Wednesday 20. January 2021
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Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Abteilung Österreichisches Auslandsschulwesen
Concordiaplatz 1
1010 Wien

MR Mag. Stephan Neuhäuser
T +43 1 531 20 6016
E-Mail

weltweit unterrichten
Sprachassistenzprogramm
OeAD/Auslandsstandorte und Sprache
Standort: Universitätsstraße 5
1010 Wien

Mag.a Brigitte Stockinger-Resch
T +43 1 53408 519
E-Mail
Inhalt:

Informationen über den Verlängerungsantrag der Sprachassistenz

 

Was muss die Assistentin / der Assistent tun?

 

  1. Die Assistenten/Assistentinnen können sich unter www.weltweitunterrichten.at mit den zugeschickten Zugangsdaten in ihren persönlichen Account einloggen.
  2. Unter der Rubrik „Verlängerungsantrag“ können die Assistenten/Assistentinnen den Verlängerungsantrag online ausfüllen.
  • Es ist wichtig, dass die Assistenten/Assistentinnen gut begründen, warum sie verlängern möchten, warum sie verlängert werden sollten und warum sie in denselben Schulen bleiben wollen bzw. die Schulen wechseln wollen.
  • Es ist nicht immer möglich, weiterhin an denselben Schulen zu bleiben. Deswegen sollten die Assistenten/Assistentinnen unbedingt Alternativen (Bundesland/Ort) angeben.
  1. Wenn der/die Assistent/in den Antrag ausgefüllt und abgeschickt hat, wird der Antrag im Online-System an die Schule/n des Assistenten/der Assistentin weitergeleitet.

  • Die Schulen bekommen nur die Information, dass der/die Assistent/in verlängern möchte, haben aber keinen Zugang zu Begründungen und Wünschen des Assistenten/der Assistentin.

 

Was muss die Schule tun?

  1. Die Schule muss im ersten Schritt im Online-System das Ansuchen um eine Sprachassistentin/einen Sprachassistenten für das kommende Schuljahr stellen.
  2. Die Schule erhält die Information, dass der/die Assistent/in verlängern möchte.
  • Es ist wichtig, dass die Schule gut in einzelnen Punkten begründet, warum der/die Assistent/in verlängert/nicht verlängert werden soll! (z.B. Vorbereitung, Verhalten, Motivation, Teilnahme am schulischen Geschehen, Umgang mit Schülern/Schülerinnen/Kollegium usw.)
  1. Wenn die Schule ihre Empfehlungen ausgefüllt haben, erhält die  Bildungsdirektion den Verlängerungsantrag im Online-System zur Bearbeitung. Der Antrag wird seitens des Bildungsdirektors/der Bildungsdirektorin befürwortet oder nicht.
  • Die Assistenten/Assistentinnen können im Online-System die Beurteilungsschreiben der Schulen nicht sehen. Sie können auch nicht sehen, ob der Antrag von der Bildungsdirektion befürwortet wurde oder nicht.
  • Die Verlängerungsanträge müssen im System von der Bildungsdirektion als „befürwortet“ oder „nicht befürwortet“ bis Ende Februar vermerkt werden.
  1. Nach diesem Durchlauf (Assistent/Assistentin - Schulen - Bildungsdirektion) ist der Verlängerungsantrag auch für die Partnerinstitutionen im Online-System lesbar.
  2. Die Verlängerungsanträge werden nur mehr im Online-System entgegengenommen und müssen nicht mehr in Papierform weiter geleitet werden.


 


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https://www.weltweitunterrichten.at/
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