Sonntag 31. August 2025
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Informationen für Schulen

 

 

Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Fremdsprachenassistenz an Ihrer Schule interessieren!

Jährlich unterstützen ungefähr 400 Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten aus 11 unterschiedlichen Ländern die Fremdsprachenlehrerinnen und -lehrer an österreichischen Bundesschulen in Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Kroatisch, Russisch und Slowenisch.
Fremsprachenassistentinnen und -assistenten sind interessierte Studierende oder frisch Graduierte, die Arbeits- und Unterrichtserfahrung im Ausland sammeln möchten. Die Kandidatinnen und Kandidaten sind selten fertig ausgebildete Pädagoginnen bzw. Pädagogen, können aber immer ihre sprachliche Kompetenz als „native speaker“ in den Unterricht einbringen. Sie bewerben sich in ihren Heimatländern bei unseren Partnerorganisationen und werden dann von weltweit unterrichten Schulen zugewiesen, deren Ansuchen um eine Fremdsprachenassistenz von der Bildungsdirektion genehmigt wurde.

 

Anträge

Der Antrag kann ausschließlich online über die Plattform www.weltweitunterrichten.at erfolgen. 

Steigen Sie bitte mit den Zugangsdaten der Schule ein und gehen Sie zum Menüpunkt Ansuchen. 


ACHTUNG Pro Schule kann nur ein Zugang für die Plattform www.weltweitunterrichten.at vergeben werden. Sollte Ihre Schule auf unserer Plattform noch nicht angelegt sein, kontaktieren Sie uns bitte unter sprachassistenz@oead.at.


 

Ansuchen um eine Fremdsprachenassistenz

Bitte beachten Sie, dass Sie für jedes Schuljahr und für jede Sprache neu ansuchen müssen. 
Bevor Sie einen Antrag stellen, müssen Sie pro Sprache eine Betreuungslehrkraft anlegen. 

 

In der jeweiligen Bildungsdirektion wird entschieden, welche Anträge genehmigt werden und ob eine Schule alleine eine Fremdsprachenassistenz bekommt oder diese mit einer oder mehrern Schule(n) teilt. Insgesamt unterrichten Fremdsprachassistentinnen und -assistenten 13 Stunden pro Woche. Geben Sie beim Ansuchen an, wie viele Stunden pro Woche ungefähr die jeweilige Fremdsprache an der Schule unterrichtet wird und ob Sie die Assistentin/den Assistenten voll- oder teilbeschäftigen möchten. In den meisten Fällen werden die Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten zwei Schulen zugewiesen.

 

Ob Ihre Schule „Stammschule“ ist oder „Mitverwendung 1“, wird ebenfalls in der Bildungsdirektion festgelegt. Die Stammschule ist für die ersten administrativen Schritte bei der Ankunft der Fremdsprachenassistenz zuständig (Dienstantrittsmeldung, Übermittlung der Kontodaten an die Bildungsdirektion, etc.). 

 

Eine genaue Anleitung zum Ansuchen auf www.weltweitunterrichten.at steht Ihnen hier zur  Verfügung

 

Verlängerungsantrag der tätigen Fremdsprachenassistenz

Der Verlängerungsantrag muss von der Fremdsprachenassistenz selbst in deren Login-Bereich auf weltweitunterrichten.at gestellt werden. Sobald er bzw. sie eingereicht hat, erhält die Schule automatisch eine E-Mail, in der sie aufgefordert wird, den Verlängerungsantrag zu bearbeiten. Wie Sie dabei vorgehen müssen, erfahren Sie hier.


ACHTUNG Die positive Bearbeitung des Verlängerungsantrages ersetzt das Ansuchen um eine Sprachassistenz NICHT. Sie müssen jedenfalls auch ein Ansuchen für die jeweilige Sprache auf der Plattform einreichen. 


Schulleitfaden

In diesem Leitfaden finden Sie Informationen zu den dienstrechtlichen Rahmenbedingungen der Fremdsprachenassistenz sowie zu den notwendigen administrativen Schritten mit den Bildungsdirektionen (Dienstantritt, Bestellungsschreiben, Aufenthaltstitel bei Fremdsprachenassistenz aus nicht EU-Mitgliedsstaaten, Krankenstand, etc.). 


Eine Vorlage für das Bestellungsschreiben steht Ihnen im internen Bereich zum Herunterladen zur Verfügung.

 

 

Betreuung

An jeder Schule, an der eine Sprachassistenz eingesetzt wird, gibt es eine Betreuungslehrkraft. Sie ist die wichtigste Ansprechpersonen und unterstützt die Fremdsprachenassistenz vor und während der Tätigkeit an der Schule.

 

Um den Unterricht für alle optimal zu gestalten, ist es sowohl für die Betreuungslehrkräfte als auch die Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten wichtig zu wissen, wer welche Rolle ausfüllt und was vom jeweils anderen erwartet werden darf.  


Wir haben Informationen zum Einsatz einer Fremdsprachenassistenz und die Rolle der Betreuungslehrkräfte in unserem Video zusammengefasst.

 

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Um die VideoDatei abspielen zu können, aktualisieren Sie bitte Ihren Browser oder installieren Sie eine aktuelle Verison des Flash plugins.

 

 

DOS

Es gibt sehr viele Aufgaben, die eine Fremdsprachenassistenz übernehmen kann und darf.

 

Lehrkräfte unterstützen

Die FSA soll eine Bereicherung für den Unterricht sein und die Lehrkraft unterstützen und zwar in Form von 

  • Teamteaching

  • Unterricht der halben Klasse

  • Unterricht in Kleingruppen

  • Einzelunterricht

  • Individualförderung

  • Prüfungsvorbereitung (mündliche Matura, Sprachprüfungen,etc.)

  • Mitwirkung an schulbezogenen Veranstaltungen (Tag der offenen Tür, Fremdsprachenwettbewerb,.. )

Abwechslung in den Unterricht bringen

Das Haupteinsatzgebiet der FSA  ist der Konversations- und Landeskundeunterricht. Sie soll Abwechslung in den Unterricht bringen und dafür viele unterschiedliche Formate einsetzen wie

  • Rollenspiele

  • Dialoge

  • Musik

  • Videos

  • Spiele

  • verschiedene Quizformate

  • und vieles mehr

Ausarbeiten von Lehr- und Lernmaterialien

Auch das Ausarbeiten von Lehr- und Lernmaterialien in Zusammenarbeit mit den Sprachlehrkräften ist Teil der Aufgaben einer FSA.   

  • Übungen zum Hörverstehen

  • Arbeitsblätter zu verschiedenen Themen der Landeskunde

  • didaktische Aufbereitung von Musik und Videos

  • Spielvorlagen

Achten Sie bitte darauf, dass sich Ihre FSA ausreichend auf die zu behandelnden Themen vorbereiten kann.

 

Weitere Einsatzmöglichkeiten

Mit der Zeit und je nach Vorbildung der FSA können auch schwierigere Aufgaben – wie z.B. die Vorbereitung von Sachthemen aus Wirtschaft, Technik, Tourismus, etc. – übertragen werden. Wichtig ist ein vorangehendes ausführliches Vorbereitungsgespräch mit der Lehrkraft.

  • in anderen Fächern hospitieren (insbesondere zur Eingewöhnung am Beginn des Einsatzes) 

  • in anderen Fächern unterrichten - nur auf eigenen Wunsch der FSA

  • bei Konferenzen, Sprechtagen und Sprechstunden dabei sein

  • Reifeprüfungen beobachten

  • an Veranstaltungen und Festen der Schule teilnehmen (Exkursionen, Schulball, etc.)

  • zu Wandertagen, Sprach- und Sportwochen mitkommen

 

 

DON'TS

 

FSA dürfen NICHT

  • alleine in der Klasse sein und die Aufsicht übernehmen

  • die gesamte Klasse selbstständig unterrichten

  • supplieren

  • die Aufsicht am Gang oder bei der Matura übernehmen, die Aufsichtspflicht liegt immer bei der Lehrkraft

  • benoten

  • regelmäßig mehr als 13 Wochenstunden unterrichten

  • selbstständig neue fachspezifische Inhalte oder Grammatik einführen bzw. mit den Schülerinnen und Schülern erarbeiten

  • schriftliche Arbeiten korrigieren

  • administrative Tätigkeiten übernehmen

  • ohne angemessene Vorbereitungszeit unterrichten 

  • als statisches “lebendiges Wörterbuch” zur Verfügung stehen und sonst stumm im Klassenzimmer sitzen

Zeichnet sich eine FSA durch professionelle Eigenständigkeit aus, kann er oder sie in Ausnahmefällen FREIWILLIG eine Supplierung oder eine Aufsicht übernehmen. Die FSA muss über ihre Pflichten unterrichtet und die davon informierte Schulleitung übernimmt die dienstrechtliche Verantwortung.

 

 

CHECKLISTEN 

Siehe im internen Bereich der Schulen.
 

Fristen

Arbeitsbeginn Sprachassistenz Turnus 2025/26
Mittwoch, 1. Oktober 2025
Ansuchen um Sprachassistenz für 2026/27
1. Dezember 2025 - 31. Jänner 2026
Stellungnahme Schule zum Verlängerungsantrag der Sprachassistenz für 2026/27
2. Februar 2026. Ein Upload der Stellungnahme ist nicht notwendig.
Einreichen Bericht FSA am Ende der Tätigkeit - Turnus 25/26
30. Juni 2026

 


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Bundesministerium für Bildung
Minoritenplatz 5
1010 Wien

 

Dienstrecht

Abteilung III/8 - Bilaterale internationale Angelegenheiten Bildung; Weltweit Unterrichten;
Holocaust-Education/Erinnerungspolitik – international; Nationale Strategie gegen Antisemitismus


MR Mag. Stephan Neuhäuser
T +43 1 53120 6016

stephan.neuhaeuser@bmb.gv.at

 

 

Fragen zu Bewerbung, Vermittlung und Tätigkeit

OeAD – Agentur für Bildung und Internationalisierung

Abteilung Auslandsstandorte und Sprache

Programm weltweit unterrichten - Sprachassistenz in Österreich

Standort: Universitätsstraße 5
1010 Wien

 

Mag.a Brigitte Stockinger-Resch
T +43 1 53408 519

sprachassistenz@oead.at

 

https://www.weltweitunterrichten.at/
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