Auf Grund einer Vereinbarung mit dem Deutschen Schulamt der Autonomen Provinz Bozen/Südtirol und in Kooperation mit der Bildungsdirektion für Tirol hatten Absolventinnen und Absolventen eines universitären Lehramtsstudiums ohne Unterrichtspraktikum bis 31. August 2019 die Möglichkeit, am Lehrer/innenvermittlungsprogramm „Lehren und Lernen in Südtirol“ teilzunehmen.
Die Übergangsbestimmungen im Zusammenhang mit der Einführung der „PädagogInnenbildung NEU“ bzw. der Neuregelung im Dienstrecht „Pädagogischer Dienst“ stellen sicher, dass Absolventinnen und Absolventen des bisherigen (alten) Lehramts-Diplomstudiums, welche das Unterrichtspraktikum nicht mehr absolvieren konnten, ab dem 1. September 2019 durch das genannte Studium allein die Anstellungserfordernisse für eine Einreihung in die Entlohnungsgruppe pd erfüllen.
D.h. mit dem Auslaufen des Unterrichtspraktikums in Österreich ist eine Weiterführung des Programms "Lehren und Lernen in Südtirol" für die Erlangung des Berufsqualifikation als Lehrperson in Österreich (Lehrbefähigung) nicht mehr erforderlich.
Die direkte Aufnahme in den Schuldienst in Südtirol erfolgt auf der Grundlage der Eintragung in die Landes- und/oder Schulranglisten. Dafür ist nach wie vor die akademische Anerkennung des Studientitels aufgrund des Notenwechsels bzw. die Anerkennung der Berufsqualifikation im Sinne der Richtlinie 2005/36/EG erforderlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Deutschen Bildungsdirektion in Südtirol: http://www.provinz.bz.it/bildung-sprache/deutschsprachige-schule/bildungsverwaltung/lehrpersonen-grund-mittel-oberschulen.asp
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Abteilung Österreichisches Auslandsschulwesen
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