Die Besoldung der Lehrer/innen an Auslandsschulen erfolgt nach österreichischen Vorschriften. Bei einem bestehenden unbefristeten Dienstverhältnis in Österreich bleibt dieses weiterhin aufrecht – eine Rückkehr nach Österreich ist somit gesichert.
Zusätzlich zur Inlandsbesoldung erhalten Subventionslehrkräfte eine Auslandszulage. Auch für angemessene Wohnmöglichkeit im Ausland wird durch einen Wohnkostenzuschuss gesorgt.
Der Sozialversicherungsschutz bleibt wie in Österreich aufrecht, Übersiedlungskosten werden weitgehend übernommen. Für Ehepartner/innen und Kinder gibt es unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten (z.B. Schulgeldübernahme).
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Abteilung Österreichisches Auslandsschulwesen
Concordiaplatz 1
1010 Wien