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OER-Materialien

 

Herzlich willkommen auf der Kultur und Sprache Materialienplattform. 

 

Unsere OER Plattform bietet Deutschlehrenden weltweit methodisch und inhaltlich innovative Materialien zur Vermittlung von Deutsch als Fremdsprache. Die niederschwellig umsetzbaren Unterrichtssequenzen von 15-45 Minuten Umsetzungsdauer eröffnen zeitgemäße Perspektiven auf Österreich und setzen die Ziele kulturreflexiven Lernens und des DACH-Prinzips in der Praxis um. Sie sind v.a. für die Arbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen konzipiert.

 

Creative Commons Lizenzvertrag

 

Alle originären Inhalte auf dieser Website sind, soweit nichts anderes vermerkt ist, urheberrechtlich geschützt und lizenziert unter der Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International Lizenz. 

 

Die Materialien in dieser Datenbank verweisen oft auf Websites von Drittanbietern. Sollte durch Änderungen auf diesen Websites ein Link in unseren Unterrichtsmaterialien nicht mehr funktionieren, ersuchen wir Sie um eine kurze Rückmeldung an kulturundsprache@oead.at.

 


Sie gestalten gerne Unterrichtsmaterialien? Wir suchen Autorinnen und Autoren für die "Kultur und Sprache" OER-Plattform!

Mehr Informationen finden Sie in der Ausschreibung. 

 

Inhalt:
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CC-BY SA 4.0

© Brigitte Stückler-Sturm
Ich darf, du darfst - Jugendschutz in Osterreich
CC-BY SA 4.0

Ich darf, du darfst - Jugendschutz

Was dürfen Jugendliche in Österreich? Was dürfen sie nicht? Anhand einer Rechtechart für Jugendliche werden die Jugendschutzgesetze in Salzburg, Österreich mit den Gesetzen im Land der Lernenden verglichen (Recherchearbeit und geleitete Diskussion).

07.09.2021
von Brigitte Stückler-Sturm

Creative Commons Lizenzvertrag

Alle originären Inhalte auf dieser Website sind, soweit nichts anderes vermerkt ist, urheberrechtlich geschützt und lizenziert unter der Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International Lizenz.

Globale Lernziele


  • Die Lernenden kennen die Jugendschutzgesetze in Österreich.
  • Die Lernenden vergleichen Jugendschutzgesetze mit anderen Ländern.
Anmerkungen
Anmerkungen

Jugendschutzgesetze sind in Österreich eine Sache der Länder. Das bedeutet, dass es zwischen den einzelnen Bundesländern zu Abweichungen kommen kann. Die meisten Teilbereiche sind jedoch in allen Bundesländern gleich geregelt.


5-10 min

Feinlernziele

Die Lernenden stellen Vermutungen an, was „Jugendschutz“ bedeuten könnte.

Umsetzung

 Die Lernenden stellen Vermutungen an. Die Lehrperson ergänzt und erklärt den Begriff „Jugendschutz“.

Zusatz Informationen
Jugendschutz: was könnte das sein? Anmerkungen

Die Lernenden stellen Vermutungen über das Wort Jugendschutz und die Bilder an. Dann erklärt die Lehrperson: Das Jugendschutzgesetz regelt Ver- und Gebote für Jugendliche bis 18. Unter dieses Gesetz fallen Regelungen zu den Ausgehzeiten, zu Nikotin- und Alkoholkonsum, zu Mediennutzung, zu Reisen, etc.


Arbeitsblatt Jugendschutz

Brigitte Stückler-Sturm

CC BY-SA 4.0


10-15 min

Feinlernziele

Die Lernenden sammeln Informationen zum Thema Jugendschutzgesetze und vervollständigen die Sätze.

Umsetzung

Die Lernenden recherchieren zu den Jugendschutzgesetzen in ihrem eigenen Land und vervollständigen dann die Sätze auf dem Arbeitsblatt. Anschließend werden die Ergebnisse kurz präsentiert.

Zusatz Informationen
Jugendschutz in deinem Land Anmerkungen

In dieser Übung setzen sich die Lernenden mit den Gesetzen in ihrem Land auseinander.


Arbeitsblatt Jugendschutz

Brigitte Stückler-Sturm

CC BY-SA 4.0


15-25 min

Feinlernziele

Die Lernenden entnehmen einem Sachtext Informationen.

Umsetzung

Die Lernenden lesen den Informationstext und kreuzen die richtigen Antworten an. Nach der Kontrolle im Plenum diskutieren die Lernenden mit der Lehrperson über die Unterschiede im Jugendschutz.

Zusatz Informationen
Recherchiere: Was dürfen Jugendliche in Salzburg, Österreich? Anmerkungen

In dieser Übung setzen sich die Lernenden mit den Regelungen in Österreich auseinander. Im Gespräch zwischen Lehrperson und Lernenden werden dann Fragen gestellt: Wo unterscheidet sich das Jugendschutzgesetz? Wo ist es ähnlich? Welche Gesetze würdet ihr als streng, welche als locker bezeichnen?


Arbeitsblatt Jugendschutz

Brigitte Stückler-Sturm

CC BY-SA 4.0

Sprachniveau A2 Dauer alter
Fertigkeit(en)

Fertigkeit(en) Sprechen Schreiben Lesen


Themen

Reisen / Länder Gesellschaft / Politik Alltag


Ausstattung

Internetfähiges Gerät für Lehrperson Internetfähiges Gerät für Lernende

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Bundesministerium für Bildung

Minoritenplatz 5
1010 Wien

 

Abteilung Abteilung III/8 - Bilaterale internationale Angelegenheiten Bildung; Weltweit Unterrichten;

Holocaust-Education/Erinnerungspolitik – international; Nationale Strategie gegen Antisemitismus

 

MMMag. Klaus Redl, BA MA

T +43 1 53120 4821
klaus.redl@bmb.gv.at

 

 

 

OeAD – Agentur für Bildung und Internationalisierung

Abteilung Auslandsstandorte und Sprache

Programm Kultur und Sprache

Standort: Universitätsstraße 5
1010 Wien

 

kulturundsprache@oead.at

 

Dr.in Astrid Postl, MA

T +43 1 534 08 518

 

Mag.a Katrin Havlicek-Rosenauer

T +43 1 534 08 511

 

 

https://www.weltweitunterrichten.at/
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