Dauer, Bezahlung & Versicherung
Wie lange können Sie in einem Bildungsprojekt mitarbeiten?
In der Regel zunächst für 2 Jahre, Verlängerungsmöglichkeit bis zu maximal 8 Jahren.
Wie funktionieren Bezahlung und Versicherung?
Über das BMBWF ins Ausland entsandte Lehrkräfte werden als Subventionslehrkräfte bezeichnet. Die Stellen für Lehrkräfte in den Bildungsprojekten werden durch Österreich finanziert, die Lehrkräfte stehen auch während ihrer Entsendung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis mit entsprechenden Auslandszulagen.
Die Besoldung der Lehrkräfte in den Bildungsprojekten erfolgt nach österreichischen Vorschriften. Bei einem bestehenden unbefristeten Dienstverhältnis in Österreich bleibt dieses weiterhin aufrecht – eine Rückkehr nach Österreich ist somit gesichert.
Neben der Inlandsbesoldung erhalten Subventionslehrkräfte eine Auslandszulage und je nach Standort bzw. Familienstand auch noch weitere zusätzliche gesetzlich vorgesehene Zahlungen. Auch für angemessene Wohnmöglichkeit im Ausland wird durch einen Wohnkostenzuschuss gesorgt.
Der Sozialversicherungsschutz bleibt wie in Österreich aufrecht, Übersiedlungskosten werden weitgehend übernommen. Für Ehepartner/innen bzw. eingetragene Partner/innen und Kinder gibt es unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten (z.B. Schulgeldübernahme).