ACHTUNG: Der Brexit hat auch auf das Sprachassistenzprogramm Auswirkungen. Betroffen sind vor allem die Bereiche Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sowie Versicherungskosten. Derzeit (Stand Oktober 2020) müssen Bewerber*innen mit Mehrkosten in der Höhe von ca. 1.000,- Pfund rechnen.
Unter Umständen kann es auch zu einer Änderung bei der Tätigkeitsdauer kommen.
Informationen zum Land
England und Wales
Schultyp
Sekundarbereich, selten Primarbereich
Stellenanzahl
10-30 (abhängig von den Anfragen der britischen Schulen)
Tätigkeitsdauer
voraussichtlich 8 Monate
(1. Oktober bis 31. Mai)
Beschäftigungsausmaß
Das Beschäftigungsausmaß ist von den Schulen abhängig, beträgt aber in der Regel 12 bis 18 Unterrichtseinheiten an 1 bis 3 Schulen. Der Stundenplan wird von der Schule/den Schulen vorgegeben.
Verdienst und Einkommenssteuer
Für eine 12-Stunden-Woche erhalten Sprachassistentinnen und -assistenten in England und Wales folgendes monatliche Bruttoeinkommen, das am Ende des Monats ausgezahlt wird:
England (außer London) und Wales: ca. £914.05
Inner London: £1,150. 39
Outer London: £1,085.75
London fringe areas: £974.65
Von diesem Brutto-Gehalt werden Sozialbeiträge und der Beitrag für die Pensionsversicherung abgezogen.
Solange das jährliche Einkommen in UK unter Pfund 12.500,- liegt, muss in UK keine Einkommenssteuer bezahlt werden. Ob das britische Gehalt in Österreich versteuert werden muss und welche Unterlagen dafür notwendig sind, muss individuell mit dem österreichischen Finanzamt (Abteilung für internationales Steuerrecht) geklärt werden. Leider gibt es hier keine allgemein gültige Regelung.
Sprachassistentinnen und-assistenten, die in UK tätig sind, haben ein befristetes Dienstverhältnis mit der Schule, über das sie kranken-, sozial- und pensionsversichert sind. Die entsprechenden Beiträge werden vom Gehalt abgezogen.
Die Dienstaufsicht liegt bei der gastgebenden Schule.
Administratives vor Ort
Sprachassistentinnen und -assistenten, die in England und Wales eingesetzt werden, benötigen zu Beginn der Tätigkeit einen Criminal Record Check, der erst vor Ort gemacht werden kann.
Die Schule entscheidet, welche Art von „Check“ benötigt wird, und ist bei diesem Prozedere auch behilflich.
Mit der Schule muss auch abgeklärt werden, ob bei Antritt der Stelle ein aktueller Strafregisterbescheid (normal und/oder für Kinder- und Jugendfürsorge) aus Österreich notwendig ist.
Nordirland
Schultyp
Sekundarbereich
Stellenanzahl
1-2 (abhängig von den Anfragen der britischen Schulen)
Tätigkeitsdauer
voraussichtlich 9 Monate
(1. September bis 31. Mai)
Beschäftigungsausmaß
Das Beschäftigungsausmaß ist von den Schulen abhängig, beträgt aber in der Regel 12 bis 18 Unterrichtseinheiten an 1 bis 3 Schulen. Der Stundenplan wird von der Schule/den Schulen vorgegeben.
Verdienst und Einkommenssteuer
Für eine 12-Stunden-Woche erhalten Sprachassistentinnen und -assistenten in Nordirland ein monatliches Bruttoeinkommen in der Höhe von ca. £914.05, das am Ende des Monats ausgezahlt wird. Von diesem Brutto-Gehalt werden Sozialbeiträge und der Beitrag für die Pensionsversicherung abgezogen.
Solange das jährliche Einkommen in UK unter Pfund 12.500,- liegt, muss in UK keine Einkommenssteuer bezahlt werden. Ob das britische Gehalt in Österreich versteuert werden muss und welche Unterlagen dafür notwendig sind, muss individuell mit dem österreichischen Finanzamt (Abteilung für internationales Steuerrecht) geklärt werden. Leider gibt es hier keine allgemein gültige Regelung.
Dienstrechtliche Stellung und Versicherung
Sprachassistentinnen und-assistenten, die in Nordirland tätig sind, haben ein befristetes Dienstverhältnis mit der Schule, über das sie kranken-, sozial- und pensionsversichert sind. Die entsprechenden Beiträge werden vom Gehalt abgezogen.
Die Dienstaufsicht liegt bei der gastgebenden Schule.
Administratives vor Ort
Sprachassistentinnen und -assistenten, die in Nordirland eingesetzt werden, benötigen zu Beginn der Tätigkeit einen Criminal Record Check, der erst vor Ort gemacht werden kann.
Die Schule entscheidet, welche Art von „Check“ benötigt wird, und ist bei diesem Prozedere auch behilflich.
Mit der Schule muss auch abgeklärt werden, ob bei Antritt der Stelle ein aktueller Strafregisterbescheid (normal und/oder für Kinder- und Jugendfürsorge) aus Österreich notwendig ist.
Schottland
Schultyp
Sekundarbereich, selten Primarbereich
Stellenanzahl
0-1 (abhängig von den Anfragen der britischen Schulen)
Tätigkeitsdauer
voraussichtlich 9 Monate
(1. September bis 31. Mai)
Beschäftigungsausmaß
Das Beschäftigungsausmaß ist von den Schulen abhängig, beträgt aber in der Regel ca. 12 bis 18 Unterrichtseinheiten an 1, 2 oder 3 Schulen. Der Stundenplan wird von der Schule/den Schulen vorgegeben.
Verdienst und Einkommenssteuer
Für eine 12-Stunden-Woche erhalten Sprachassistentinnen und -assistenten in Schottland ein monatliches Bruttoeinkommen in der Höhe von ca. £914.05, das am Ende des Monats ausgezahlt wird. Von diesem Brutto-Gehalt werden Sozialbeiträge und der Beitrag für die Pensionsversicherung abgezogen.
Solange das jährliche Einkommen in UK unter Pfund 12.500,- liegt, muss in UK keine Einkommenssteuer bezahlt werden. Ob das britische Gehalt in Österreich versteuert werden muss und welche Unterlagen dafür notwendig sind, muss individuell mit dem österreichischen Finanzamt (Abteilung für internationales Steuerrecht) geklärt werden. Leider gibt es hier keine allgemein gültige Regelung.
Dienstrechtliche Stellung und Versicherung
Sprachassistentinnen und-assistenten, die in Schottland tätig sind, haben ein befristetes Dienstverhältnis mit der Schule, über das sie kranken-, sozial- und pensionsversichert sind. Die entsprechenden Beiträge werden vom Gehalt abgezogen.
Die Dienstaufsicht liegt bei der gastgebenden Schule.
Administratives vor Ort
Sprachassistentinnen und -assistenten, die in Schottland eingesetzt werden, benötigen zu Beginn der Tätigkeit einen Criminal Record Check, der erst vor Ort gemacht werden kann.
Die Schule entscheidet, welche Art von „Check“ benötigt wird, und ist bei diesem Prozedere auch behilflich.
Mit der Schule muss auch abgeklärt werden, ob bei Antritt der Stelle ein aktueller Strafregisterbescheid (normal und/oder für Kinder- und Jugendfürsorge) aus Österreich notwendig ist.
Informationen zur Bewerbung
Bewerbungsvoraussetzungen
Bewerber/innen ohne Lehramt kommen automatisch auf die Warteliste und daher empfehlen wir, sich für ein anderes Land, z.B. Frankreich, zu bewerben.
Altersgrenze
Personen, die älter als 35 Jahre sind, können sich bewerben, werden aber als Sonderfälle behandelt. Über eine Aufnahme ins Programm entscheidet die Partnerorganisation bzw. die Schule.
Regionale Einsatzwünsche
Bei der Bewerbung können bzw. müssen 3 Regionen ausgewählt werden. Bitte beachten Sie die Gruppenzugehörigkeiten der einzelnen Regionen. Aus jeder Gruppe darf nur eine Region ausgewählt werden!
Seit November 2019 werden bei Bewerbungen für UK zwei aktuelle Empfehlungsschreiben verlangt.
Erst nach erfolgreicher Bewerbung: Die Schule, der Sie zugeteilt werden, könnte von Ihnen einen aktuellen Strafregisterauszug und vielleicht noch weitere Empfehlungsschreiben bzw. Referenzen verlangen.
Bewerbungsgespräch
15-minütiges Gespräch
Danke für dieses Angebot und die Möglichkeit im Ausland zu arbeiten. Es hat mir sehr viel Spaß gemacht und ich kann mir auch vorstellen in Zukunft wieder einmal im Ausland als Lehrperson zu arbeiten! Danke!
Barbara, SW England, UK 2019/20
Pädagogisch gesehen, denke ich, habe ich mir mehr oder etwas anderes erwartet. Ich habe viel über mich und meine Lehrerpersönlichkeit gelernt. Weniger über Methoden und Unterrichtsführung direkt.
Anna-Katharina, London, UK 2019/20
Meine Erwartungen wurden erfüllt, da ich unzählige Erfahrungen im Lehrerinnendasein sammeln konnte, die englische Kultur hautnah miterleben und sogar sehr sehr gute Freundschaften schließen konnte.
Elisabeth, West Midlands, UK 2019/20
Ich hätte gehofft mehr im tatsächlichen Unterricht eingesetzt zu werden und auch in anderen Fächern zu hospitieren. Teilweise sind die Sprachklassen sehr groß, da hätte ich sicher eine Unterstützung sein können.
Die Arbeit mit den Kindern selbst war aber sehr toll und auch der Vorbereitungsaufwand hat sich in Grenzen gehalten sodass viel Freizeit bleibt und man Land und Leute kennen lernen kann.
Andrea, North Ireland, UK 2019/20
Oft kommt es ganz anders als erwartet. Ich wollte nach London, kam nach Uppermill und machte das Beste daraus. Es war eine unvergessliche und tolle Erfahrung!!
Mein Aufenthalt war leider auf Grund der Corona-Situation von einem Tag auf den anderen vorbei. Es schmerzte, mich nicht verabschieden zu können, aber ich werde bestimmt zurückkehren und das nachholen!
Theresa, NW England, UK 2019/20
Danke! Ich bin unheimlich dankbar, dass ich die Möglichkeit hatte am Programm teilzunehmen und ohne den Erfahrungen die ich dieses Jahr gesammelt habe, wäre ich nicht die Person (und nicht die "Lehrerin") die ich heute bin!
Theresia, North Ireland, Großbritannien 2018/19
Ich bin sehr froh Teil dieses Programms gewesen zu sein und ich habe es genossen in England zu arbeiten und zu wohnen.