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Wie lange kann ich entsandt werden?
Eine Auslandsverwendung beginnt mit einer zweijährigen Entsendung, die immer um zwei Jahre verlängert werden kann. Die Höchstdauer der Auslandsverwendung beträgt acht Jahre.
Was passiert mit meinem österreichischen Dienstverhältnis während der Entsendung an eine Österreichische Auslandsschule?
Lehrkräfte, die an ein Bildungsprojekt entsendet werden, werden als Subventionslehrkräfte bezeichnet und von Seiten ihrer Dienstbehörde an die jeweilige Auslandsschule dienstzugeteilt, d.h. ihr öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis bleibt aufrecht. Nach der Rückkehr nach Österreich ist die Weiterverwendung an einer österreichischen Schule bei einem unbefristeten Dienstverhältnis garantiert.
Was verdiene ich während meiner Entsendung?
Zusätzlich zur Inlandsbesoldung erhalten Subventionslehrkräfte eine Auslandszulage und einen Wohnkostenzuschuss. Auch die Übersiedlungskosten werden weitgehend übernommen. Für Ehepartner/innen bzw. eingetragene Partner/innen und Kinder gibt es unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten (z.B. Schulgeldübernahme). Detaillierte standortspezifische Informationen bietet das Referat für Dienst- und Besoldungsrecht II/13a des BMBWF.
Wie bin ich während der Auslandsverwendung versichert?
Die Sozialversicherung bleibt wie in Österreich aufrecht.
Kann ich während meiner Auslandsverwendung ein Sabbatical in Anspruch nehmen?
Nein, das ist nicht möglich. Allerdings dürfen Sie während Ihres Aufenthalts ein Sabbatical für die Zeit danach beantragen.
Noch Fragen offen?
Dann nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf! Wir helfen gerne weiter.
Dienst- und Besoldungsrecht
ADir. Robert Fittner
T +43 1 53120 3302
robert.fittner@bmbwf.gv.at
Pädagogische Angelegenheiten
Dr.in Andrea Dorner
T +43 1 53120 3626
andrea.dorner@bmbwf.gv.at
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