Montag 15. September 2025
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Inhalt:

Dauer, Bezahlung & Versicherung

 

 

Wie lange können Sie als Bildungsbeauftragte/r tätig sein?

 

Zunächst für die Dauer von einem Jahr, es besteht allerdings die Möglichkeit, die Tätigkeit bis zu max. 5  bzw. 8 Jahre zu verlängern, abhängig vom bestehenden Vertragsverhältnis.

 

 

 

Wie funktionieren Bezahlung und Versicherung?

 

Die Entlohnung erfolgt nach österreichischen besoldungsrechtlichen Vorschriften. Zusätzlich erhalten Bildungsbeauftragte eine Auslandszulage. Auch für angemessene Wohnmöglichkeit im Ausland wird durch einen Wohnkostenzuschuss gesorgt, Übersiedlungskosten werden weitgehend übernommen.

 

Der Sozialversicherungsschutz bleibt wie in Österreich aufrecht.

 

Für Lehrerinnen und Lehrer, die sich bereits im Schuldienst befinden, bleiben alle Rechte, die von der Dauer des Dienstverhältnisses abhängen, sowie der Arbeitsplatz im Inland gewahrt.

 

Bildungsbeauftragte mit einer anderen Ausbildung als Lehramt erhalten einen befristeten Sondervertrag (jeweils für 1 Jahr mit Verlängerungsmöglichkeit).


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Bundesministerium für Bildung

Minoritenplatz 5
1010 Wien


Dienst- und Besoldungsrecht

Abteilung II/13 - Personalvollzug des lehrenden Personals der Pädagogischen Hochschulen, Zentrallehranstalten und Auslandsschulen

ADir. Robert Fittner
T +43 1 53120 3302

robert.fittner@bmb.gv.at

 

Pädagogische Angelegenheiten

Abteilung III/8 - Bilaterale internationale Angelegenheiten Bildung; Weltweit Unterrichten;
Holocaust-Education/Erinnerungspolitik – international; Nationale Strategie gegen Antisemitismus

Frida Sagmeister, BA MA

T +43 1 53120 2888

frida.sagmeister@bmb.gv.at

 

 

Allgemeine Fragen zu Bewerbung und Vermittlung

OeAD – Agentur für Bildung und Internationalisierung

Abteilung Auslandsstandorte und Sprache

Programm weltweit unterrichten - Bildungsbeauftragte

Standort: Universitätsstraße 5
1010 Wien

 

Mag.a Katrin Havlicek-Rosenauer

T +43 1 53408-511

katrin.havlicek-rosenauer@oead.at

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