Montag 1. September 2025
Seitenbereiche:
  • zum Inhalt [Alt+0]
  • zum Hauptmenü [Alt+1]

  • weLTweIT UNTeRRICHTeN
  • Projekte
    • Concordia
  • Dauer, Bezahlung & Versicherung
  • Zielgruppe & Bewerbung
  • FAQ
    • Bewerbung
    • Auswahl & Vermittlung
    • Vorbereitung
    • Aufenthalt
    • Rückkehr
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Newsletter Anmeldung
Weltweit unterrichten ›
  • Home
  • Programme
    • Sprachassistenz
      • Sprachassistenz international
      • Sprachassistenz in Österreich
    • Austria Schulnetzwerk
      • Kurzzeitprogramme
        • Hospitationspraktikum
        • Praxis an österreichischen Auslandsschulen
        • Praxis an bilingualen Schulen und Kooperationsschulen
      • Österreichische Auslandsschulen
      • Weitere Auslandsschulen
        • Europäische Schulen
        • Bilinguale Schulen
        • Bildungsprojekte
      • Bildungsbeauftragte
    • Deutsch als Fremdsprache
      • Kultur und Sprache
  • Newsletter
  • News & Termine
  • A: Schriftgröße: normal
  • A: Schriftgröße: groß
  • A: Schriftgröße: sehr groß
  • : Weiß auf Schwarz
Login
Passwort vergessen registrieren
Hauptmenü:
  • Projekte
    • Concordia
  • Dauer, Bezahlung & Versicherung
  • Zielgruppe & Bewerbung
  • FAQ
    • Bewerbung
    • Auswahl & Vermittlung
    • Vorbereitung
    • Aufenthalt
    • Rückkehr

Inhalt:

Dauer, Bezahlung & Versicherung

 

 

Wie lange können Sie in einem Bildungsprojekt mitarbeiten?

 

In der Regel zunächst für 2 Jahre, Verlängerungsmöglichkeit bis zu maximal 8 Jahren.

 

 

 

Wie funktionieren Bezahlung und Versicherung?

 

Über das BMB ins Ausland entsandte Lehrkräfte werden als Subventionslehrkräfte bezeichnet. Die Stellen für Lehrkräfte in den Bildungsprojekten werden durch Österreich finanziert, die Lehrkräfte stehen auch während ihrer Entsendung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis mit entsprechenden Auslandszulagen.

 

Die Besoldung der Lehrkräfte in den Bildungsprojekten erfolgt nach österreichischen Vorschriften. Bei einem bestehenden unbefristeten Dienstverhältnis in Österreich bleibt dieses weiterhin aufrecht – eine Rückkehr nach Österreich ist somit gesichert.

 

Neben der Inlandsbesoldung erhalten Subventionslehrkräfte eine Auslandszulage und je nach Standort bzw. Familienstand auch noch weitere zusätzliche gesetzlich vorgesehene Zahlungen. Auch für angemessene Wohnmöglichkeit im Ausland wird durch einen Wohnkostenzuschuss gesorgt.

 

Der Sozialversicherungsschutz bleibt wie in Österreich aufrecht, Übersiedlungskosten werden weitgehend übernommen. Für Ehepartner/innen bzw. eingetragene Partner/innen und Kinder gibt es unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten (z.B. Schulgeldübernahme).

MEHR IN UNSEREN FAQ

  • Bewerbung
  • Auswahl & Vermittlung
  • Vorbereitung
  • Aufenthalt
  • Rückkehr

nach oben springen
Footermenü:
  • Projekte
  • Dauer, Bezahlung & Versicherung
  • Zielgruppe & Bewerbung
  • FAQ

Footermenü 2:
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Newsletter Anmeldung
Cookie-Einstellungen

Bundesministerium für Bildung

Minoritenplatz 5
1010 Wien


Dienst- und Besoldungsrecht

Abteilung II/13 - Personalvollzug des lehrenden Personals der Pädagogischen Hochschulen, Zentrallehranstalten und Auslandsschulen

ADir. Robert Fittner
T +43 1 53120 3302

robert.fittner@bmb.gv.at


Pädagogische Angelegenheiten

Abteilung III/8 - Bilaterale internationale Angelegenheiten Bildung; Weltweit Unterrichten;
Holocaust-Education/Erinnerungspolitik – international; Nationale Strategie gegen Antisemitismus

Dr.in Andrea Dorner
T +43 1 53120 3626

andrea.dorner@bmb.gv.at

https://www.weltweitunterrichten.at/
nach oben springen