Dauer, Bezahlung & Versicherung
Wie lange können Sie als Bildungsbeauftragte/r tätig sein?
Zunächst für die Dauer von einem Jahr, es besteht allerdings die Möglichkeit, die Tätigkeit bis zu max. 5 bzw. 8 Jahre zu verlängern, abhängig vom bestehenden Vertragsverhältnis.
Wie funktionieren Bezahlung und Versicherung?
Die Entlohnung erfolgt nach österreichischen besoldungsrechtlichen Vorschriften. Zusätzlich erhalten Bildungsbeauftragte eine Auslandszulage. Auch für angemessene Wohnmöglichkeit im Ausland wird durch einen Wohnkostenzuschuss gesorgt, Übersiedlungskosten werden weitgehend übernommen.
Der Sozialversicherungsschutz bleibt wie in Österreich aufrecht.
Für Lehrerinnen und Lehrer, die sich bereits im Schuldienst befinden, bleiben alle Rechte, die von der Dauer des Dienstverhältnisses abhängen, sowie der Arbeitsplatz im Inland gewahrt.
Bildungsbeauftragte mit einer anderen Ausbildung als Lehramt erhalten einen befristeten Sondervertrag (jeweils für 1 Jahr mit Verlängerungsmöglichkeit).