Entlohnung nach österreichischen besoldungsrechtlichen Vorschriften (zusätzlich Auslandszulage und Wohnkostenzuschuss; auch die Übersiedlung an den BB-Standort wird durch das BMBWF getragen), der Sozialversicherungsschutz bleibt bestehen.
Für Lehrer/innen, die sich bereits im Schuldienst befinden, bleiben alle Rechte, die von der Dauer des Dienstverhältnisses abhängen, sowie der Arbeitsplatz im Inland gewahrt.
Bildungsbeauftragte mit einer anderen Ausbildung als Lehramt erhalten einen befristeten Sondervertrag (jeweils für 1 Jahr mit Verlängerungsmöglichkeit).
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Abteilung Österreichisches Auslandsschulwesen
Minoritenplatz 5
1014 Wien