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Wann erfolgen die Ausschreibungen? |
Meist im Spätherbst für das folgende Schuljahr (Ende der Bewerbungsfrist im Jänner), mit einer eventuellen zweiten Ausschreibungsrunde im Februar.
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Kann ich mich bewerben, obwohl ich derzeit nicht an einer österreichischen Schule arbeite? |
Nein, denn unbedingte Voraussetzung für eine Bewerbung für eines der Bildungsprojekte ist ein aufrechtes Dienstverhältnis an einer österreichischen Bildungsdirektion.
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Ist eine Bewerbung mit befristetem Dienstverhältnis möglich? |
Grundsätzlich werden Bewerbungen mit unbefristetem Dienstverhältnis bevorzugt, weil diese länger an eine Auslandsschule dienstzugeteilt werden können. Befristete Dienstverhältnisse bedeuten eine kürzere Entsendedauer und keine gesicherte Rückkehr an eine österreichische Schule, wenn das Vertragsverhältnis endet. Bewerbungen mit befristeten Dienstverhältnissen können daher nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden.
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Werden für die Bewerbung die Sprachkenntnisse des jeweiligen Gastlandes vorausgesetzt? |
Nein, Sprachkenntnisse sind keine Voraussetzung für eine Bewerbung. Grundkenntnisse der Landessprache aber sind aber von Vorteil.
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Ich habe nicht die österreichische Staatsbürgerschaft, kann ich mich trotzdem bewerben? |
Eine Bewerbung ist für alle Lehrenden möglich, die ein aufrechtes Dienstverhältnis an einer österreichischen Bildungsdirektion aufweisen, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft.
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Kann ich mich nur für ein Jahr bewerben? |
Nein, eine Bewerbung ist nur für zwei Jahre möglich. Danach kann die Auslandsverwendung alle zwei Jahre (bis längstens acht Jahre) verlängert werden.
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Kann ich mich auch außerhalb der Bewerbungsfrist bewerben? |
Eine Bewerbung auf eine spezifische Ausschreibung ist nur innerhalb der Bewerbungsfrist möglich. Sie haben aber jederzeit die Möglichkeit, eine Initiativbewerbung einzureichen, die in Evidenz gehalten wird.
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Welche Unterlagen benötige ich für eine Bewerbung? |
Sie benötigen für eine Bewerbung:
Die Beurteilung durch das zuständige Schulaufsichtsorgan (für Lehrkräfte im Schuldienst) erfolgt durch die jeweils zuständige Schulbehörde und wird von dort direkt an das BMBWF übermittelt.
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Muss ich für das ärztliche Gesundheitsattest zum Amtsarzt gehen? |
Sie können sich das Attest von jeder praktischen Ärztin/jedem praktischen Arzt ausstellen lassen. Das ärztliche Attest soll nicht älter als 3 Monate sein.
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Welche Untersuchungen brauche ich für das ärztliche Gesundheitsattest? |
Für die Bewerbung reicht ein Befund über den physischen und psychischen Gesundheitszustand.
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Welche Unterlagen benötige ich, damit ich meine Bewerbung einreichen kann? |
Sie benötigen für eine Bewerbung:
Die Beurteilung durch das zuständige Schulaufsichtsorgan (für Lehrkräfte im Schuldienst) erfolgt durch die jeweils zuständige Schulbehörde und wird von dort direkt an das BMBWF übermittelt.
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Wie muss die Bewerbung eingereicht werden? |
Die Bewerbung muss sowohl online auf der Bewerbungsplattform von www.weltweitunterrichten.at als auch auf dem Dienstweg eingereicht werden. WICHTIG Um online einreichen zu können, müssen Sie Ihre Bewerbung komplett abgeschlossen haben. Dokumente können nur in pdf-Format hochgeladen werden. Klicken Sie nach Fertigstellung der Bewerbung in der Navigation unter Bewerbungsdaten auf „Bewerbung einreichen“. Den Button zum Einreichen finden Sie unterhalb Ihrer Daten.
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Wie bewerbe ich mich im Dienstweg? |
Neben der Online-Bewerbung auf www.weltweitunterrichten.at reichen Lehrkräfte im Dienst den Ausdruck ihrer Bewerbung zusätzlich per Post/Email im Dienstweg über die Direktion ihrer Stammschule und weiter über die Dienstbehörde beim BMBWF ein. Die Adresse lautet:
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung Abteilung Österreichisches Auslandsschulwesen z.Hd. ADir. RgR Robert Fittner Minoritenplatz 5 1010 Wien
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Wann muss die Bewerbung spätestens eingereicht werden? |
Die Bewerbungsfrist wird eingehalten, wenn sie a) am Tag der Bewerbungsfrist bis 24.00 auf der Bewerbungsplattform von www.weltweitunterrichten.at hochgeladen wurde und b) mit dem Poststempel (bzw. dem Datum des Emails) übereinstimmt, mit dem der Dienstweg beginnt. |
Noch Fragen offen?
Dann nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf! Wir helfen gerne weiter.
Dienst- und Besoldungsrecht
ADir. Robert Fittner
T +43 1 53120 3302
robert.fittner@bmbwf.gv.at
Pädagogische Angelegenheiten
Dr.in Andrea Dorner
T +43 1 53120 3626
andrea.dorner@bmbwf.gv.at