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Wie lange kann ich an eine Europäische Schule entsandt werden? |
Eine Auslandsverwendung an einer Europäischen Schule beginnt mit einer zweijährigen Entsendung, die immer um zwei Jahre verlängert werden kann. Die Höchstdauer der Auslandsverwendung sind neun Jahre. Danach ist eine mindestens einjährige Rückkehr an eine österreichische Schule vorgesehen, bevor wieder eine Auslandsentsendung möglich ist.
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Was passiert mit meinem österreichischen Dienstverhältnis während der Entsendung an eine Europäische Schule? |
Lehrkräfte, die an eine Europäische Schule entsendet werden, werden als Subventionslehrkräfte bezeichnet und von Seiten ihrer Dienstbehörde an die jeweilige Auslandsschule dienstzugeteilt, d.h. ihr öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis bleibt aufrecht. Nach der Rückkehr nach Österreich ist die Weiterverwendung an einer österreichischen Schule bei einem unbefristeten Dienstverhältnis garantiert.
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Was verdiene ich an einer Europäischen Schule? |
Zusätzlich zur Inlandsbesoldung erhalten Subventionslehrkräfte eine Auslandszulage und einen Wohnkostenzuschuss. Auch die Übersiedlungskosten werden weitgehend übernommen. Für Ehepartner/innen bzw. eingetragene Partner/innen und Kinder gibt es unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten (z.B. Schulgeldübernahme). Detaillierte standortspezifische Informationen bietet das Referat für Dienst- und Besoldungsrecht II/13a des BMBWF.
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Wie bin ich während der Auslandsverwendung versichert? |
Die Sozialversicherung bleibt wie in Österreich aufrecht.
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Kann ich während meiner Auslandsverwendung ein Sabbatical in Anspruch nehmen? |
Nein, das ist nicht möglich. Allerdings dürfen Sie während Ihres Aufenthalts ein Sabbatical für die Zeit danach beantragen.
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Noch Fragen offen?
Dann nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf! Wir helfen gerne weiter.
Dienst- und Besoldungsrecht
ADir. Robert Fittner
T +43 1 53120 3302
robert.fittner@bmbwf.gv.at