Die Besoldung der Lehrer/innen an diesen Auslandsschulen erfolgt nach österreichischen Vorschriften. Bei einem bestehenden unbefristeten Dienstverhältnis in Österreich bleibt dieses weiterhin aufrecht – eine Rückkehr nach Österreich ist somit gesichert.
Neben der Inlandsbesoldung erhalten Subventionslehrkräfte eine Auslandszulage und je nach Standort bzw. Familienstand auch noch weitere zusätzliche Zahlungen. Auch für angemessene Wohnmöglichkeit im Ausland wird durch einen Wohnkostenzuschuss gesorgt.
Der Sozialversicherungsschutz bleibt wie in Österreich aufrecht, Übersiedlungskosten werden weitgehend übernommen. Für Ehepartner/innen und Kinder gibt es unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten (z.B. Schulgeldübernahme).
Eine Sonderform sind die bilingualen Schulen in Ungarn, der Slowakei und Tschechien – hier gibt es einige Lehrkräfte, die in Mitverwendung dort unterrichten, d.h. sie sind gleichzeitig in Grenznähe an einer österreichischen Schule tätig. Diese Lehrkräfte pendeln an den ausländischen Dienstort und erhalten ihre Inlandsbesoldung sowie eine Fahrtkostenpauschale.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Abteilung Österreichisches Auslandsschulwesen
Schreyvogelgasse 2
1010 Wien