Saturday 6. March 2021
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Sprachassistenzprogramm
OeAD/Auslandsstandorte und Sprache
Standort: Universitätsstraße 5
1010 Wien

Mag.a Ulla Riesenecker
T +43 1 53408 516
E-Mail

Mag.a Brigitte Stockinger-Resch
T +43 1 53408 519
E-Mail



Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Abteilung Österreichisches Auslandsschulwesen
Concordiaplatz 1
1010 Wien

MR Mag. Stephan Neuhäuser
T +43 1 531 20 6016
E-Mail

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OeAD/Auslandsstandorte und Sprache
Standort: Universitätsstraße 5
1010 Wien

Mag.a Brigitte Stockinger-Resch
T +43 1 53408 519
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Inhalt:

Französischsprachige Schweiz

 

Informationen zum Land

 

Schultyp
gymnasiale und berufsbildende Schulen der Sekundarstufe II (Schüler/innen im Alter von ca. 15-20 Jahren) sowie im Bedarfsfall an Fachhochschulen
Stellenanzahl
2-5
Tätigkeitsdauer

in der Regel 10 Monate

(1. September bis 30. Juni)

Verdienst/Dotierung

brutto ca. CHF 3.200,- (empfohlenes Mindestgehalt, kantonal unterschiedlich, Stand 2020/21)

 

Der Lohn ist auf den Lebensunterhalt einer alleinstehenden Person ausgerichtet.

Eine Krankenversicherung in Österreich wird empfohlen.

 

Im Vergleich zu anderen Ländern ist die Entlohnung in der Schweiz wesentlich höher, da die Sprachassistentinnen und Sprachassistenten eine weit größere pädagogiche Freiheit und Eigenverantwortlichkeit als in anderen Ländern genießen und die Lebenserhaltungskosten in der Schweiz reativ hoch sind.

Dienstrechtliche Stellung
Die Anstellung des Sprachassistenten/der Sprachassistentin erfolgt durch die Schulleitung der Schweizer Gastschule oder durch die kantonale Behörde. Somit bestehen z.B. hinsichtlich Lohn, Ferien und Pensionskasse Unterschiede.

 

 

Informationen zur Bewerbung

 

Bewerbungsvoraussetzungen
Bewerber/innen ohne Lehramt kommen automatisch auf die Warteliste und daher empfehlen wir, sich für ein anderes Land, z.B. Frankreich, zu bewerben.
Altersgrenze
30 Jahre

Regionale Einsatzwünsche

Keine Regionenwahl möglich, es können allerdings regionale Präferenzen angegeben werden.
Sprachkenntnisse
Grundkenntnisse in Französisch notwendig, teilweise wird auch ein höheres Sprachniveau (B1, B2) verlangt.
Bewerbungsgespräch

Bewerber/innen werden nicht interviewt. Die Bewerbungsunterlagen werden an die Schweizer Partnerorganisation weitergeleitet, die die Kandidatinnen und Kandidaten auswählt.

 

 

Zuständigkeiten innerhalb des Programms

 

Allgemeines

Das Team von weltweit unterrichten ist nur auf österreichischer Seite vermittelnde Organisation und hat keine Informationen über die genauen Schulzuweisungen und auch keinen Kontakt zu den einzelnen Schulen im Gastland!

 

Partnerorganisation in der Schweiz:

 

movetia Austausch und Mobilität

https://www.movetia.ch

https://www.movetia.ch/programme/sprachassistenzprogramm/schweiz

 

Für ausführliche Informationen über das Bildungssystem in der Schweiz besuchen Sie die www.educa.ch und www.edk.ch.

Schulzuweisung und Kontaktaufnahme

Im Normalfall (Bewerbung innerhalb der Fristen bzw. Platzierung in der ersten Runde) sollten Sie bis Ende Juni Ihren genauen Einsatzort bzw. die Daten Ihrer Stammschule erfahren. Meistens ist damit der erste Kontakt mit der Schule verbunden.

 

Die koordinierende Programmstelle in der Schweiz betreut die Sprachassistentinnen und Sprachassistenten während ihrer Tätigkeit. So wird z.B. Beratung oder Mediation bei Schwierigkeiten im Konfliktfall angeboten. Das Ziel dieser Beratung ist es eine möglichst niederschwellige Problemlösung durch die direkt Beteiligten zu unterstützen.

 

Verlängerung der Assistenzzeit
Sollten Sie Ihre Sprachassistenz noch um ein zweites Jahr verlängern wollen, so stellen Sie einen Antrag auf Verlängerung direkt an die Schweizer Partnerorganisation Movetia (edith.funicello@movetia.ch) und in CC an das Team von weltweit unterrichten (sprachassistenz@oead.at). Da das Sprachassistenzprogramm in der Regel nur für die Dauer eines Jahres ausgelegt ist, werden Verlängerungsanträge nur dann bewilligt, wenn nicht genügend neue BewerberInnen zur Verfügung stehen. Dazu werden Sie vor dem Ende Ihrer Tätigkeit genaue Informationen erhalten.

 

 

Administrative Schritte in der Schweiz

 

Meldewesen

Sie benötigen für die Schweiz kein Visum, allerdings müssen Sie bei der Einreise im Besitz eines gültigen Reisedokuments sein (Pass oder Personalausweis), das über die Anstellungszeit in der Schweiz hinaus gültig ist. Falls notwendig zeigen Sie der Grenzpolizei Ihren Anstellungsvertrag bzw. Ihre Schulzuweisung.

 

Nach Einreise müssen Sie sich innerhalb von 14 Tage bei der Einwohnerkontrolle der Wohnortsgemeinde anmelden, auch wen Sie erst eine provisorische Unterkunft gefunden haben. Im Normalfall erhalten Sie eine für ein Jahr befristete Aufenthaltsbewilligung.

 

Bringen Sie für diese Anmeldung folgende Dokumente mit:

  • Ihren Pass (oder Identitätskarte)
  • eine Bestätigung Ihrer Krankenversicherung (welche beweist, dass Sie Mitglied einer anerkannten Krankenkasse sind)
  • den Nachweis Ihrer Anstellung (Anstellungsvertrag oder Anstellungsverfügung)
  • ein Passfoto
  • den Betrag von ca. CHF 100,-
  • den Mietvertrag Ihrer Unterkunft in der Schweiz

--> Abmeldung: Melden Sie sich vor Abreise bei den Gemeindebehörden Ihrer Wohngemeinde ab.

 

Dienstantritt

Dienstantritt ist in der Regel der 1. September. In manchen Fällen werden abweichende Daten vereinbart.

 

Mit der administrativ zuständigen Gastschule unterzeichnen Sie eine Vereinbarung, in der die Anstellungskonditionen sowie die Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien festgehalten sind. Enthält der Arbeitsvertrag keine abweichenden Bestimmungen, so haben Sprachassistentinnen und Sprachassistenten Anrecht auf die landesüblichen Schulferien.

 

Kranken- und Sozialversicherung

Die obligatorische Krankenversicherung wird nicht über den Arbeitgeber (bzw. als Lohnabzug) bezahlt, sonder Sie müssen privat eine Krankenversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft Ihrer Wahl abschließen. Sie sind jedoch über den Arbeitgeber unfallversichert.

 

Sprachassistentinnen und Sprachassistenten, die eine gültige Europäische Krankenversicherungskarte (e-card-Rückseite ohne xxxx in den Feldern) haben, können von der Krankenversicherungspflicht befreit werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie während der gesamten Tätigkeitsdauer weiterhin in Österreich (mit)versichert sind. Für die Befreiung von der Krankenversicherung müssen Sie mit Ihrer Europäischen e-card und der von der Schweizer Partnerbehörde ausgestellten Teilnahmebestätigung (als Nachweis, dass sie sich zu Ausbildungszwecken für eine befristete Zeit in der Schweiz aufhalten) die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht beantragen. In der Schweiz sind Sie für den gesamten Tätigkeitszeitraum unfallversichert - auch außerhalb der Schule. Der Tarif für die Krankenversicherung - falls Sie in der Schweiz eine abschließen müssen - verringert sich dadurch ein wenig.

 

Den Nachweis über die bestehende Unfallversicherung und Tipps erhalten Sie anlässlich des Einführungsseminars in der Schweiz.

 

Sollten Sie eine Krankenversicherung in der Schweiz abschließen, so erkundigen Sie sich unbedingt, welche Leistungen übernommen werden und welche nicht (z.B. Zahnarzt) bzw. wie hoch Ihre Selbstbehalt ist und ab welchem Tag die Versicherung Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall übernimmt. Erkundigen Sie sich auch, wie Sie vorgehen, wenn Sie die Ferien während Ihrer Tätigkeit als Fremdsprachenassistent/in in Österreich oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat verbringen wollen und dort zum Arzt gehen wollen.

 

Beachten Sie unbedingt, dass - wenn Sie nicht mehr in Österreich versichert sind - Ihre österreichische EKVK nicht mehr gültig ist!

 

Gehalt/Bankkonto

Sollte die Schule Ihr Gehalt nicht auf Ihr österreichisches Konto überweisen, eröffnen Sie möglichst bald ein Konto im Gastland. Sie benötigen dazu in der Regel Ihren Pass und den Anstellungsvertrag der Schule.

 

Geben Sie die Bankverbindung so rasch wie möglich der Direktion der Schule bekannt. Üblicherweise erfolgt die erste Gehaltszahlung frühestes Ende September. Sie sollten daher für die ersten Wochen Ihrer Tätigkeit genügend eigene Reserven (ca. CHF 3.000,-) zur Verfügung haben.

 

Wohnen

Ihre Schule ist nicht verpflichtet, Ihnen eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Fragen Sie trotzdem bei der ersten Kontaktaufnahme nach, ob für Sie eine Unterkunft bereitgestellt wird oder nicht. In vielen Fällen wird zumindest Unterstützung bei der Wohnungssuche angeboten. Vernetzen Sie sich auch mit anderen Assistentinnen und Assistenten bzw. Ihren Vorgängerinnen und Vorgängern, vielleicht erhalten Sie hier gute Tipps.

 

Links zur Wohungs-/Zimmersuche in der Schweiz finden Sie hier:

https://www.students.ch/

https://www.wgzimmer.ch/

https://www.wohnen.ethz.ch/

 

Pensionsversicherung

Die Pensionsversicherung ist obligatorisch für alle Arbeitnehmer ab dem 17. Lebensjahr und ab einem Einkommen von mind. CHF 21.060,- jährlich. Die Arbeitnehmerbeiträge umfassen ca. 7,5 % des versicherten Lohnes und sind abhängig vom Alter der versicherten Person und der Pensionskasse. Diese wird vom Arbeitgeber, also von Ihrer Schule bzw. Ihrem Kanton betimmt. Das Guthaben verbleibt auf einem Schweizer Sperrkonto und wird bei Einreichen des Pensionsalters ausbezahlt.

 

Interview mit Alexandra Klampfl, Payerne, 2011/12

 

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Meine Erwartungen wurden definitiv erfüllt! Da man hier relativ eigenständig arbeitet, kommt schon ziemlich nah an den Alltag/die Stresserfahrungen des Lehrberufs heran - allein das Erstellen und Benoten von Leistungsüberprüfungen fällt weg und das Stundenpensum beträgt mit 16 Lektionen pro Woche ungefähr 3/4 des Vollzeitpensums.

 

Patrick H., Schweiz 2018/19

Ich konnte sehr viele neue Erfahrungen machen. Ich habe Sicherheit im Unterrichten dazu gewonnen, konnte Unterrichtspraxis mit einer Auslandserfahrung verknüpfen.

 

Ronja Lucia, Schweiz 2018/19

Ich würde es wieder machen.

 

Patrick W., Schweiz 2018/19

Dieses Jahr hilft einem enorm weiter, wenn man selbst Lehramt studiert oder studiert hat, da man durch das selbstständige Handeln im Unterricht an Selbstbewusstsein und -sicherheit gewinnt. Man kann verschiedene Methoden ausprobieren, muss lernen, mit Problemen umzugehen und auch an Tagen, an denen man sich nicht 100%ig gut fühlt, eine positive Ausstrahlung zu haben. Recht schnell wird einem dann auch klar, ob man diese Tätigkeit auf längere Zeit ausüben möchte oder doch einen anderen Beruf ergreifen sollte. Ich gehe mit einem Lächeln in die Schule und freue mich am Ende des Tages bereits auf den Beginn des nächsten. Daher weiß ich, dass dieses Jahr für mich ein erfüllendes war :)

 

Magdalena, Bulle, 2016/17

Ich habe gelernt, selbstständig meinen Unterricht zu planen und mit den SchülerInnen zu arbeiten.

 

Elisa, Dübendorf, 2016/17

Ich war vor Beginn noch sehr unsicher, doch die Arbeit mit den Schülern und mit dem Großteil der Lehrer war sehr, sehr angenehm. Sie sind sehr respektvoll und freundlich, was die Atmosphäre an der Schule noch positiver machte. Außerdem ist der Lohn mehr als ausreichend, sodass man viele Reisen unternehmen kann, um die Schweiz noch besser kennenzulernen.

 

Hülya, Porrentruy (JU), 2016/17

Zum einen war es eine interessante Erfahrung, ein gesamtes Schuljahr in einer fremdsprachigen Schule zu unterrichten und in dieser Schule auch wirklich integriert zu sein und sich als Teil zu fühlen. Zum anderen war es die Arbeit mit den SchülerInnen selbst, die sehr viel Freude gemacht hat. Es war schön zu sehen, wie sich das Sprachniveau im Laufe des Jahres verändert hat und zum Beispiel der Wortschatz gewachsen ist. Die Fremdsprachenassistenz bietet definitiv die Möglichkeit, verschiedene (Unterrichts-)Ideen auszuprobieren und damit viel (Unterrichts-)Erfahrung zu sammeln.

 

ehemalige Sprachassistentin, Schweiz, 2014/15

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Hier finden Sie die Auswertung der Tätigkeitsberichte der SprachassistentInnen.

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