Saturday 6. March 2021
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Sprachassistenzprogramm
OeAD/Auslandsstandorte und Sprache
Standort: Universitätsstraße 5
1010 Wien

Mag.a Ulla Riesenecker
T +43 1 53408 516
E-Mail

Mag.a Brigitte Stockinger-Resch
T +43 1 53408 519
E-Mail



Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Abteilung Österreichisches Auslandsschulwesen
Concordiaplatz 1
1010 Wien

MR Mag. Stephan Neuhäuser
T +43 1 531 20 6016
E-Mail

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OeAD/Auslandsstandorte und Sprache
Standort: Universitätsstraße 5
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Mag.a Brigitte Stockinger-Resch
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Inhalt:

Frankreich

 

Informationen zum Land - Überblick

 

Schultyp

In Frankreich gibt es Stellen im Primar- und Sekundarbereich.

Stellenanzahl
ca. 120 - 130
Tätigkeitsdauer

7 Monate: 1. Oktober bis 30. April (ab dem Studienjahr 21/22 )

Verdienst/Dotierung/Beschäftigungsausmaß

€ 976,- brutto monatlich (Stand 1.12.2019)
(netto ca. € 780,-)
Sie arbeiten 12 Stunden in der Woche.

 

Ein entsprechender Teil wird für die Kranken- und Sozialversicherung einbehalten.

Dienstrechtliche Stellung
Anstellungsverhältnis mit der lokalen Schulbehörde (académie) für die Dauer des Aufenthaltes, Dienstaufsicht bei der gastgebenden Schule (établissement de rattachement)

 

 

Informationen zur Bewerbung

 

Altersgrenze
35

Regionale Einsatzwünsche

Bei der Bewerbung können 4 Regionen gereiht werden. Bitte beachten Sie die Gruppenzugehörigkeiten der einzelnen Regionen. Aus jeder Gruppe darf nur eine Region ausgewählt werden!

  • Regionenkarte
Sprachkenntnisse
B1 nach europäischem Referenzrahmen
Zusätzliche Bewerbungsunterlagen

Teil der Online-Bewerbung: Kopie Ihres Reisepasses

Nach der Platzierung: Die Akademie kann Sie bitten, einen Strafregisterauszug und eine internationale Geburtsurkunde zu übermitteln bzw. die Originale im Herbst in der Schule vorzulegen. Die Akademie wird sich gegebenenfalls direkt an Sie wenden. Es ist nicht notwendig, die Dokumente an „weltweit unterrichten“ zu senden.

Bewerbungsgespräch
15-minütiges Gespräch; Lehramtsstudierende an Universitäten und PHs werden nur bei Bedarf interviewt.

 

Zuständigkeiten innerhalb des Programms

 

Allgemeines

weltweit unterrichten ist auf österreichischer Seite vermittelnde Organisation und begleitet Sie von der Bewerbung bis zur Platzierung in den "académies". In die direkten Schulzuweisungen sind wir jedoch nicht eingebunden und können keine Auskunft dazu geben. Natürlich sehen wir Ihnen auch während der Sprachassistenzzeit bei Fragen zur Verfügung.


"France Éducation Internationale" (www.france-education-international.fr) ist unsere Partnerorganisation in Frankreich, die das Sprachassistenzprogramm für alle SprachassistentInnen in Frankreich koordiniert. Ihre Ansprechpersonen finden Sie hier: www.france-education-international.fr/assistants-langue-france/contacts. France Éducation Internationale leitet Ihr Dossier in die „académies“ weiter. Dort wird über Ihre konkrete Schulzuweisung entschieden. Informationen zu den Akademien finden Sie hier: www.france-education-international.fr/assistants-langue-france/informations-pratiques-sur-les-academies

 

Sekundarstufe

Das „rectorat“ der jeweiligen "académie" ist für die Belange der SprachassistentInnen im Sekundarbereich ("lycées“ und „collèges“) zuständig. Sie nominiert die Sprachassistenten/-assistentinnen un sendet den "arrête de nomination" bis Ende Juni zu. Dieser enthält die genauen Schuladressen sowie die Kontaktdaten einer Ansprechperson an der Schule oder bei der regionalen Schulbehörde.
 

Abkürzungen:

CLG: collège (11-15 Jahre)

LG/T: lycée général/technologique (15-18 Jahre)

LP: lycée professionnel (15-18 Jahre)

LPO: lycée polyvalent (15-18 Jahre)

LYC: lycée (15-18 Jahre)

Primarstufe

Die „écoles primaires“ (Grundschulen)  und damit die SprachassistentInnen, die im Primarbereich eingesetzt sind, werden von der „inspection académique“ (IA) verwaltet. Diese ist wiederum in „circonscriptions“ gegliedert, denen eine gewisse Anzahl von Schulen angehören. Jede „circonscription“ ist der Oberaufsicht eines „Inspecteur de l’Education nationale“ (IEN) unterstellt.

Die fachliche Betreuung der AssistentInnen im Primarbereich erfolgt durch die     Einsatzschulen wie auch durch den einen "conseiller pédagogique" (CP).

Sprachassistentinnen und -assistenten im  Primarbereich  erhalten Sie Ihren ersten Bescheid von der „Inspection académique“ (IA) . In diesem Schreiben wird Ihnen der engere Einsatzbereich, die "circonscription académique/départementale" (Bezirk), und der Name einer Kontaktperson (meistens die/der „Conseiller pédagogique“) mitgeteilt. Ihre genaue Schulzuweisung erhalten Sie manchmal erst Mitte September.

Aufgrund der relativ geringen Anzahl von Deutschstunden an den Grundschulen ist  im Primarbereich ein Einsatz an mehr als drei Schulen oft nicht zu vermeiden. Die lokalen Schulbehörden sind jedoch angehalten, auch im Fall einer höheren Zahl von Einsatzschulen für akzeptable Einsatzbedingungen zu sorgen (Vermeidung zu großer Entfernungen und Fahrzeiten, Koordination der Stundenpläne). Bitte achten Sie auch selbst darauf, dass sich für Sie keine logistischen oder organisatorischen Probleme ergeben.

 

Abkürzungen:
EE(PU): école élémentaire (publique) (6-11 Jahre)

EEA: école élémentaire d’application (6-11 Jahre)

 

 

Administrative Schritte in Frankreich

 

Meldewesen

Jede/r EU-BürgerIn hat das Recht, sich ohne behördliche Anmeldung 3 Monate in einem anderen EU-Land aufzuhalten. Seit November 2003 ist die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung ("carte de séjour") in Frankreich für Personen aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht mehr obligatorisch. Erkundigen Sie sich sicherheitshalber bei Ihren VorgängerInnen oder bei der Schule.

Dienstantritt

Erster Arbeitstag ist in der Regel der 1. Oktober. Sie sollten bereits vorab mit den Betreuungslehrern vereinbart haben, an welche Schule Sie zuerst kommen sollen. Meist ist das die Stammschule, da Sie dort das Administrative erledigen müssen. Gleich zu Beginn unterschreiben Sie den procès verbal d'installation - die Dienstantrittsbetätigung, die Sie später noch benötigen werden. Auch für die Erstellung des Stundenplans sowie die Anmeldung zur Kranken- und Sozialversicherungn ist die Stammschule zuständig.

 

Kranken-und Sozialversicherung

In Frankreich besteht ein befristetes Dienstverhältnis, über das Sie bei der sécurité sociale française versichert sind. Die Assistentinnen aller Akademien sind bei der CPAM - Caisse primaire d'assurance maladie versichert. Der Versicherungsschutz besteht während der Dauer des Vertrages (laut arrêté de nomination). Ein entsprechender Beitrag wird von Ihrem Gehalt abgezogen. An Ihrem ersten Arbeitstag unterschreiben Sie in der Schule einen so genannten procès verbal (PV) d’installation. Sobald Sie dies gemacht haben, kann die Stammschule bzw. der conseiller pédagogique (gemensam mit Ihnen) die Formulare für die sécurité sociale ausfüllen.
Dazu benötigen Sie folgende Dokumente in Kopie:

  • den arrêté de nomination,
  • die Geburtsurkunde (darf auch auf Deutsch sein, muss die Namen beider Elternteile und deren Geburtsdatum enthalten), besser eine internationale Geburtsurkunde
  • Ihren Reisepass oder Personalausweis,
  • den Nachweis Ihrer Bankverbindung in Frankreich (RIB).

 

Sollte Ihr Name anders als auf der Geburtsurkunde sein, müssen Sie das entsprechende Dokument (z.B. Heiratsurkunde) übersetzt und beglaubigt mitbringen. Wenn Sie die Dokumente bei der CPAM eingereicht haben  – sollten Sie eine provisorische Sozialversicherungsnummer und eine Bestätigung über Ihren Versicherungsschutz bekommen. Die Ausstellung der definitiven Sozialversicherungsnummer sowie der carte vitale kann einige Monate in Anspruch nehmen, Sie sind aber auf jeden Fall versichert. Sollten Sie schon eine Sozialversicherungsnummer in Frankreich haben, geben Sie diese bitte an.

Folgende Leistungen werden von der CPAM übernommen:
70% der Ordinationskosten
15-65% der Kosten von Medikamenten
80% der Spitalskosten.
Erkundigen Sie sich bitte in Frankreich noch einmal, welche Leistungen von der Versicherung übernommen werden und welche nicht (z.B. Zahnarzt) bzw. wie hoch Ihr Selbstbehalt ist und ab welchem Tag die Versicherung Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall übernimmt. Im Fall eines Arbeitsunfalles werden 100% der Krankheitskosten erstattet. Sie müssen sich einen Hausarzt suchen und als Ihren médcin traintant festlegen (beim ersten Besuch, gemeinsam mit dem Arzt online).  Er überweist Sie dann zu den SpezialistInnen, falls notwendig (Ausnahmen: Augen- und Zahnbehandlungen, Gynäkologie).

Medikamente und Arzthonorare müssen zunächst von Ihnen vor Ort bezahlt werden, anschließend beantragen Sie schriftlich die Rückerstattung bei der sécurité sociale. Das Antragsformular (feuille de remboursement) erhalten Sie vom behandelnden Arzt. Eine Zusatzversicherung bei der MGEN (Mutuelle Générale de l'Education Nationale) ist möglich, das CIEP empfiehlt zusätzlich eine Versicherung für Freizeitunfall und Rückführung.
 

Wichtig: Bitte lesen Sie das Kapitel zum Verhalten im Krankheitsfall (Krankmeldung beim Dienstgeber, Bestätigung vom Hausarzt, Überweisung zu Spezialisten, …) im „Guide de l’assistant de langue en France“ bzw. den Unterlagen, die Sie von der französischen Partnerorganisation erhalten werden, genau durch!

Für die Zeit vor und nach Antritt der Stelle können Sie in Österreich eine europäische Versicherungskarte beantragen. Wenn Sie die Ferien während Ihrer Tätigkeit als FremdsprachenassistentIn in Österreich oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat verbringen wollen und dort zum Arzt gehen wollen, so genügt die Vorlage Ihrer französischen Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC). Sie erhalten diese Karte nicht automatisch, sondern müssen Sie online anfordern. Sie können allerdings auch ohne EHIC in Österreich zum Arzt gehen. Dazu müssen Sie die Kosten (Arzt und Apotheke) auslegen, bei Ihrer Ankunft in Frankreich das Formular „Cerfa - soins reçu à l’étranger“ (http://www.ameli.fr/fileadmin/user_upload/formulaires/S3125.pdf) ausfüllen und gemeinsam mit den Rechnungen und anderen am Formular angeführten Dokumenten bei der Sécurité sociale einreichen. Weitere Informationen finden Sie auf www.ameli.fr.

Beachten Sie unbedingt, dass - wenn Sie nicht mehr in Österreich versichert sind - Ihre österreichische EKVK nicht mehr gültig ist!

Gehalt/Bankkonto

Sie arbeiten auf Basis eines befristeten Dienstvertrages (1.10.-31.3.). Ihr Arbeitgeber ist das „Ministère de l'éducation nationale“. Ihr Ansprechpartner in administrativen Angelegenheiten ist das Rektorat der jeweiligen Akademie.

 

Als SprachassistentIn erhalten Sie ein Gehalt in der Höhe von ca. € 970 brutto monatlich. Von Ihrem Bruttogehalt werden Ihre Sozialbeiträge (z.B. „Sécurité sociale“) und der Beitrag für die Pensionsversicherung abgezogen, sodass Ihnen ein Nettobetrag von ca. € 780,- ausbezahlt wird.


Wichtig:

Behalten Sie alle Gehaltszettel auf - Sie gelten in Frankreich als Dokumente, die Sie ein Leben lang aufheben müssen.


Da bisher nicht auf ausländische Konten überwiesen wurde, werden Sie wahrscheinlich ein Konto in Frankreich eröffnen müssen (Hilfestellungen finden Sie zu solchen praktischen Themen in den Tätigkeitsberichten der ehemaligen AssistentInnen).

In den meisten Banken müssen Sie dafür einen Termin vereinbaren. Erkundigen Sie sich, welche Unterlagen Sie für eine Kontoeröffnung benötigen. Z.B. Reisepass, Schulzuweisung, „procès verbal d'installation, Wohnungsnachweis, internationaler Studierendenausweis, ev. kann auch ein Empfehlungsschreiben Ihrer österreichischen Bank - auf Französisch übersetzt – notwendig sein (eine Vorlage dazu finden Sie im Intranet, zu dem Sie ab Ende August Zugang haben werden). Gemeinsam mit dem CIEP versuchen wir eine Überweisung, auch auf ein österreichisches Konto (IBAN), zu ermöglichen.  Ehemalige Assistentinnen und Assistenten raten übrigens von einem Konto bei der BNP ab. Wenn Sie ein französisches Konto haben, werden Sie auch eine französische Telefonnummer benötigen, da bei Internetbanking verschiedene Codes wie TAN etc. von der Bank nicht an ausländische Nummern verschickt werden.
Manche Banken fragen beim Eröffnen des Kontos nach der österreichischen Steuernummer (z.B. ersichtlich auf der Arbeitnehmerveranlagung)“ und  es empfiehlt sich, diese Nummer "mitzunehmen".

Geben Sie die Bankverbindung so rasch wie möglich der Direktion der Schule bekannt. Üblicherweise erfolgt die erstmalige Auszahlung erst nach 4 bis 8 Wochen. Sie sollten daher für die ersten Wochen Ihrer Tätigkeit genügend Barmittel (ca. eineinhalbfaches Monatseinkommen) zur Verfügung haben. In manchen Schulen kann gleich zu Beginn der Assistenzzeit ein Gehaltsvorschuss beantragt werden. Wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre Stammschule.
 

Einkommensteuer
Zwischen Österreich und Frankreich besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen. Durch dieses Abkommen soll vermieden werden, dass Ihr Einkommen in zwei Ländern, dem Herkunftsland und dem Gastland, voll besteuert wird. Sie beziehen als AssistentIn in Frankreich ein lohnsteuerpflichtiges Einkommen. Leider war es uns nicht möglich, vom Finanzamt eine allgemein gültige Information zu steuerlichen Belangen das Einkommen als SprachassistentIn betreffend zu erhalten, weil jeder Fall individuell (bereits gearbeitet, wie viel verdient, Wohnsitz etc.) behandelt werden muss.

 

Bitte erkundigen Sie sich persönlich bereits vor Ihrer Tätigkeit bei Ihrem Finanzamt, ob Sie in Frankreich oder Österreich steuerpflichtig sind und welche Unterlagen aus dem Gastland Sie für eine Versteuerung in Österreich aufbewahren müssen.

Wohnen

Ihre Schule ist nicht verpflichtet, Ihnen eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Fragen Sie trotzdem bei der ersten Kontaktaufnahme nach, ob für Sie eine Unterkunft bereitgestellt wird oder nicht. In vielen Fällen wird zumindest Unterstützung bei der Wohnungssuche angeboten. Vernetzen Sie sich auch mit anderen Assistentinnen und Assistenten bzw. Ihren Vorgängerinnen und Vorgängern, vielleicht erhalten Sie hier gute Tipps.


Haushalts- und private Haftpflichtversicherung

Wir raten Ihnen dringend eine Haushaltsversicherung (verpflichtend) sowie eine Haftpflichtversicherung für die Zeiten außerhalb Ihrer Tätigkeit in der Schule/den Schulen abzuschließen, um sich für eventuelle Schäden abzusichern. In vielen Haushaltsversicherungen ist die Haftpflicht inkludiert („multirisques habitation“).

 

Caisse d'allocations familiales - aide au logement (Wohnbeihilfe)

Abhängig von verschiedenen Faktoren (Höhe Ihrer Miete, Einkommen des vorangegangenen Jahres, …) können sie bei der „Caisse d’Allocations familiales (CaF) um eine Wohnbeihilfe ansuchen, sobald Sie einen Mietvertrag unterschrieben haben. Die Beihilfe kann erst 1 Monat nach dem Einzug und nicht rückwirkend ausbezahlt werden. Die entsprechenden Informationen finde Sie hier: http://www.caf.fr/aides-et-services/s-informer-sur-les-aides/logement-et-cadre-de-vie.

 

Taxe d'habitation

Wenn Sie eine Wohnung oder ein Zimmer mieten (auch ein möbliertes Zimmer im Schulinternat), sind Sie verpflichtet,die taxe d‘habitation” zu bezahlen. Da der Stichtag für die Erhebung der Wohnsitz des 1. Jänners ist, wird für AssistentInnen die Steuer erst ab dem 1. Jänner fällig und für das gesamte Kalenderjahr berechnet. Fragen Sie bei der intendance nach, welche Finanzbehörde dafür zuständig ist (z.B. „Trésorerie“, „Centre des impôts“ etc.). Oft erhalten AssistentInnen den Zahlungsbescheid  erst nach ihrer Rückkehr nach Österreich. Sie müssen in jedem Fall einem solchen rückwirkenden Steuerbescheid entsprechen, Sie sind zur Zahlung verpflichtet! Für 20/21 sind hier Steuererleichterungen geplant, aber noch nicht fix.

 

 

Wertvolle Links und Tipps zum Wohnen, Nebenjobs, Kultur und Freizeit 
Flyer Campus France 
Arbeitslosen- und Pensionsversicherung  

Nachweis von Versicherungszeiten:
In Frankreich sind Sie als AssistentIn arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt. Nehmen Sie bereits vor der Rückkehr nach Österreich mit dem AMS Kontakt auf und erkundigen Sie sich vorab darüber, ob in Ihrem Fall ein Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung besteht bzw. welche Formulare und Dokumente Sie für eine Antragsstellung in Österreich benötigen.
Um in Österreich Ansprüche auf Arbeitslosengeld machen zu können, müssen Sie die Versicherungszeiten in Frankreich nachweisen können. Dazu benötigen Sie das Formular U1. Sie müssen einen Antrag für die Ausstellung herunterladen ( https://demarchesadministratives.fr/formulaires/pole-emploi-demande-personnelle-de-formulaire-u1e301) und es dann samt Beilagen  mit der Post an folgende Adresse senden: Pôle Emploi Services, Service Mobilité internationale, TSA 10107, 92891 Nanterre Cedex 9. Welche Unterlagen Sie beilegen müssen, ist auf dem Formular angeführt.


Bei Karenzierung/Beurlaubung eines Beschäftigungsverhältnisses in Österreich besteht kein Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung, da das Dienstverhältnis nicht aufgelöst ist.

 

 

 

Pensionsversicherungsbeiträge:

In Frankreich sind Sie auch pensionsversichert. Wenn die Dauer des Dienstverhältnisses im Ausland unter 12 Monaten liegt, so wird diese Zeit in die Höhe Ihres Anspruches in Österreich eingerechnet, als hätten Sie die Versicherungszeit in Österreich erworben. Haben Sie in mehreren Ländern gearbeitet und zwar immer unter 12 Monaten, so gilt immer dieselbe Regelung

Sollten Sie Ihre Assistenztätigkeit verlängern oder wieder einmal im Ausland tätig sein: Längere Beschäftigungszeiten im Ausland werden in die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für eine österreichische Pension einbezogen bzw. wenn sie für die Anspruchsvoraussetzungen im Beschäftigungsstaat ausreichen, dann erhalten Sie eine ausländische Teilpension. Diese kann in den meisten Fällen nach Österreich überwiesen werden.

 

Bitte bewahren Sie in diesem Zusammenhang unbedingt Ihre Gehaltsnachweise/Lohnzettel auf, um diese eventuell später bei österreichischen Stellen vorweisen zu können!

 

Interview mit Fabian, Bordeaux, 2012/13

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Beste Entscheidung meines Lebens, an diesem Programm teilzunehmen! Danke an alle OrganisatorInnen! Ich habe mich super aufgehoben gefühlt, wunderbare Erfahrungen gemacht, Freunde fürs Leben gefunden und mich persönlich weiterentwickelt!

 

Esther, Nancy-Metz, Frankreich 2019/20

Merci pour tout, c'était magnifique!!
 
Gerne wäre ich noch bis zum Ende geblieben, leider hat Corona uns einen Strich durch die Rechnung gemacht!!

 

Larissa, Orléans-Tours, Frankreich 2019/20

Ich bin sehr froh, dass ich die Möglichkeit hatte, als Sprachassistentin zu arbeiten. Ich finde es toll, dass eigentlich fast jede Person, die das einmal machen möchte, die Gelegenheit dazu bekommt. Ich finde es besonders toll, dass man für die Sprachassistenz ein Erasmus+-Praktikum beantragen kann, da dieses finanzielle Stipendium wirklich sehr dabei hilft, im Alltag über die Runden zu kommen. Ich fände es toll, wenn die Sprachassistenz noch mehr beworben würde, vor allem unter jenen Studierenden oder Absolvent_innen, die kein Lehramt studieren oder studiert haben. Und wenn die Information des Erasmus+-Zuschusses noch präsenter wäre, damit Menschen auch wissen, dass es im Großen und Ganzen ein sehr gut bezahlter Job ist.

 

Anja, Aix-Marseille, Frankreich 2019/20

Vielen Dank, dass ich die Möglichkeit hatte über Weltweitunterrichten und das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung  ins Ausland zu gehen. Diese sechs Monate waren eine wundervolle Erfahrung und ich bin mir sicher, dass mir diese Erfahrung auch in Zukunft weiterhelfen wird.

 

Cornelia, Strasbourg, Frankreich 2019/20

Frankreich ist so schön und hat so viel zu bieten. Man sollte sich nicht von den anfänglichen und abschließenden Hürden entmutigen lassen und die Zeit auskosten! Das savoir vivre genießen.

 

Claudia, Portiers, Frankreich 2018/19

Ich hatte in Alencon eine tolle Zeit und bin für diese Erfahrung sehr dankbar.

 

Philipp, Frankreich 2018/19

Leider hat alles ein Ende. Für mich war es wirklich schwer wieder nach Hause zu fahren. Nichtsdestotrotz bin ich sehr froh und stolz, dass ich die Sprachassistenz gemacht habe. Ich kann sie jedem wärmstens empfehlen.

 

Julian, Dijon, Frankreich 2018/19

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