Mittwoch 27. August 2025
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Inhalt:

Dauer & Bezahlung

 

 

Wann und wie lange können Sie einen Praxisaufenthalt absolvieren?

 

Der Praxisaufenthalt an einer Bilingualen Schule bzw. an einer Kooperationsschule kann im Wintersemester als auch im Sommersemester gemacht werden. Der genaue Zeitraum wird von Ihnen direkt mit der Gastschule vereinbart.

 

Der Aufenthalt beträgt eine Woche.

 

 

Wie funktionieren Bezahlung und Versicherung?

 

Während Ihres Praxisaufenthalts an Bilingualen Schulen oder Kooperationsschulen nehmen Sie einen Sonderurlaub bei aufrechten Bezügen in Anspruch. Mit dem offiziellen Entsendungsschreiben stellen Sie auf dem Dienstweg einen Dienstreiseantrag (ohne Kosten). Der Sozialversicherungsschutz in Österreich bleibt aufrecht.

 

Sollten die Zielländer im Förderungsbereich von Erasmus+ (CZ, HU, SK, TK) liegen, sind die Schulen der erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber verpflichtet, fristgerecht beim OeAD um eine Erasmus+-Akkreditierung anzusuchen oder ein Short Term Project einzureichen. Eine weitere Möglichkeit ist die Teilnahme an einem Konsortiumsprojekt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

 

Bei Bewerberinnen und Bewerbern für Länder, für die nicht um Erasmus+-Förderung angesucht werden kann, werden Reise- und Unterkunftskosten über das Team weltweit unterrichten (OeAD - Abteilung Auslandsstandorte und Sprache) abgewickelt.

 

 

 


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Bundesministerium für Bildung

Minoritenplatz 5
1010 Wien

 

Abteilung III/8 - Bilaterale internationale Angelegenheiten Bildung; Weltweit Unterrichten;
Holocaust-Education/Erinnerungspolitik – international; Nationale Strategie gegen Antisemitismus


Allgemeine Fragen zu Bewerbung und Vermittlung

Kerime Dölen-Erbay
T +43 1 53120 5532

kerime.doelen-erbay@bmb.gv.at


Pädagogische Angelegenheiten

MMMag. Klaus Redl, BA MA
T +43 1 53120 4821

klaus.redl@bmb.gv.at

https://www.weltweitunterrichten.at/
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