-mail über Ihren Antrag. Bitte informieren Sie Ihre Schule/n aber trotzdem auch selbst, dass Sie einen Verlängerungsantrag abgegeben haben und der Antrag von den Schulen im Online-System bearbeitet werden muss.

Sobald die Schulen ihre Stellungnahme abgeschickt haben, geht Ihr Antrag automatisch an die Bildungsdirektion, die ihn dann befürwortet oder nicht. Nach Abstimmung mit unserer Partnerorganisation in Ihrem Heimatland erfahren Sie meist bis Ende Mai, ob Ihr Ansuchen für ein weiteres Jahr Fremdsprachenassistenz akzeptiert wurde. Bei Verlängerungen über zwei Jahre hinaus, dauert die Zu-/Absage länger.


ACHTUNG Damit Ihr Antrag endgültig eingereicht ist und die Schulen eine Meldung über Ihren Antrag bekommen, müssen Sie unbedingt den Button „beantragen“ betätigen!
Die Verlängerungsanträge werden nur im Online-System entgegengenommen und müssen nicht per E-Mail oder in Papierform gesendet werden.


Vorgehen bei Rücktritt

Falls Sie aus zwingenden Gründen vom Programm zurücktreten, müssen Sie eine ausführliche Begründung an sprachassistenz@oead.at, Ihre Schulen sowie Ihre Organisation im Heimatland schicken. Sie müssen auch einen Antrag auf Beendigung der Tätigkeit - ebenfalls mit ausführlicher Begründung - an die Bildungsdirektion Ihres Bundeslandes oder das BMB senden. Prinzipiell können Fremdsprachenassistent/innen ihren Vertrag nur am Monatsende vorzeitig beenden. Sollten Sie ohne Zustimmung aller beteiligten Institutionen die Tätigkeit beenden, gilt das als Vertragsbruch und kann dienstrechliche Folgen nach sich ziehen.
Benken Sie, dass Sie Ihr Gehalt Mitte des Monats bereits für den ganzen Monat erhalten. Wenn Sie die Tätigkeit während und nicht am Ende eines Monats abbrechen, müssen Sie einen Teil des Gehalts zurückzahlen!

Ein Rücktritt während der Tätigkeit muss so früh wie möglich bekannt gegeben werden (4 Wochen im Voraus).


ACHTUNG! Sie dürfen Ihre Stelle erst dann verlassen, wenn Sie das Einverständnis der Bildungsdirektion und der Schule(n) erhalten haben!


Familienbeihilfe
Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten mit Kindern haben die Möglichkeit, beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Gewährung von Familienbeihilfe für jedes Kind zu stellen. 
Rundfunkgebühr - ORF Beitrags Service (OBS)

Der ORF-Beitrag (Gebühr für den öffentlichen Rundfundfunk) wird für jede Adresse verrechnet, an der zumindest eine Person den Hauptwohnsitz hat - unabhängig davon, ob ein TV-Gerät oder ein Radio vorhanden ist. Wenn Sie nur einen Nebenwohnsitz in Österreich angemeldet haben, müssen Sie die Gebühr von 15,30 Euro monatlich nicht bezahlen (Stand April 2025). Der ORF-Beitrag kann mit einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift), per Erlagschein (SEPA-Zahlungsanweisung) per Post oder per Online-Banking bezahlt werden. Mit Erlagschein ist der ORF-Beitrag jährlich zu entrichten. Wer bei seiner Bank eine Einzugsermächtigung erteilt, kann die Kosten auch über das Jahr verteilen (zweimal im Jahr für sechs Monate oder sechsmal im Jahr alle zwei Monate).  

In den Bundesländern Steiermark, Burgenland, Kärnten und Tirol werden zusätzlich Landesabgaben verlangt.
Kontakt: service@orf.beitrag.at, Service Hotline 050 200 800.

Steuern/Abgaben teilweise zurück

Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten können unter bestimmten Voraussetzungen im nachfolgenden Kalenderjahr zu viel bezahlte Lohnsteuer und/oder Sozialversicherungsbeiträge mittels "Arbeitnehmerveranlagung" vom Finanzamt zurückerhalten. Das Ansuchen kann digital über FinanzOnline oder mittels Formular beim Finanzamt beantragt werden. Wir raten Ihnen dazu, sich auf FinanzOnline zu registrieren, damit Sie die Arbeitnehmerveranlagung digital erledigen können. Die erstmalige Registrierung auf FinanzOnline ist möglich, sobald Sie Ihre österreichische Sozialversicherungsnummer haben. Die Arbeitnehmerveranlagung kann erst im Kalenderjahr nach der Tätigkeit eingereicht werden. Die Bearbeitung kann einige Zeit dauern und wir empfehlen die Arbeitnehmerveranlagung bis Ende März (für das vorangegangene Kalenderjahr) auf FinanzOnline einzureichen. 
Wenn Sie bis Ende Juni keine Arbeitnehmerveranlagung für das Vorjahr eingereicht haben, wird vom Finanzamt automatisch eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt. Sie erhalten frühestens im Juli einen Brief, in dem Sie gebeten werden, Ihre Kontodaten bekannt zu geben. Stellen Sie sicher, dass Ihnen Post nachgesendet wird, falls Sie dann nicht mehr in Österreich sind.  

Wir bitten um Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine persönliche Beratung bezüglich Steuer anbieten können. Die hier gemachten Angaben dienen ausschließlich zu Ihrer Information und stellen keine Rechtsauskunft dar. Die Informationen zur Arbeitnehmerveranlagung finden Sie auch auf den Seiten des österreichischen Finanzministeriums  - sie stehen teilweise auch auf Englisch zur Verfügung: employee assessment.

Vorstellung in der Schule/den Schulen

Vereinbaren Sie mit Ihrer Betreuungslehrkraft an der jeweiligen Schule einen Termin für Ihre Vorstellung in der Direktion und bei den Kolleginnen und Kollegen. Für einen guten Start in Ihre Tätigkeit ist es wichtig, alle Personen, mit denen Sie im Laufe des Schuljahres Kontakt haben werden, auch persönlich zu kennen. 

Erstes Arbeitstreffen
Ein erstes Arbeitstreffen mit Ihrer Betreuungslehrkraft und den Fremdsprachenlehrkräften dient der Besprechung Ihres Rahmenarbeitsprogramms, der Festlegung von organisatorischen und inhaltlichen Schwerpunkten, der Bestimmung eines voraussichtlichen Stundenplans. Sie können bei diesem Arbeitsgespräch Ihre Vorstellungen und Interessen darlegen und Ihre Vorbereitungsarbeit präsentieren. Wahrscheinlich haben Sie gerade am Beginn Ihrer Tätigkeit viele Fragen und möchten sobald wie möglich mit den Fremdsprachenlehrkräften über Ihre künftige Arbeit in den einzelnen Klassen sprechen. Seien Sie nicht enttäuscht, wenn nicht sofort Zeit für ein Gespräch zur Verfügung steht! Anstatt Ihre Fragen mitten in einem hektischen Schultag zu stellen, bitten Sie Ihre Betreuungslehrkräfte ein kurzes Treffen mit allen Fremdsprachenlehrkräften zu organisieren, mit denen Sie im Laufe des Schuljahres zusammenarbeiten werden.
Kulturelle und pädagogische Unterschiede
Die Umgangsform zwischen den Mitgliedern des Lehrerkollegiums und den Schülerinnen und Schülern kann förmlicher oder zwangloser sein, als Ihnen aus Ihrem Heimatland vertraut ist. Auch die pädagogischen Grundsätze sind unter Umständen ganz anders und auf den ersten Blick vielleicht überraschend für jemanden, der in einem anderen Land ausgebildet wurde, z. B. ob während des Unterrichts mehr oder weniger Gruppenarbeit vorgesehen ist oder ob die Lehrkraft während der ganzen Unterrichtsstunde frontal unterrichtet.
Stundenplan/Stundenplanänderung
Die Schule/n sollte/n mit Ihnen von Anfang an einen fixen Stundenplan - zumindest für ein Semester - vereinbaren. Bedenken Sie aber bitte, dass der Schulalltag hektisch ist und es immer wieder vorkommen kann, dass Lehrerkräfte vergessen, Ihnen zu sagen, dass einzelne Stunden ausfallen (wegen Schikursen, Wandertagen etc.), oder dass es neben gesetzlichen Feiertagen auch andere schulfreie Tage gibt. Zeigen Sie Interesse für den Schulalltag und besprechen Sie die Stunden rechtzeitig mit den Lehrerinnen und Lehrern. Schauen Sie regelmäßig ins Supplierbuch oder den Supplieraushang.
Ihre Aufgaben und Pflichten an der Schule

Sie sind verpflichtet, Ihre Tätigkeit mit größter Sorgfalt und der entsprechenden Vorbereitung auszuführen und die pädagogischen Hinweise und Ratschläge Ihrer Vorgesetzten zu beachten. Die Direktion bzw. der Direktor leitet die Schule und ist somit direkte Vorgesetzte/direkter Vorgesetzter der Lehrkräfte und somit der auch der Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten. Die Entscheidungen der Schulleitung sind zu respektieren und einzuhalten (Weisungsgebundenheit). Falls Sie an Konferenzen, Sprechtagen oder Sprechstunden teilnehmen, dürfen Sie über die Inhalte zu keinen schulfremden Personen sprechen (Amtsverschwiegenheit). Lesen Sie die Vorschriften und Regeln, die in Ihrer Schule gültig sind. Bitten Sie Ihre Betreuungslehrkräfte Sie über besondere Gepflogenheiten zu unterrichten. Bieten Sie den Lehrkräften stets Ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit an. Seien Sie bemüht, Probleme zuerst mit ihnen direkt zu besprechen und zu lösen, bevor Sie sich an Ihre Betreuungslehrkräfte oder die Schulleitung, das BMB oder Ihre Heimatbehörde wenden. Diese Hierarchie wird in Österreich als "Dienstweg" bezeichnet. 

  • Bemühen Sie sich, Ihre Schüler/innen zu motivieren, stets in der Fremdsprache zu sprechen – Ihrer Phantasie sind keine Grenzen gesetzt, den Unterricht interessant, mitreißend und unterhaltsam zu gestalten.
  • Üben Sie den Stoff, den die Lehrkräfte bereits mit den Schülerinnen und Schülern durchgenommen haben, in möglichst authentischen Sprechsituationen (mit jüngeren Schülerinnen und Schülern eventuell auf spielerische Weise).
  • Bringen Sie ergänzend persönliche Erfahrungen ein; erweitern Sie die Inhalte der Lehrbücher mit Ihrem Wissen aus der praktischen Erfahrung und aus dem Alltagsleben Ihres Heimatlandes; aktualisieren und relativieren Sie die Inhalte der Lehrbücher durch Vergleiche.
Einsatzmöglichkeiten im Unterricht - DOS and DON'TS

Ihr Haupteinsatzgebiet ist der Konversations- und Landeskundeunterricht. Sie sollen Abwechslung in der Unterricht bringen und die Fremdsprachenlehrkräfte unterstützen. Das kann in Form von 

  • Teamteaching
  • Unterricht der halben Klasse
  • Unterricht in Kleingruppen
  • Einzelunterricht
  • Individualförderung
  • Prüfungsvorbereitung (mündliche Matura, Sprachprüfungen,..)

sein.

 

Da Sie weder beurteilen oder benoten müssen, ist es für Sie leichter, eine entspannte Sprechatmosphäre zu schaffen und die Schülerinnen und Schüler zu motivieren, die Fremdsprache anzuwenden. Es bieten sich dafür viele unterschiedliche Formate an:

  • Rollenspiele
  • Dialoge
  • Musik
  • Videos
  • Spiele
  • verschiedene Quizformate, ….

Weitere Aufgaben können

  • das Ausarbeiten von Lehr- und Lernmaterialien in Zusammenarbeit mit den Sprachlehrkräften
  • Übungen zum Hörverstehen
  • Arbeitsblätter zu verschiedenen Themen der Landeskunde
  • didaktische Aufbereitung von Musik und Videos
  • Spielvorlagen

sein.

 

Nach angemessener Einarbeitungszeit und abhängig von Ihrer Ausbildung und Erfahrung können Sie auch schwierigere Aufgaben übernehmen – wie z.B. die Vorbereitung von Sachthemen aus der Wirtschaft, Technik, dem Tourismus,.... übertragen werden.
Wichtig ist ein vorangehendes ausführliches Vorbereitungsgespräch mit der Lehrkraft.

 

Auf eigenen Wunsch und in Absprache mit den Betreuungskräften bzw. der Schulleitung dürfen Sie auch

  • in anderen Fächern hospitieren oder unterrichten
  • bei Konferenzen, Sprechtagen und Sprechstunden dabei sein
  • Reifeprüfungen beobachten
  • an Veranstaltungen und Festen der Schule teilnehmen (Tag der offenen Tür, Schulball,..)
  • zu Wandertagen, Sprach- und Sportwochen mitkommen

Was Sie nicht dürfen:

  • alleine in der Klasse sein und die Aufsicht übernehmen
  • die gesamte Klasse selbstständig unterrichten *)
  • supplieren*)
  • die Aufsicht am Gang oder bei der Matura übernehmen
  • benoten - falls Sie möchten, bitten Sie Ihre Lehrkraft bei der Benotung von Schularbeiten dabei sein zu dürfen. Die Entscheidung treffen die Lehrkraft.
  • regelmäßig mehr als 15 Wochenstunden unterrichten

*) Nur in Ausnahmenfällen kann die Schulleitung Sie ersuchen, in einer Klasse zu supplieren oder die Aufsicht zu übernehmen. In diesem Fall übernimmt die Schulleitung die Verantwortung. Erkundigen Sie sich genau, was man in dieser Stunde von Ihnen erwartet.

 

Es ist auch nicht Ihre Aufgabe 

  • selbstständig neue fachspezifische Inhalte oder Grammatik einzuführen bzw. mit den Schülerinnen und Schülern zu erarbeiten
  • administrative Tätigkeiten zu übernehmen
  • selbstständig Schularbeiten und Hausübungen korrigieren - falls Sie möchten, bitten Sie Ihre Lehrkraft mit Ihnen gemeinsam zu korrigieren.
  • rein als „Wörterbuch“ fungieren und sonst stumm in der Klasse sitzen
Stundenvorbereitung
Im Idealfall werden alle Unterrichtsstunden, an denen Sie teilnehmen, gemeinsam mit den Lehrkräften sorgfältig vorbereitet. In der Unterrichtsplanung wird festgelegt, wer von Ihnen welche Aufgaben erfüllt. Grundsätzlich sollten Sie immer versuchen, die Lehrkräfte lange genug vor der Stunde zu sprechen, damit Sie eine klare Vorstellung haben, welches Ziel die Unterrichtsstunde verfolgt und welche Aufgabe Ihnen zufällt. Mindestens ein Treffen pro Woche ist aber vorzusehen.
Regelmäßige Treffen mit den Betreuungslehrkräften
Informelle, jedoch regelmäßige Treffen mit der Betreuungslehrkraft sind entscheidend für die Qualität Ihrer Arbeit und die Integration Ihrer Tätigkeit in den Fremdsprachenunterricht an Ihrer Schule. Die Treffen dienen dem Ideenaustausch und der Evaluierung der erzielten Fortschritte, um Probleme zu beseitigen sowie das Arbeitsprogramm für die bevorstehende Periode zu erörtern.
Fehlerkorrektur im Unterricht
Ein kritischer Punkt sind die Gepflogenheiten der Lehrkräfte beim Korrigieren der Fehler der Schüler/innen. Viele Lehrkräfte tendieren zum „modernen“ Konzept, demzufolge übermäßiges Korrigieren, insbesondere beim mündlichen Ausdruck, die Schüler/innen entmutigt und somit kontraproduktiv wirkt. Diesem Konzept zufolge sollten Assistentinnen und Assistenten nur dann eingreifen, wenn Schüler/innen offensichtlich nach einem Wort suchen. Ansonsten werden die Schüler/innen erst korrigiert, wenn sie ihren Beitrag
beendet haben. Sie sollten jedoch die Wünsche und das Konzept der Schule respektieren. 
Ihr Verhältnis zu den Schülerinnen und Schülern 
Das Verhältnis der Assistentinnen und Assistenten zu den Schüler/innen unterscheidet sich vom Verhältnis der Schüler/innen zu den Lehrkräften. Die Schüler/innen sollten immer das Gefühl haben, sich den Assistentinnen und Assistenten gegenüber unbefangen äußern zu können. Gleichzeitig sollten sie diese als vollberechtigte Mitglieder des Lehrkörpers anerkennen, deren Anweisungen befolgt werden müssen. Ihr erster Kontakt mit den Schüler/innen ist für die künftige Beziehung von großer Bedeutung. Sie sollten deshalb trotz aller Freundschaftlichkeit eine gewisse Autorität demonstrieren.
Ihr Sprechtempo im Unterricht
Da Sie Ihre Erstsprache unterrichten, ist es empfehlenswert, so deutlich wie möglich zu sprechen, jedoch weder schneller noch langsamer als es der Sprache normalerweise entspricht (außer bei absoluten Anfängern). Schließlich sind Sie unter anderem aus dem Grund an der Schule, einen realistischen Eindruck von einem Gespräch in Ihrer Muttersprache zu vermitteln. Trotz eventueller Anfangsschwierigkeiten gewöhnen sich die Schüler/innen rasch an die sprachliche Färbung und das Sprechmuster und bald werden die Schüler/innen die authentische Konversation mit Ihnen schätzen.
Disziplinäre Probleme
Überlassen Sie die Lösung disziplinärer Probleme nach Möglichkeit nicht voll und ganz den Lehrkräften, auch wenn es die einfachste Lösung zu sein scheint, eine Lehrkraft für Ordnung sorgen zu lassen. Erarbeiten Sie gemeinsam mit den zuständigen Lehrkräften eine Strategie, mit der das Problem bewältigt werden kann.
Was tun bei Problemen?
Falls Sie während Ihrer Assistenzzeit mit einem Aspekt Ihrer Tätigkeit unzufrieden sind oder den Eindruck haben, von der Gastschule nicht angemessen behandelt zu werden, sollten Sie zuerst taktvoll und im Vertrauen mit Ihrer Betreuungslehrkraft reden. Sollte dies nicht zu einer Lösung führen, wenden Sie sich an die Schulleitung. In dringenden Fällen besteht auch die Möglichkeit, sich direkt mit dem OeAD oder dem Bundesministerium für Bildung in Verbindung zu setzen. Sollten Sie dann noch immer das Gefühl haben, dass das Problem ungelöst ist, sprechen Sie mit Ihrer Heimatagentur.
Checkliste
Bei Arbeitsbeginn bzw. in den ersten Wochen sollten die Punkte auf der folgenden Checkliste erledigt bzw. klar sein. 

 



 

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Zur Zusammenarbeit

von Betreuungslehrkräften und Fremdsprachenassistenz

 

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Dienstrecht

MR Mag. Stephan Neuhäuser
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Abteilung III/8 - Bilaterale internationale Angelegenheiten Bildung; Weltweit Unterrichten;
Holocaust-Education/Erinnerungspolitik – international; Nationale Strategie gegen Antisemitismus


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Abteilung Auslandsstandorte und Sprache

Programm weltweit unterrichten - Sprachassistenz in Österreich

Standort: Universitätsstraße 5
1010 Wien

 

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