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Wie lange kann ich entsandt werden? |
Eine Auslandsverwendung beginnt mit einer zweijährigen Entsendung, die immer um zwei Jahre verlängert werden kann. Die Höchstdauer der Auslandsverwendung beträgt acht Jahre.
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Was passiert mit meinem österreichischen Dienstverhältnis während der Entsendung an eine Österreichische Auslandsschule? |
Lehrkräfte, die an ein Bildungsprojekt entsendet werden, werden als Subventionslehrkräfte bezeichnet und von Seiten ihrer Dienstbehörde an die jeweilige Auslandsschule dienstzugeteilt, d.h. ihr öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis bleibt aufrecht. Nach der Rückkehr nach Österreich ist die Weiterverwendung an einer österreichischen Schule bei einem unbefristeten Dienstverhältnis garantiert.
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Was verdiene ich während meiner Entsendung? |
Zusätzlich zur Inlandsbesoldung erhalten Subventionslehrkräfte eine Auslandszulage und einen Wohnkostenzuschuss. Auch die Übersiedlungskosten werden weitgehend übernommen. Für Ehepartner/innen bzw. eingetragene Partner/innen und Kinder gibt es unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten (z.B. Schulgeldübernahme). Detaillierte standortspezifische Informationen bietet das Referat für Dienst- und Besoldungsrecht II/13a des BMBWF.
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Wie bin ich während der Auslandsverwendung versichert? |
Die Sozialversicherung bleibt wie in Österreich aufrecht.
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Kann ich während meiner Auslandsverwendung ein Sabbatical in Anspruch nehmen? |
Nein, das ist nicht möglich. Allerdings dürfen Sie während Ihres Aufenthalts ein Sabbatical für die Zeit danach beantragen.
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Noch Fragen offen?
Dann nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf! Wir helfen gerne weiter.
Dienst- und Besoldungsrecht
ADir. Robert Fittner
T +43 1 53120 3302
robert.fittner@bmbwf.gv.at
Pädagogische Angelegenheiten
Dr.in Andrea Dorner
T +43 1 53120 3626
andrea.dorner@bmbwf.gv.at